Schutz für Elektrogeräte
Gesetzliche Gewährleistung vom Händler | Freiwillige Garantie vom Hersteller | Optionale Zusatzgarantie vom Versicherer oder Händler | |
Gesetzliche Gewährleistung vom Händler | Freiwillige Garantie vom Hersteller | Optionale Zusatzgarantie vom Versicherer oder Händler | |
Wann der Schutz hilft | Bei Produktmängeln, die schon beim Kauf im Gerät stecken (auch wenn sie sich erst später zeigen). | Bei Produktmängeln, die sich in der Garantiezeit zeigen. | Bei Produktmängeln, die sich in der Garantiezeit zeigen (einfache Garantieverlängerung). Erweiterte Garantieverlängerung: Auch Schutz für selbstverschuldete Sturz- und Flüssigkeitsschäden - zum Teil auch bei Diebstahl. |
Wie lange der Schutz gilt | 24 Monate ab Kauf (von Neuware beim Händler). | Meist 24 Monate ab Kauf. | Meist ein bis fünf Jahre nach Kauf. Erweiterte Garantieverlängerungen, die mit Monatsbeiträgen bezahlt werden, laufen oft unbegrenzt, bis Kunde kündigt. |
Zusatzkosten für Verbraucher | Keine. | Keine. | Hängt von Gerät und Garantielaufzeit ab. Oft 5 bis 35 Prozent des Kaufpreises. |
Stärken | Verkäufer stellt Ersatzgerät oder zahlt Reparatur (auch Zusatzkosten etwa für Transport, Ein- und Ausbau, Beispiel: Einbauküche). Reklamieren in den ersten sechs Monaten nach Kauf in der Regel leicht möglich. | Reklamieren in der Garantiezeit in der Regel leicht möglich. | Verlängerter Schutz bei Produktmängeln. Erweiterte Garantieverlängerung: auch Schutz für selbst verschuldete Sturz- und Flüssigkeitsschäden - zum Teil auch bei Diebstahl. |
Schwächen | „Schwarzer Peter“ ab Monat sieben nach Kauf: Käufer muss beweisen, dass Defekt schon bei Kauf im Gerät steckte. In der Praxis sehr schwer. Kein Schutz bei selbstverschuldeten Schäden am Gerät. | Kein Schutz bei selbstverschuldeten Schäden. Bei Mängeln in Garantiezeit oft keine Übernahme von notwendigen Transport-, Ein- und Ausbaukosten. Einige Hersteller geben nur ein Jahr Garantie oder gar keine, wenn Gerät nicht über autorisierten Laden gekauft wurde. | Zum Teil teuer. Erweiterte Garantieverlängerung: oft Selbstbehalt im Schadenfall, bei Totalschaden zum Teil nur Gebrauchtgerät als Ersatz oder nur teilweise Erstattung des Kaufpreises. Diebstahlschutz oft so streng, dass Besitzer von tragbarem Elektrogerät nicht umfassend versichert ist. |