Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte

Ihre Rechte als Käufer

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Wie reklamiere ich, wenn ich eine Zusatz­garantie für ein Elektrogerät abge­schlossen habe? Welche Fristen gelten? Und was unterscheidet eigentlich eine Garantie von der Gewähr­leistung? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Wenn Sie noch mehr zu den Käuferrechten wissen wollen: Sie finden auf test.de umfang­reiche FAQ zum Thema Garantie und Reklamation.

Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte Testergebnisse für 43 Garantieverlängerungen 12/2015

Wie reklamiere ich, wenn ich eine Zusatz­garantie für ein Elektrogerät abge­schlossen habe?

Weil die Beweissituation in den ersten sechs Monaten nach Kauf für private Käufer so günstig ist, sollten Sie Produkt­fehler immer zuerst beim Verkäufer reklamieren, auch wenn Sie eine Zusatz­garantie bezahlt haben. Zeigt sich ein Produkt­fehler ab dem siebten Monat nach Kauf, sollten Sie die Zusatz­garantie in Anspruch nehmen. Im Gegen­satz zur Herstel­lergarantie sichern etwa einige erweiterte Garan­tieverlängerungen auch Verschleiß­schäden mit ab. Wenn Sie eine Garan­tieverlängerung abge­schlossen haben, die erst nach dem Ablauf der Herstel­lergarantie beginnt, stellt sich die Frage der Reihen­folge nicht. Dann müssen Sie zuerst auf die Herstel­lergarantie zurück­greifen.

Wie lange kann ich über­haupt beim Händler reklamieren?

Haben Sie beim Händler Neuware gekauft, beträgt die Frist zwei Jahre. Bei Gebraucht­ware ist es mindestens ein Jahr. Ausnahmen nach dem Motto „Bei diesen Geräten gelten Sonder­fristen“ gibt es nicht.

Welche Rechte bietet die Gewähr­leistung vom Händler?

Die Gewähr­leistungs­rechte haben Sie zwei Jahre lang gegen den Händler. Von ihm können Sie bei Mängeln Nachbesserung in Form von Umtausch oder Reparatur verlangen. Klappt das nicht, können Sie den Preis mindern, vom Vertrag zurück­treten und mitunter Schaden­ersatz verlangen.

Sind Gewähr­leistung und Garantie nicht dasselbe?

Nein. Garan­tien sind freiwil­lige Zusatz­leistungen, meist vom Hersteller, nicht vom Händler. Oft enthalten sie das Versprechen, dass die Ware oder Einzel­teile eine Zeit­lang halten. Käufern mit Garantie stehen üblicher­weise Reparatur oder Umtausch zu.

Kann ich zwischen Garantie und Gewähr­leistungs­rechten wählen?

Ja. Der Händler darf Sie bei einer Reklamation nicht abwimmeln und etwa auf die Garantie des Herstel­lers verweisen. Lassen Sie es sich schriftlich geben, wenn der Verkäufer von Gewähr­leistung prinzipiell nichts wissen will. Sie können den Kauf dann sofort rück­gängig machen.

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Profilbild Stiftung_Warentest am 17.07.2023 um 11:57 Uhr
Garantieverlängerung

@Dirk7777777: Nach Ansicht der Stiftung Warentest ist eine Versicherung dann wichtig, wenn sie Schäden abdeckt, die für unversicherte Personen existenzbedrohend sind (Beispiel Privathaftpflichtversicherung: einer Person, auf einem Balkon stehend, fällt ein Blumentopf aus der Hand. Dieser fällt einem Fußgänger auf den Kopf, der dadurch schwere Gehirnschäden erleidet, die ihn sein ganzes Leben lang beeinträchtigen. In so einem Fall kann es sein, dass der Schadenverursacher Hundertausende Euro Schadenersatz zu zahlen hat.). Der Verlust eines Elektrogeräts (Handy, Laptop, etc.) ist zwar schmerzhaft und insbesondere etwa für Kinder und Jugendliche oft auch nicht einfach zu kompensieren. Dennoch ist der Verlust eines solchen Geräts überschaubar und nicht existenzbedrohend. Daher gehören Garantieversicherungen für Elektrogeräte aus unserer Sicht nicht zu den wichtigen Versicherungen. Sie fallen eher in die Kategorie 'Kann man machen (wenn man genug Geld dafür hat), muss man aber nicht'. Im unserem Test erfahren Verbraucher, welche Garantieversicherungen viel Schutz bieten und welche weniger. Außerdem weisen wir auf (überraschende) Haken in den Produkten hin.

Dirk7777777 am 15.07.2023 um 13:55 Uhr
Machen diese Versicherungen Sinn?

Liebes Team von Warentest,
können Sie pauschal beantworten, ob diese Versicherungen Sinn machen?
Danke

Dirk7777777 am 15.07.2023 um 13:51 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

EM-Ty am 09.02.2022 um 18:15 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Antefix am 27.11.2015 um 09:58 Uhr
AVB kleingedruckt, aber bitte ohne Denkfallen!

Eigentlich fühlen wir doch beide gleich, @MacUser, nur bei den Versicherungsbedingungen empfinde ich versteckten Bedeutungswettbewerb unter den Schutzanbietern nicht nur als allgemeinschädlich, sondern inzwischen zum Würgen, weil unter den Vertragschließungen auf kleine Übervorteilungen im Versicherungsfall "am Ende" ausgerichtet. Deshalb plädiere ich für einheitliche Grundregeln, z.B. hohe Kostenlatte z.B. bei mitversichertem Fallenlassen oder Verschwinden eines kurzlebigen Smartphones, abhängig vom Zeitabstand zum ersten Versicherungstag. Kundenfreundlichkeit und Versicherungsfreiheit sollten jedenfalls nicht länger "marktwirtschaftliche" Manipulationsmasse sein.