Wie reklamiere ich, wenn ich eine Zusatzgarantie für ein Elektrogerät abgeschlossen habe? Welche Fristen gelten? Und was unterscheidet eigentlich eine Garantie von der Gewährleistung? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wenn Sie noch mehr zu den Käuferrechten wissen wollen: Sie finden auf test.de umfangreiche FAQ zum Thema Garantie und Reklamation.
Testergebnisse für 43 Garantieverlängerungen 12/2015
Wie reklamiere ich, wenn ich eine Zusatzgarantie für ein Elektrogerät abgeschlossen habe?
Weil die Beweissituation in den ersten sechs Monaten nach Kauf für private Käufer so günstig ist, sollten Sie Produktfehler immer zuerst beim Verkäufer reklamieren, auch wenn Sie eine Zusatzgarantie bezahlt haben. Zeigt sich ein Produktfehler ab dem siebten Monat nach Kauf, sollten Sie die Zusatzgarantie in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Herstellergarantie sichern etwa einige erweiterte Garantieverlängerungen auch Verschleißschäden mit ab. Wenn Sie eine Garantieverlängerung abgeschlossen haben, die erst nach dem Ablauf der Herstellergarantie beginnt, stellt sich die Frage der Reihenfolge nicht. Dann müssen Sie zuerst auf die Herstellergarantie zurückgreifen.
Wie lange kann ich überhaupt beim Händler reklamieren?
Haben Sie beim Händler Neuware gekauft, beträgt die Frist zwei Jahre. Bei Gebrauchtware ist es mindestens ein Jahr. Ausnahmen nach dem Motto „Bei diesen Geräten gelten Sonderfristen“ gibt es nicht.
Welche Rechte bietet die Gewährleistung vom Händler?
Die Gewährleistungsrechte haben Sie zwei Jahre lang gegen den Händler. Von ihm können Sie bei Mängeln Nachbesserung in Form von Umtausch oder Reparatur verlangen. Klappt das nicht, können Sie den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten und mitunter Schadenersatz verlangen.
Sind Gewährleistung und Garantie nicht dasselbe?
Nein. Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, meist vom Hersteller, nicht vom Händler. Oft enthalten sie das Versprechen, dass die Ware oder Einzelteile eine Zeitlang halten. Käufern mit Garantie stehen üblicherweise Reparatur oder Umtausch zu.
Kann ich zwischen Garantie und Gewährleistungsrechten wählen?
Ja. Der Händler darf Sie bei einer Reklamation nicht abwimmeln und etwa auf die Garantie des Herstellers verweisen. Lassen Sie es sich schriftlich geben, wenn der Verkäufer von Gewährleistung prinzipiell nichts wissen will. Sie können den Kauf dann sofort rückgängig machen.
-
- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
-
- Handyversicherungen versprechen Schutz, wenn etwa Smartphones durch einen Sturz Schaden nehmen. Unser Vergleich der Handyversicherungen zeigt: Angebote haben oft Haken.
-
- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
@Dirk7777777: Nach Ansicht der Stiftung Warentest ist eine Versicherung dann wichtig, wenn sie Schäden abdeckt, die für unversicherte Personen existenzbedrohend sind (Beispiel Privathaftpflichtversicherung: einer Person, auf einem Balkon stehend, fällt ein Blumentopf aus der Hand. Dieser fällt einem Fußgänger auf den Kopf, der dadurch schwere Gehirnschäden erleidet, die ihn sein ganzes Leben lang beeinträchtigen. In so einem Fall kann es sein, dass der Schadenverursacher Hundertausende Euro Schadenersatz zu zahlen hat.). Der Verlust eines Elektrogeräts (Handy, Laptop, etc.) ist zwar schmerzhaft und insbesondere etwa für Kinder und Jugendliche oft auch nicht einfach zu kompensieren. Dennoch ist der Verlust eines solchen Geräts überschaubar und nicht existenzbedrohend. Daher gehören Garantieversicherungen für Elektrogeräte aus unserer Sicht nicht zu den wichtigen Versicherungen. Sie fallen eher in die Kategorie 'Kann man machen (wenn man genug Geld dafür hat), muss man aber nicht'. Im unserem Test erfahren Verbraucher, welche Garantieversicherungen viel Schutz bieten und welche weniger. Außerdem weisen wir auf (überraschende) Haken in den Produkten hin.
Liebes Team von Warentest,
können Sie pauschal beantworten, ob diese Versicherungen Sinn machen?
Danke
Kommentar vom Autor gelöscht.
Kommentar vom Autor gelöscht.
Eigentlich fühlen wir doch beide gleich, @MacUser, nur bei den Versicherungsbedingungen empfinde ich versteckten Bedeutungswettbewerb unter den Schutzanbietern nicht nur als allgemeinschädlich, sondern inzwischen zum Würgen, weil unter den Vertragschließungen auf kleine Übervorteilungen im Versicherungsfall "am Ende" ausgerichtet. Deshalb plädiere ich für einheitliche Grundregeln, z.B. hohe Kostenlatte z.B. bei mitversichertem Fallenlassen oder Verschwinden eines kurzlebigen Smartphones, abhängig vom Zeitabstand zum ersten Versicherungstag. Kundenfreundlichkeit und Versicherungsfreiheit sollten jedenfalls nicht länger "marktwirtschaftliche" Manipulationsmasse sein.