
Mit Vorsicht. Hüpfen ja, Überschläge nein. Und nur unter Aufsicht.
Trampoline für den Garten bergen Risiken, die von Nutzern häufig unterschätzt werden, warnt der Tüv Süd. Nur wenn sie regelmäßig gewartet und verschlissene Teile ausgetauscht werden, ist die technische Sicherheit auf lange Sicht garantiert. Besondere Vorsicht ist bei „ergrauten“ Sicherheitsnetzen geboten. Schon nach einer Saison können sie ihre Reißfestigkeit und damit ihre Schutzfunktion verlieren. Leicht beschädigte oder stark ausgeblichene Sicherheitsnetze sollten ausgetauscht werden. Beim Kauf eines Geräts bietet das GS-Prüfzeichen eine wichtige Orientierungshilfe. Ein sicheres Trampolin ist wichtig, die meisten Probleme entstehen aber laut der Tüv-Experten durch falsches Verhalten. Die wichtigsten Regeln: Ein Gartentrampolin darf immer nur von einer Person benutzt werden. Erwachsene müssen Kinder beim Springen beaufsichtigen. Der Tüv rät von Überschlägen und „halsbrecherischen“ Sprungmanövern ab. Beim Aufstellen eines Trampolins sollte man sich genau an die Gebrauchsanweisung halten.