Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte

Schutz für Elektrogeräte

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Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte Testergebnisse für 43 Garantieverlängerungen 12/2015 freischalten

Gesetzliche Gewähr­leistung vom Händler

Freiwil­lige Garantie vom Hersteller

Optionale Zusatz­garantie vom Versicherer oder Händler

Wann der Schutz hilft

Bei Produktmängeln, die schon beim Kauf im Gerät stecken (auch wenn sie sich erst später zeigen).

Bei Produktmängeln, die sich in der Garan­tiezeit zeigen.

Bei Produktmängeln, die sich in der Garan­tiezeit zeigen (einfache Garan­tieverlängerung). Erweiterte Garan­tieverlängerung: Auch Schutz für selbst­verschuldete Sturz- und Flüssig­keits­schäden - zum Teil auch bei Diebstahl.

Wie lange der Schutz gilt

24 Monate ab Kauf (von Neuware beim Händler).

Meist 24 Monate ab Kauf.

Meist ein bis fünf Jahre nach Kauf. Erweiterte Garan­tieverlängerungen, die mit Monats­beiträgen bezahlt werden, laufen oft unbe­grenzt, bis Kunde kündigt.

Zusatz­kosten für Verbraucher

Keine.

Keine.

Hängt von Gerät und Garan­tiel­aufzeit ab. Oft 5 bis 35 Prozent des Kauf­preises.

Stärken

Verkäufer stellt Ersatz­gerät oder zahlt Reparatur (auch Zusatz­kosten etwa für Trans­port, Ein- und Ausbau, Beispiel: Einbauküche). Reklamieren in den ersten sechs Monaten nach Kauf in der Regel leicht möglich.

Reklamieren in der Garan­tiezeit in der Regel leicht möglich.

Verlängerter Schutz bei Produktmängeln. Erweiterte Garan­tieverlängerung: auch Schutz für selbst verschuldete Sturz- und Flüssig­keits­schäden - zum Teil auch bei Diebstahl.

Schwächen

„Schwarzer Peter“ ab Monat sieben nach Kauf: Käufer muss beweisen, dass Defekt schon bei Kauf im Gerät steckte. In der Praxis sehr schwer. Kein Schutz bei selbst­verschuldeten Schäden am Gerät.

Kein Schutz bei selbst­verschuldeten Schäden. Bei Mängeln in Garan­tiezeit oft keine Über­nahme von notwendigen Trans­port-, Ein- und Ausbaukosten. Einige Hersteller geben nur ein Jahr Garantie oder gar keine, wenn Gerät nicht über auto­risierten Laden gekauft wurde.

Zum Teil teuer. Erweiterte Garan­tieverlängerung: oft Selbst­behalt im Schadenfall, bei Totalschaden zum Teil nur Gebraucht­gerät als Ersatz oder nur teil­weise Erstattung des Kauf­preises. Diebstahl­schutz oft so streng, dass Besitzer von trag­barem Elektrogerät nicht umfassend versichert ist.

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