
Ab dem 1. Januar 2015 sinkt der Garantiezins bei Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen von jetzt 1,75 Prozent auf dann 1,25 Prozent. Was bedeutet dies für die Kunden? test.de gibt Antworten auf die wichtigsten Verbraucher-Fragen.
Nicht nur Kapitallebensversicherungen betroffen
Was ist der Garantiezins?
Der Garantiezins ist der Zins, den Versicherer Kunden bei Vertragsbeginn höchstens zusichern dürfen. Er wird auch „Höchstrechnungszins“ genannt und bezieht sich lediglich auf den Sparanteil des Beitrags – also Einzahlung abzüglich Todesfallschutz, Vermittlerprovision und Verwaltungskosten. Weil der Zins nur auf das gewährt wird, was vom Beitrag übrigbleibt, kann die garantierte Rendite auf die Beiträge bei teuren Versicherern unter 0 Prozent liegen.
Bei welchen Versicherungsprodukten gilt der Garantiezins?
Er gilt bei klassische Lebensversicherungsprodukten wie Kapitallebens- oder privaten Rentenversicherungen ohne Fonds, Riester-Rentenversicherungen, klassischen Rürup-Rentenversicherungen sowie Direktversicherungen und Pensionskassen-Verträgen.
Gilt der neue Garantiezins auch für bereits laufende Verträge?
Nein. Laufende Verträge sind nicht betroffen. Der niedrigere Zins gilt nur für ab 2015 neu abgeschlossene Verträge; für diese aber auf Dauer.
Wer entscheidet über die Höhe des Garantiezinses?
Die Deutsche Aktuarvereinigung, in der sich die Mathematiker der Lebensversicherer zusammengeschlossen haben, gibt Empfehlungen für die Höhe des Garantiezins. Festgesetzt wird er aber vom Bundesfinanzministerium. Es passt den Zins an, wenn die Umlaufrendite der Euro-Staatsanleihen im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sinkt oder steigt. Die Umlaufrendite ist die durchschnittliche Rendite aller Euro-Staatsanleihen, die im Umlauf sind. Der Garantiezins darf nur rund 60 Prozent dieser Rendite betragen. Das soll Versicherer daran hindern, zu hohe Zinszusagen zu geben, die sie dann vielleicht auf Dauer nicht einhalten können.
Nicht zur Unterschrift drängen lassen
Ist es sinnvoll, noch schnell vor Jahresende 2014 einen Vertrag abzuschließen, um sich den höheren Garantiezins zu sichern?
Kunden sollten nicht unüberlegt handeln und sich nicht zur Vertragsunterschrift drängen lassen. Denn eine Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung läuft über viele Jahre oder sogar Jahrzehnte. Kunden, die sich die Beiträge irgendwann im Vertragsverlauf nicht mehr leisten können und den Vertrag kündigen, haben ein sehr schlechtes Geschäft gemacht. Eine Kapitallebensversicherung eignet sich überhaupt nicht für die Altersvorsorge, denn sie vermischt intransparent das Sparen und die Absicherung der Hinterbliebenen. Besser ist es, Sparen und Risikovorsorge zu trennen. Als Hinterbliebenenschutz ist eine Risikolebensversicherung sehr sinnvoll. Als Altersvorsorge ist ein guter Riester-Vertrag empfehlenswert. Dies muss aber keine Riester-Rentenversicherung sein. Gute Alternativen sind Riester-Banksparpläne und – für junge Sparer – Riester-Fondssparpläne. Diese Produkte sind von der Garantiezinssenkung überhaupt nicht betroffen.
Bis wann müssen Kunden handeln, um noch einen Versicherungsvertrag mit dem höheren Garantiezins zu bekommen?
Dies haben wir die Versicherer auch gefragt – und unterschiedliche Antworten bekommen. Bei den meisten müssen die Antragsunterlagen der Kunden bis zum 30. Dezember oder 31. Dezember vorliegen. Der Münchener Verein nannte uns das Datum 17. Dezember; die Stuttgarter antwortete uns: bis zum 23. Dezember. Und der Volkswohl Bund nannte den 15. Dezember. Offenbar sind die Versicherer aber hier flexibel. Wichtig für den Kunden: Die Sicherheit, den höheren Garantiezins auch wirklich zu bekommen, hat er nur dann, wenn der Versicherer ihm bis Jahresende erklärt, dass der Vertrag gilt. Diese Bestätigung nennen die Versicherer auch „Annahmeerklärung“.
Auch der Anlageerfolg ist wichtig
Ist der Garantiezins allein entscheidend für die Leistung?
Nein. Kunden, die erst ab 2015 einen Vertrag neu abschließen, wird zwar für das gleiche Geld weniger Rente oder Einmalzahlung garantiert, als Kunden, die noch bis Ende 2014 einen Vertrag unterschreiben. Das heißt aber nicht zwingend, dass diese neuen Kunden am Ende weniger herausbekommen als die anderen. Der garantierte Teil ist bei einer klassischen Lebens- oder Rentenversicherung nur der eine Teil der Auszahlung. Der andere kommt aus Überschüssen. Gibt es weniger Garantie, kann dafür der Anteil an Überschüssen etwas höher sein. Überschüsse sind allerdings nicht sicher. Gerade derzeit erwirtschaften die Lebensversicherer durch das niedrige Zinsniveau immer weniger Überschüsse, denn sie investieren ja hauptsächlich in festverzinsliche Wertpapiere. Doch hier gibt es große Unterschiede: Einige Versicherer erzielen einen besseren Anlageerfolg für ihre Kunden als die Konkurrenzunternehmen. Die Kunden bekommen dann höhere Überschüsse gutgeschrieben.
Was ändert sich ab 2015 noch bei der Lebensversicherung?
Die Versicherer müssen ihren Kunden mehr vom Risikogewinn abgeben. Bei Kapitallebensversicherungen gibt es einen Risikoüberschuss, wenn weniger Kunden vor Vertragsende sterben, als vom Versicherer kalkuliert. Denn dann müssen die Versicherer weniger Todesfallleistungen auszahlen. Bei Rentenversicherungen entsteht so ein Überschuss, wenn die Kunden früher sterben als gerechnet. Denn die Versicherer müssen die lebenslange Rente nicht so lange zahlen wie ursprünglich kalkuliert. Kunden bekommen künftig mindestens 90 Prozent statt 75 Prozent des Risikoüberschusses.