Grundstückseigentümer, die ihre Hecke vor dem Frühling in Form bringen wollen, müssen das bis 29. Februar erledigen. Von März bis September verbietet das Naturschutzgesetz einen radikalen Rückschnitt, um Brut- und Niststätten von Vögeln nicht zu gefährden. Verstöße können empfindliche Geldbußen nach sich ziehen. Gärtner dürfen hervorstehende Triebe in den Schutzmonaten mit schonenden Form- und Pflegeschnitten leicht kürzen. Auch wenn die Zeit knapp wird: Ein Schnitt bei Frost kann Pflanzen schaden. Immergrüne Hecken sollten sie deshalb nur bei Plusgraden stutzen. Bekommen die Schnittflächen Frost ab, leidet die Pflanze. Dagegen vertragen laubabwerfende Hecken einen Rückschnitt bei Temperaturen bis minus fünf Grad.
Tipp: Geeignete Werkzeuge zeigt Ihnen unser Test von Garten- und Astscheren aus Heft 7/2015.
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