Preisbremsen für Gas und Strom kommen
Preisbremsen für Gas und Strom kommen
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- Ist ein Strom- oder Gasversorger insolvent, sollten Kundinnen und Kunden schnell handeln. Die Stiftung Warentest sagt, was in diesem Fall zu tun ist.
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- Ohne Aufwand in einen günstigeren Strom- oder Gastarif wechseln? Das kann ein Wechselservice übernehmen. Wie gut das klappt, zeigen Recherchen der Stiftung Warentest.
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- Einen günstigen Gasvertrag wünschen sich viele Haushalte bei den steigenden Preisen. Für den Tarifwechsel lassen sich ein Vergleichsportal oder ein Wechselservice nutzen.
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@Stiftung_Warentest schrieb: "Eine starke Absenkung des Vorjahresverbrauches in 2022 wird nicht gesondert belohnt. Die dadurch erwirkte Ersparnis geht bei normalen Haushaltskunden in den Vorjahresverbrauch mit ein"
Das ist nicht die ganze Wahrheit. Tatsächlich werden wir nämlich bestraft(!), weil wir schon in 2022 unseren Stromverbrauch drastisch auf 70 % eingeschränkt hatten. In 2023 schaffen wir es deshalb keinesfalls, unseren Verbrauch noch einmal zu senken, um unter die 80% Grenze zu fallen. Deshalb werden wir ab Januar 2023 für 20% unseres Verbrauchs den höheren Marktpreis bezahlen müssen. Und das nur deshalb, weil wir das Richtige getan haben und uns zum Wohl der Gemeinschaft freiwillig eingeschränkt haben. Das ist ziemlich bitter!
@FrankSichmann: Ja, die Berechnung der Gaspreisbremse erfolgt anhand der Abschläge. Das ist der vom Erdgaslieferanten für September 2022 prognostizierte Verbrauch, auf den das Gesetz abstellt:
FAQ des Bundesministeriums zur Gaspreisbremse:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gaspreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=12
@ko.rmoran: Im Regelfall wird der Vorjahresverbrauch herangezogen. Eine starke Absenkung des Vorjahresverbrauches in 2022 wird nicht gesondert belohnt. Die dadurch erwirkte Ersparnis geht bei normalen Haushaltskunden in den Vorjahresverbrauch mit ein.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen bis spätestens zum 1. März 2023 von ihrem Stromversorger über ihre Entlastung informiert werden. Der Versorger teilt dabei als wichtigste Information die bisherige und die ab dem 1. März 2023 vorgesehene Höhe der vertraglichen Abschlagszahlung oder Vorauszahlung mit. Aus der Differenz der beiden Beträge können Verbraucher ihre finanzielle Be- und Entlastung durch die Kosten für Strom in kommenden Monaten ersehen.
Darüber hinaus teilt der Versorger die Höhe des Entlastungskontingentes und den
individuellen Entlastungsbetrag mit.
Im Regelfall wird bei Haushaltskunden die jeweilige Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers herangezogen, der auf dem Vorjahresverbrauch basiert. Das Entlastungskontingent ist dann 80 Prozent oder 70 Prozent dieser Jahresverbrauchsprognose.
Nur im Ausnahmefall, wenn die Entnahmestelle nicht über ein Standardprofil bilanziert wird, beträgt das Entlastungskontingent 80 Prozent oder 70 Prozent des Verbrauchs des Kalenderjahres 2021.
FAQ des Bundesministeriums zur Strompreisbremse:
www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-strompreisbremse.pdf?__blob=publicationFile&v=4
Wir haben in unserem Gasvertrag (Vertrag im Januar 2022 abgeschlossen) einen voraussichtlichen Verbrauch von 10000 kWh stehen. Daraus wurde ein monatlicher Abschlag durch den Versorger festgelegt, der auch im September galt. Wir haben jetzt es so verstanden, das der September-Abschlag, der auf Grundlage der 10000 kWh errechnet wurde, dazu führt, das der Prognoseverbrauch auch 10000 kWh beträgt und davon dann 80% subventioniert werden. Ist das richtig?
Wir haben in unserem Haushalt bereits ab ca. Mai 2022 massiv Strom gespart. Gleichzeitig haben wir ebenfalls ab Mai 2022 unseren monatlichen Abschlag freiwillig um ca. 25% angehoben, um spätere hohe Nachzahlungen abzumildern. Zum Ende 2022 haben wir den Verbrauch auf etwas unter 70% unter unseren langjährigen Durchnitt gesenkt.
Die Frage ist nun: Von welchem Referenz-Verbrauch und von welchem Stichtag ausgehend wird die Strompreisbremse berechnet?
Wird der freiwillig von uns erhöhte Abschlagsbetrag als Grundlage hergenommen? Zählt der bereits seit Mai 2022 massiv reduzierte Verbrauch als Vorjahres-Referenzverbrauch? Beides hätte für uns, wenn es so wäre, massive Nachteile. Vor allem, weil wir kaum in der Lage sind, den jetzigen Stromverbrauch von 70% noch einmal um 20% zu reduzieren, um unter die 80%-Strompreisbremse zu fallen. Wir würden dann für unsere vorausschauende Sparsamkeit bestraft und müssten für 20% unseres Stroms den hohen Marktpreis bezahlen.