Gasabrechnung der Gasag 322 Euro – nur für den Gaszähler

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Die Berliner Gasag stellt Kundinnen und Kunden Kosten in Rechnung, auch wenn diese gar kein Gas verbrauchen. Die Berlinerin Carmen de Jesus Oliveira etwa sollte 322 Euro zahlen – obwohl sie weder einen Gasherd noch eine Gasheizung hat. Erst auf Nach­frage von Finanztest kam ihr das Unternehmen entgegen. Lesen Sie hier den Fall sowie Tipps der Finanztest-Experten.

Satte Rechnung trotz Null­verbrauch

Das muss ein Miss­verständnis sein, dachte Carmen de Jesus Oliveira als sie im November 2015 eine Rechnung des Energieversorgers Gasag erhielt. Sie soll rück­wirkend für fast vier­einhalb Jahre 322 Euro nach­zahlen. „Ich habe keinen Gasherd und keine Gasheizung“, sagt die Berlinerin. Das wusste offen­bar auch die Gasag, denn im Klein­gedruckten der Rechnung steht unter Erdgas-Verbrauch „0“.

Gasag stufte Oliveira in die Grund­versorgung ein

Trotzdem verlangte das Unternehmen die Grund­gebühr des Grund­versorgungs­tarifs. Der Grund: In de Jesus Oliveiras Wohnung befindet sich ein Zähler, weil ihr Vormieter einen Gasherd hatte. Wir fragten die Gasag, warum sie trotz Null­verbrauch eine Rechnung stellt. Das Unternehmen teilte darauf­hin mit: „Sobald ein Kunde in eine Wohnung mit Gasanschluss einzieht, wird ihm ein monatlicher Grund­preis berechnet. Der Grund­preis ist unabhängig von der verbrauchten Gasmenge und deckt Kosten beispiels­weise für die Wartung, Instandset­zung, Ablesung und Abrechnung.“

Kein Vertrags­verhältnis beim Null­verbrauch

Das sieht Energiejurist Jürgen Schröder von der Verbraucherzentrale Nord­rhein-West­falen anders: „Es ist kein Vertrag zustande gekommen, es sei denn die Verbraucherin hätte Gas verbraucht oder von sich aus einen Vertrag abge­schlossen. Das geht aus der Gasgrund­versorgungs­ver­ordnung ganz klar hervor“, sagt er. Die Gasag hat die Rechnung inzwischen storniert. „Bestätigt sich die Aussage, dass kein Gas verbraucht wurde, werden wir aus Kulanz auf die Berechnung der Grund­gebühr verzichten“, teilte uns die Gasag mit. Auf welcher Rechts­grund­lage die Gasag die Rechnung gestellt hat, und was andere Kunden machen sollen, die eine Rechnung wegen Null­verbrauch erhalten, verriet sie jedoch nicht. Carmen de Jesus Oliveira hat ihren Zähler inzwischen ausbauen lassen und so künftigen Rechnungen vorgebeugt.

Tipp: Sie heizen mit Gas und wollen wechseln und sparen? Der Artikel "Gasanbieter wechseln" verrät, wie das am besten geht.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 16.07.2018 um 12:42 Uhr
    Beschwerde beim Anbieter / Schlichtungsstelle

    @alison81: Wenn Ihr Antrag auf den Ausbau des Gaszählers nicht bearbeitet wird, beschweren Sie sich im ersten Schritt direkt beim Anbieter (schriftlich). Führ das nicht zum Erfolg, können Sie die Schlichtungsstelle Energie anrufen, siehe "Unser Rat". (maa)

  • alison81 am 13.07.2018 um 13:16 Uhr
    Machen sie immer noch!

    Ich benutze kein Gas und so bald ich darauf merksam wurde dass Gasag mich EUR 8,99 Grundgebühr monatlich zzgl. etwa 5 für Gaskonsum, habe ich bei NBB gemeldet (Anfang Mai) um Zählerausbau zu beantragen.
    NBB hat besprochen dass ihr Subunternehmer Kontakt machen würde. Ich warte immer noch.
    Jetzt habe ich eine Mahnung für über EUR 300,00 von Gasag!
    NBB antwortet nicht auf mein e-mails. Wie kann man NBB dazu bringen mein Gaszähler auszubauen?

  • fridi2016 am 12.01.2016 um 23:37 Uhr
    Gaszähler ohne Gasanschluss

    Dieses Thema betrifft auch mich, ich zahle monatlich an den Versorger ELE in Gelsenkirchen, ich glaube 12 Euro, obwohl schon vor langer Zeit unsere Wärmeversorgung auf Fernwärme umgestellt wurde!
    Nach etlichen Telefonaten und persönlicher Vorsprache teilte man mir mit, ich muss eine Fachfirma mit dem Ausbau des Gaszählers beauftragen und auch die Kosten dafür übernehmen.
    Mein Gasverbrauch ist jährlich "0" !
    Kann auch ich wohl auch auf Kulanz des Versorgers rechnen oder wäre da ein Anwalt nützlicher ?
    Vielen Dank für diesen Artikel, denn ich werde ab sofort diese 12 Euro (?) einbehalten, und meine Frau zum Essen einladen.
    MfG
    Fridi