Garten­haus statt offener Laube Miteigentümerin erwirkt Abriss

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Garten­haus statt offener Laube - Miteigentümerin erwirkt Abriss

Ein braunes Garten­haus wirkt wuchtiger als eine offene, bewachsene Laube. © mauritius images / Nora Frei

Eine Wohnungs­eigentümerin hat vor dem Amts­gericht München durch­gesetzt, dass eine Miteigentümerin ihr Garten­haus in ihrer Wohn­anlage wieder abreißen muss. Die Beklagte hatte eine offene Laube entfernt und statt­dessen das Haus errichtet. Weder die Teilungs­erklärung noch ein Beschluss der Eigentümer­versamm­lung habe sie dazu berechtigt, trug die Klägerin vor.

Das Amts­gericht München entschied am 14. Februar 2017 zugunsten der Klägerin. Die Berufung wurde zurück­gewiesen, das Urteil ist rechts­kräftig (Az. 484 C 22917/16 WEG).

Vergebens argumentierte die Beklagte, dass das dunkelbraune Haus nur die nach der Gemein­schafts­ordnung zulässige Laube ersetze.

Die Richterin sah darin eine erhebliche Veränderung des äußeren Erscheinungs­bilds der Münchener Wohn­anlage. Im Gegen­satz zur grün bewachsenen Laube wirke es groß und wuchtig.

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