Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte

Einen Mangel reklamieren

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Sie haben Rechte, wenn sich in der Gewähr­leistungs­frist Mängel an der Ware zeigen. Die Frist beträgt zwei Jahre, bei Gebraucht­ware darf sie auf ein Jahr beschränkt werden. Es zählen aber nur Fehler, die schon beim Kauf vorlagen. Reklamieren Sie im ersten halben Jahr, muss der Händler beweisen, dass alles okay war. Später müssen Sie belegen, dass schon beim Kauf der Wurm drin war.

Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte Testergebnisse für 43 Garantieverlängerungen 12/2015 freischalten

Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte - Was der teure Schutz leistet

© Stiftung Warentest / R. Reichelt

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.07.2023 um 11:57 Uhr
    Garantieverlängerung

    @Dirk7777777: Nach Ansicht der Stiftung Warentest ist eine Versicherung dann wichtig, wenn sie Schäden abdeckt, die für unversicherte Personen existenzbedrohend sind (Beispiel Privathaftpflichtversicherung: einer Person, auf einem Balkon stehend, fällt ein Blumentopf aus der Hand. Dieser fällt einem Fußgänger auf den Kopf, der dadurch schwere Gehirnschäden erleidet, die ihn sein ganzes Leben lang beeinträchtigen. In so einem Fall kann es sein, dass der Schadenverursacher Hundertausende Euro Schadenersatz zu zahlen hat.). Der Verlust eines Elektrogeräts (Handy, Laptop, etc.) ist zwar schmerzhaft und insbesondere etwa für Kinder und Jugendliche oft auch nicht einfach zu kompensieren. Dennoch ist der Verlust eines solchen Geräts überschaubar und nicht existenzbedrohend. Daher gehören Garantieversicherungen für Elektrogeräte aus unserer Sicht nicht zu den wichtigen Versicherungen. Sie fallen eher in die Kategorie 'Kann man machen (wenn man genug Geld dafür hat), muss man aber nicht'. Im unserem Test erfahren Verbraucher, welche Garantieversicherungen viel Schutz bieten und welche weniger. Außerdem weisen wir auf (überraschende) Haken in den Produkten hin.

  • Dirk7777777 am 15.07.2023 um 13:55 Uhr
    Machen diese Versicherungen Sinn?

    Liebes Team von Warentest,
    können Sie pauschal beantworten, ob diese Versicherungen Sinn machen?
    Danke

  • Dirk7777777 am 15.07.2023 um 13:51 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • EM-Ty am 09.02.2022 um 18:15 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Antefix am 27.11.2015 um 09:58 Uhr
    AVB kleingedruckt, aber bitte ohne Denkfallen!

    Eigentlich fühlen wir doch beide gleich, @MacUser, nur bei den Versicherungsbedingungen empfinde ich versteckten Bedeutungswettbewerb unter den Schutzanbietern nicht nur als allgemeinschädlich, sondern inzwischen zum Würgen, weil unter den Vertragschließungen auf kleine Übervorteilungen im Versicherungsfall "am Ende" ausgerichtet. Deshalb plädiere ich für einheitliche Grundregeln, z.B. hohe Kostenlatte z.B. bei mitversichertem Fallenlassen oder Verschwinden eines kurzlebigen Smartphones, abhängig vom Zeitabstand zum ersten Versicherungstag. Kundenfreundlichkeit und Versicherungsfreiheit sollten jedenfalls nicht länger "marktwirtschaftliche" Manipulationsmasse sein.