Kunden berichten über ihre Erfahrungen mit Elektronikgarantien. Mit dem Reparaturkostenschutz sind viele zufrieden. Der Diebstahlschutz kommt bei den Verbrauchern allerdings nicht gut weg.
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Testergebnisse für 43 Garantieverlängerungen 12/2015Streit um Diebstahl
Dominique Schaal hat noch einmal Glück gehabt. Die 21-jährige Studentin konnte sich erfolgreich gegen den Kölner Versicherer Axa durchsetzen. Aber leicht war es nicht. Im März 2013 hatte Schaal die Handyversicherung „MyProtect“ beim Berliner Versicherungsmakler Assona abgeschlossen. Versicherer bei „MyProtect“ ist die Axa. Während eines Aufenthalts in Israel wird Dominique Schaal im Februar 2014 bei einem Konzert in Tel Aviv das iPhone aus ihrer Handtasche gestohlen. Nach den damaligen Bedingungen von „MyProtect“ muss die junge Frau bei Diebstahl als Selbstbehalt 25 Prozent des Zeitwerts ihres Handys selbst tragen. Dominique Schaal kann also nur noch 450 Euro bekommen. Doch selbst die erhält sie nicht. Dominique Schaal zieht vor Gericht. Im Verfahren beruft sich die Axa auf diese Klausel in den Bedingungen: Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Gerät „in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wird“. Schaal habe das Gerät nicht sicher mit sich geführt, als sie das Handy während des Konzerts in ihrer Umhängetasche hatte. Doch das Amtsgericht stellt sich am Ende auf die Seite der jungen Frau. Noch im laufenden Verfahren erklärt der Richter, dass er die Diebstahlklausel für unwirksam hält. Daraufhin erklärt sich die Axa doch zur Zahlung bereit und erkennt ihre Forderung von 450 Euro an (Amtsgericht Köln, Az. 142 C 265/14). Dominique Schaals Anwalt, Oliver Kloth aus Teningen, vermutet, dass die Axa mit dem Anerkenntnis ein Urteil verhindern wollte, auf das sich andere Verbraucher berufen können.
Kein Schutz beim Sport
Die strenge Diebstahlklausel der Axa findet sich so und ähnlich auch in Zusatzgarantien von Cyberport, Euronics (AmTrust International), Media Markt, Saturn und Medimax. Handy oder Notebook dürfen die Besitzer eigentlich nie aus den Augen lassen. Bleibt das Handy etwa beim Sport in einer Tasche in der Umkleidekabine, ist es schon nicht mehr versichert. Wenn solche Alltagssituationen unversichert sind, fragt sich, was der Diebstahlschutz überhaupt taugt.
Nur Zeitwertersatz
Manfred Westphal hat vor einigen Jahren bei Media Markt einen Flachbildfernseher für 800 Euro und die PlusGarantie für zusätzlich 100 Euro gekauft. Im fünften Jahr nach Kauf ging der Fernseher kaputt – laut Media Markt ein Totalschaden. Für diesen Fall sahen die Garantiebedingungen der PlusGarantie als Erstattung noch 40 Prozent vom Kaufpreis vor. Die 320 Euro von Media Markt reichten natürlich nicht, um sich einen Ersatz-Fernseher in der 800-Euro-Kategorie zu kaufen. Westphal musste den Rest drauflegen. Inzwischen hat Media Markt seine Garantieprodukte erheblich verbessert. Die PlusGarantie bezahlt heute bei Totalschaden entweder ein Neugerät oder erstattet 100 Prozent des Kaufpreises (Tabelle Garantieverlängerung 12/2015).
Probleme mit dem Akku
Der freiberufliche Fotograf Johannes Backes ist zufrieden. Für sein Macbook hatte er eine Garantieverlängerung von Apple abgeschlossen. Kurz vor Ende der Garantiezeit verformte sich der Akku des Geräts – ein Produktfehler. Apple tauschte den Akku anstandslos aus. Lässt das Stromspeichervermögen eines Akkus nach, kann es sich allerdings auch um Verschleiß handeln. Dieser ist bei einfachen Garantieverlängerungen (Tabelle Garantieverlängerung 12/2015) in der Regel nicht versichert. Ausnahme: Bei der PlusGarantie von Media Markt und Saturn ist Akkuverschleiß versichert. Apple hat diesen Schutz für Mac-Rechner inzwischen in den AppleCare Protection Plan aufgenommen.
Auffällig positiv: Wertgarantie
„Zu meinem Glück hatte ich eine Wertgarantie-Versicherung abgeschlossen..., obwohl ich kein Freund von Versicherungen bin“, so und ähnlich überschwänglich positiv bewerten Teilnehmer der Finanztest-Leserumfrage die Zusatzgarantien der Wertgarantie. Allerdings stellte sich nach einer simplen Internetrecherche heraus, dass diese Kommentare unter anderem von zwei Verkaufsleitern und einem Regionalleiter der Wertgarantie stammten. In ihren Erfahrungsberichten fehlte freilich jeder Hinweis auf ihren Job für das Versicherungsunternehmen.
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@Dirk7777777: Nach Ansicht der Stiftung Warentest ist eine Versicherung dann wichtig, wenn sie Schäden abdeckt, die für unversicherte Personen existenzbedrohend sind (Beispiel Privathaftpflichtversicherung: einer Person, auf einem Balkon stehend, fällt ein Blumentopf aus der Hand. Dieser fällt einem Fußgänger auf den Kopf, der dadurch schwere Gehirnschäden erleidet, die ihn sein ganzes Leben lang beeinträchtigen. In so einem Fall kann es sein, dass der Schadenverursacher Hundertausende Euro Schadenersatz zu zahlen hat.). Der Verlust eines Elektrogeräts (Handy, Laptop, etc.) ist zwar schmerzhaft und insbesondere etwa für Kinder und Jugendliche oft auch nicht einfach zu kompensieren. Dennoch ist der Verlust eines solchen Geräts überschaubar und nicht existenzbedrohend. Daher gehören Garantieversicherungen für Elektrogeräte aus unserer Sicht nicht zu den wichtigen Versicherungen. Sie fallen eher in die Kategorie 'Kann man machen (wenn man genug Geld dafür hat), muss man aber nicht'. Im unserem Test erfahren Verbraucher, welche Garantieversicherungen viel Schutz bieten und welche weniger. Außerdem weisen wir auf (überraschende) Haken in den Produkten hin.
Liebes Team von Warentest,
können Sie pauschal beantworten, ob diese Versicherungen Sinn machen?
Danke
Kommentar vom Autor gelöscht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Eigentlich fühlen wir doch beide gleich, @MacUser, nur bei den Versicherungsbedingungen empfinde ich versteckten Bedeutungswettbewerb unter den Schutzanbietern nicht nur als allgemeinschädlich, sondern inzwischen zum Würgen, weil unter den Vertragschließungen auf kleine Übervorteilungen im Versicherungsfall "am Ende" ausgerichtet. Deshalb plädiere ich für einheitliche Grundregeln, z.B. hohe Kostenlatte z.B. bei mitversichertem Fallenlassen oder Verschwinden eines kurzlebigen Smartphones, abhängig vom Zeitabstand zum ersten Versicherungstag. Kundenfreundlichkeit und Versicherungsfreiheit sollten jedenfalls nicht länger "marktwirtschaftliche" Manipulationsmasse sein.