Tipps
- Zählerausbau. Wenn Sie kein Gas verbrauchen und dennoch eine Rechnung erhalten haben, sollten Sie so schnell wie möglich den Ausbau Ihres Zählers veranlassen. Der Zähler gehört dem Netzbetreiber. Rufen Sie dort oder bei Ihrem Energieunternehmen und fragen Sie, bei wem Sie den Ausbau in Auftrag geben können.
- Schichtungsstelle Energie. Wenn Ihr Versorger trotz Nullverbrauch auf die Zahlung der Rechnung besteht, sollten Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Sie hat in einem ähnlichen Fall im März 2013 bereits zugunsten des Verbrauchers entschieden. Schauen Sie in der verlinkten Entscheidungsübersicht nach der „Empfehlung zur Abrechnung der Bezugsseite bei Zweirichtungszählern“ aus 3/2013. Der Versorger hat den Spruch des Schlichters allerdings nicht anerkannt. Beachten Sie: Die Schlichtungsstelle bearbeitet die Verbraucherbeschwerden nur, wenn der Kunde dem Energieunternehmen zuvor und am besten schriftlich seine Beschwerde vorgetragen hat und ihm eine vierwöchige Frist zur Behebung eingeräumt hat.
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