Ihre Rechte als Käufer
Wie reklamiere ich, wenn ich eine Zusatzgarantie für ein Elektrogerät abgeschlossen habe? Welche Fristen gelten? Und was unterscheidet eigentlich eine Garantie von der Gewährleistung? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wenn Sie noch mehr zu den Käuferrechten wissen wollen: Sie finden auf test.de umfangreiche FAQ zum Thema Garantie und Reklamation.
Wie reklamiere ich, wenn ich eine Zusatzgarantie für ein Elektrogerät abgeschlossen habe?
Weil die Beweissituation in den ersten sechs Monaten nach Kauf für private Käufer so günstig ist, sollten Sie Produktfehler immer zuerst beim Verkäufer reklamieren, auch wenn Sie eine Zusatzgarantie bezahlt haben. Zeigt sich ein Produktfehler ab dem siebten Monat nach Kauf, sollten Sie die Zusatzgarantie in Anspruch nehmen. Im Gegensatz zur Herstellergarantie sichern etwa einige erweiterte Garantieverlängerungen auch Verschleißschäden mit ab. Wenn Sie eine Garantieverlängerung abgeschlossen haben, die erst nach dem Ablauf der Herstellergarantie beginnt, stellt sich die Frage der Reihenfolge nicht. Dann müssen Sie zuerst auf die Herstellergarantie zurückgreifen.
Wie lange kann ich überhaupt beim Händler reklamieren?
Haben Sie beim Händler Neuware gekauft, beträgt die Frist zwei Jahre. Bei Gebrauchtware ist es mindestens ein Jahr. Ausnahmen nach dem Motto „Bei diesen Geräten gelten Sonderfristen“ gibt es nicht.
Welche Rechte bietet die Gewährleistung vom Händler?
Die Gewährleistungsrechte haben Sie zwei Jahre lang gegen den Händler. Von ihm können Sie bei Mängeln Nachbesserung in Form von Umtausch oder Reparatur verlangen. Klappt das nicht, können Sie den Preis mindern, vom Vertrag zurücktreten und mitunter Schadenersatz verlangen.
Sind Gewährleistung und Garantie nicht dasselbe?
Nein. Garantien sind freiwillige Zusatzleistungen, meist vom Hersteller, nicht vom Händler. Oft enthalten sie das Versprechen, dass die Ware oder Einzelteile eine Zeitlang halten. Käufern mit Garantie stehen üblicherweise Reparatur oder Umtausch zu.
Kann ich zwischen Garantie und Gewährleistungsrechten wählen?
Ja. Der Händler darf Sie bei einer Reklamation nicht abwimmeln und etwa auf die Garantie des Herstellers verweisen. Lassen Sie es sich schriftlich geben, wenn der Verkäufer von Gewährleistung prinzipiell nichts wissen will. Sie können den Kauf dann sofort rückgängig machen.