Kunden berichten über ihre Erfahrungen mit Elektronikgarantien. Mit dem Reparaturkostenschutz sind viele zufrieden. Der Diebstahlschutz kommt bei den Verbrauchern allerdings nicht gut weg.
Testergebnisse für 43 Garantieverlängerungen 12/2015
Streit um Diebstahl
Dominique Schaal hat noch einmal Glück gehabt. Die 21-jährige Studentin konnte sich erfolgreich gegen den Kölner Versicherer Axa durchsetzen. Aber leicht war es nicht. Im März 2013 hatte Schaal die Handyversicherung „MyProtect“ beim Berliner Versicherungsmakler Assona abgeschlossen. Versicherer bei „MyProtect“ ist die Axa. Während eines Aufenthalts in Israel wird Dominique Schaal im Februar 2014 bei einem Konzert in Tel Aviv das iPhone aus ihrer Handtasche gestohlen. Nach den damaligen Bedingungen von „MyProtect“ muss die junge Frau bei Diebstahl als Selbstbehalt 25 Prozent des Zeitwerts ihres Handys selbst tragen. Dominique Schaal kann also nur noch 450 Euro bekommen. Doch selbst die erhält sie nicht. Dominique Schaal zieht vor Gericht. Im Verfahren beruft sich die Axa auf diese Klausel in den Bedingungen: Versicherungsschutz besteht nur, wenn das Gerät „in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wird“. Schaal habe das Gerät nicht sicher mit sich geführt, als sie das Handy während des Konzerts in ihrer Umhängetasche hatte. Doch das Amtsgericht stellt sich am Ende auf die Seite der jungen Frau. Noch im laufenden Verfahren erklärt der Richter, dass er die Diebstahlklausel für unwirksam hält. Daraufhin erklärt sich die Axa doch zur Zahlung bereit und erkennt ihre Forderung von 450 Euro an (Amtsgericht Köln, Az. 142 C 265/14). Dominique Schaals Anwalt, Oliver Kloth aus Teningen, vermutet, dass die Axa mit dem Anerkenntnis ein Urteil verhindern wollte, auf das sich andere Verbraucher berufen können.
Kein Schutz beim Sport
Die strenge Diebstahlklausel der Axa findet sich so und ähnlich auch in Zusatzgarantien von Cyberport, Euronics (AmTrust International), Media Markt, Saturn und Medimax. Handy oder Notebook dürfen die Besitzer eigentlich nie aus den Augen lassen. Bleibt das Handy etwa beim Sport in einer Tasche in der Umkleidekabine, ist es schon nicht mehr versichert. Wenn solche Alltagssituationen unversichert sind, fragt sich, was der Diebstahlschutz überhaupt taugt.
Nur Zeitwertersatz
Manfred Westphal hat vor einigen Jahren bei Media Markt einen Flachbildfernseher für 800 Euro und die PlusGarantie für zusätzlich 100 Euro gekauft. Im fünften Jahr nach Kauf ging der Fernseher kaputt – laut Media Markt ein Totalschaden. Für diesen Fall sahen die Garantiebedingungen der PlusGarantie als Erstattung noch 40 Prozent vom Kaufpreis vor. Die 320 Euro von Media Markt reichten natürlich nicht, um sich einen Ersatz-Fernseher in der 800-Euro-Kategorie zu kaufen. Westphal musste den Rest drauflegen. Inzwischen hat Media Markt seine Garantieprodukte erheblich verbessert. Die PlusGarantie bezahlt heute bei Totalschaden entweder ein Neugerät oder erstattet 100 Prozent des Kaufpreises (Tabelle Garantieverlängerung 12/2015).
Probleme mit dem Akku
Der freiberufliche Fotograf Johannes Backes ist zufrieden. Für sein Macbook hatte er eine Garantieverlängerung von Apple abgeschlossen. Kurz vor Ende der Garantiezeit verformte sich der Akku des Geräts – ein Produktfehler. Apple tauschte den Akku anstandslos aus. Lässt das Stromspeichervermögen eines Akkus nach, kann es sich allerdings auch um Verschleiß handeln. Dieser ist bei einfachen Garantieverlängerungen (Tabelle Garantieverlängerung 12/2015) in der Regel nicht versichert. Ausnahme: Bei der PlusGarantie von Media Markt und Saturn ist Akkuverschleiß versichert. Apple hat diesen Schutz für Mac-Rechner inzwischen in den AppleCare Protection Plan aufgenommen.
Auffällig positiv: Wertgarantie
„Zu meinem Glück hatte ich eine Wertgarantie-Versicherung abgeschlossen..., obwohl ich kein Freund von Versicherungen bin“, so und ähnlich überschwänglich positiv bewerten Teilnehmer der Finanztest-Leserumfrage die Zusatzgarantien der Wertgarantie. Allerdings stellte sich nach einer simplen Internetrecherche heraus, dass diese Kommentare unter anderem von zwei Verkaufsleitern und einem Regionalleiter der Wertgarantie stammten. In ihren Erfahrungsberichten fehlte freilich jeder Hinweis auf ihren Job für das Versicherungsunternehmen.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Eigentlich fühlen wir doch beide gleich, @MacUser, nur bei den Versicherungsbedingungen empfinde ich versteckten Bedeutungswettbewerb unter den Schutzanbietern nicht nur als allgemeinschädlich, sondern inzwischen zum Würgen, weil unter den Vertragschließungen auf kleine Übervorteilungen im Versicherungsfall "am Ende" ausgerichtet. Deshalb plädiere ich für einheitliche Grundregeln, z.B. hohe Kostenlatte z.B. bei mitversichertem Fallenlassen oder Verschwinden eines kurzlebigen Smartphones, abhängig vom Zeitabstand zum ersten Versicherungstag. Kundenfreundlichkeit und Versicherungsfreiheit sollten jedenfalls nicht länger "marktwirtschaftliche" Manipulationsmasse sein.
@Antefix
Was glauben Sie denn passiert mit den Smartphone-Versicherten Kunden, wenn ein neues iPhone rauskomm! Richtig! Das zwischenzeitlich völlig alte, unbrauchbare Smartphone ist heruntergefallen. Ups! Den Betrug dürfen alle anderen ehrlichen Versicherungsnehmer mitzahlen.
Was sollen einheitliche Regelwerke (ich denke, Sie meinen AVB) bewirken? Letztendlich gibt es Vertragsfreiheit, Sie können heute auf dem Markt frei wählen. Wollen Sie dies aufgeben? Zudem die Schadenregulierung trotz AVB immer noch sehr individuell gehandhabt wird. Wo der eine "günstigere" Versicherer alles ablehnt (irgendwoher muss ja die Ersparnis kommen), reguliert der andere Versicherer halt ein wenig kundenfreundlicher.
werden mit einer Zusatzversicherung also nicht unbedingt aufgehoben. Könnte mir sogar vorstellen, dass vermeintlich ganz pfiffige Elektronikspielzeugbesitzer etc. ihren Liebling nach Auslauf der Gewährleistung ganz zufällig überfordern oder diebstählen lassen, um ihre abgeschlossene 'ZuVer' mal zu testen. Oder wenigstens nicht umsonst bezahlt zu haben, wenn's ein niegelnagelneues Ersatzgerät od. -modell geben könnte: Denn welcher Markenbetrieb will sich mit 'Rebuilt' or 'Refurbished'-Ware seine schnellebigen Markenkonsumer vergraulen? - Ach, hier lesen auch ganz ehrliche ShitstormCreaters? Eben, und das wissen auch die Spezialversicherer und der mit allen Wassern gewaschene Prof. Dr. Hirsch als deren Ombudsmann. Deshalb tut sich die Nachweispflicht 438 BGB nach 115 Jahren Existenz heutzutage auch so schwer. Weshalb ich Verbraucherschützern empfehle, sich (z.B. bei BuMin Justiz) dafür stark zu machen, dass sich alle Spezialversicherer über einheitliche Norm- und Regelwerke einigen.
@MacUser: Es sind nur sehr wenige Zusatzgarantien, die nach einem Totalverlust bzw.- schaden tatsächlich ein Neugerät geben oder 100 Prozent vom Kaufpreis erstatten. Erhält der Verbraucher diese Garantie, so ist dies ein klarer Vorteil für ihn. Steht der Anspruch auf das Neugerät in den Garantiebedingungen und weigert sich der Garantiegeber dennoch, das Neugerät zu stellen, kann sich der Kunden effektiv wehren: indem er sich etwa an die kostenfreie Schlichtungsstelle der Versicherungen wendet (versicherungsombudsmann.de; sofern Garantiegeber ein Versicherer ist) oder vor Gericht zieht. Die (wenigen) Zusatzgarantien, die dem Kunden im Kleingedruckten explizit einen Anspruch auf ein Neugerät bzw. 100 Prozent vom Kaufpreis zugestehen, sind in den Test-Tabellen positiv hervorgehoben. Allerdings bekommt der Kunde nicht in jedem Versicherungsfall ein Neugerät. Hat das Gerät einen reparablen Effekt, zahlt der Garantiegeber die Reparaturkosten. Nur wenn ein Totalschaden (Gerät irreparabel defekt) bzw. Totalverlust (Diebstahl) eingetreten ist, kommt ein Neugerät/100 Prozent vom Kaufpreis in Frage. (dda)