„Gartenpflege übernimmt der Mieter“- so eine Klausel im Mietvertrag verpflichtet den Mieter nur zu einfachen Arbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Entfernen von Laub. Um das Schneiden von Bäumen und Sträuchern muss sich der Vermieter selbst kümmern, entschied das Amtsgericht Würzburg (Az. 13 C 779/17).
Im Mietvertrag war nicht festgelegt, welche Arbeiten die Gartenpflege umfassen sollte. Nachdem der Vermieter den Mieter vergeblich aufgefordert hatte, Bäume, Sträucher und Hecken zu schneiden, beauftragte er damit eine Gartenbaufirma. Die Kosten von 1 300 Euro verlangte er vom Mieter zurück.
Zu Unrecht, urteilte das Gericht. Solange der Garten nicht zu verwahrlosen drohe, könne der Vermieter keine Vorschriften machen, wie der Mieter den Garten zu pflegen habe.
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@birwietest: Kommt der Vermieter seiner Verpflichtung zur Gartenpflege nicht nach, so stehen Mietern auch diesbezüglich die Rechte aus dem Mietrecht auf Minderung der Miete etc. zu. Auf jeden Fall sollten Mieter den Mangel vorher anzeigen. Kommt der Vermieter der Aufforderung zur Beseitigung des Mangels in der gesetzten Frist nicht nach, empfehlen wir den Gang zur Mieterberatung. Lassen Sie dort prüfen, ob diese zur Bezahlung der Mieter unter Vorbehalt / zur Mietminderung oder zur Ersatzvornahme rät. Nehmen Sie Fotos zum Zustand des Gartens in die Beratung mit.
Alles schön und gut, ich würde ja sogar gerne schneiden. Wurde mir aber vom Vermieter untersagt. Nun schneidet er aber Büsche und Bäume nicht, auch, um uns zu schikanieren. Das schränkt die Gartennutzung ein, weil der Boden unter den Nadelbäumen immer mehr kaputt geht, wie immer mehr Schattenwurf im Garten haben - und dadurch im Anbau immer weiter eingeschränkt werden, Die Eibe Terrassendach überwuchert und die Nadeln alles verschmutzen etc. Was kann man da tun?