Testergebnisse für 43 Garantieverlängerungen 12/2015
Im Test
Finanztest hat 13 einfache Garantieverlängerungen von großen Elektromärkten und Onlineshops untersucht. Genannt sind Garantien, die eine Waschmaschine oder einen Kaffeeautomaten (Kaufpreis 750 Euro), ein Smartphone (500 und 800 Euro) beziehungsweise ein Notebook (Kaufpreis 1 200 Euro) absichern. Die Garantiegeber bezahlen die Reparatur, wenn sich in der Garantiezeit ein Material- oder Produktionsfehler am Gerät zeigt. Bei Schäden durch Verschleiß ist ein Kunde mit einer einfachen Garantieverlängerung in der Regel nicht versichert. Meist übernimmt ein Versicherer als Partner des Elektronikhändlers die Garantie. Selten ist der Händler auch der Garantiegeber.
Außerdem haben wir 30 erweiterte Garantieverlängerungen getestet. Sie ersetzen die Reparaturkosten nicht nur bei Produktmängeln, sondern etwa auch, wenn das Gerät durch Sturz oder Flüssigkeit Schaden genommen hat. Manche erweiterten Garantieverlängerungen versichern zudem Diebstahl, Raub und Einbruch. Es handelt sich um Versicherungen, die vom Elektrohändler vermittelt werden. Genannt sind Garantieverlängerungen, die eine Waschmaschine/einen Kaffeeautomaten (Kaufpreis 750 Euro), ein Smartphone (500 und 800 Euro) beziehungsweise ein Notebook (Kaufpreis 1 200 Euro) absichern.
Verzicht auf Selbstbeteiligung des Kunden
Viele Garantieverlängerungen verlangen vom Kunden, dass dieser im Schadensfall einen Teil des Schadens selbst trägt (Selbstbehalt). Garantieverlängerungen, die nur bei bestimmten Produktgruppen (etwa bei Handys) oder nur bei bestimmten Schadenarten (etwa Sturzschaden) einen Selbstbehalt verlangen, sind mit () gekennzeichnet.
Berufliche Nutzung
Manche Garantieverlängerungen bieten keinen Schutz, wenn das versicherte Gerät beruflich genutzt wird.
Weltweite Geltung
Bei den meisten Garantieverlängerungen spielt es keine Rolle, in welchem Land sich das versicherte Gerät bei einem Schadensfall befindet. Es gilt weltweiter Versicherungsschutz. Einige beschränken den Versicherungsschutz aber auf Europa oder gar nur auf Deutschland.
Verschleiß mitversichert
Zahlt eine Zusatzgarantie auch bei Verschleißerscheinungen am Gerät, ist das mit () gekennzeichnet. Manche übernehmen Verschleißschäden aber nur mit Einschränkungen (
), indem sie etwa Akkuverschleiß nicht versichern oder dagegen ausdrücklich nur bei Akkuverschleiß leisten, nicht aber bei anderen Geräteteilen.
Zubehör mitversichert
Viele Zusatzgarantien versichern auch sämtliche Original-Zubehörteile des versicherten Elektrogerätes (), etwa eine TV-Fernbedienung. Bei einigen Anbietern müssen Verbraucher aber im Kleingedruckten damit rechnen, dass einzelne Teile ausdrücklich vom Schutz ausgenommen sind (
).
Motor-/Lagerschaden
Wer ein Gerät versichern möchte, das mit einem Motor betrieben wird, sollte darauf achten, dass solche Schäden auch mitversichert sind ().
Schutz bei Schäden durch Fall, Sturz oder sonstige Unfälle
Die einfachen Garantieverlängerungen sichern keine Schäden durch eigenes Versehen wie etwa einen Sturzschaden am Handy ab. Die erweiterten Garantieverlängerungen übernehmen solche Schäden in aller Regel, manche aber nur mit Einschränkungen (). So sind bei einigen maximal zwei Unfallschäden während der Garantielaufzeit versichert.
Schäden durch Flüssigkeiten
Bei den erweiterten Garantieverlängerungen sind Schäden durch Flüssigkeiten (etwa Kaffee auf Notebook) in der Regel mitversichert. Einige machen Einschränkungen, indem sie zum Beispiel Schäden durch Witterungseinflüsse wie Regen oder durch Rohrbrüche im Haus nicht versichern ().
Schutz bei Diebstahl, Raub und Einbruch
Alle einfachen und auch einige erweiterte Garantieverlängerungen bieten keinen Schutz bei Diebstahl, Raub und Einbruch. Manche versichern den einfachen Diebstahl nicht, sondern nur Raub (Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder Drohung) und Einbruch ().
Wahlrecht bei Reparatur
Manche Garantieverlängerungen geben dem Kunden bei einem Schadensfall eine Wahlmöglichkeit. Statt der Reparatur kann er etwa ein Ersatzgerät verlangen oder einen Zuschuss zum Kauf eines neuen Geräts. Mitunter besteht das Wahlrecht nur bei bestimmten Produktarten, etwa bei Handys ().
Leistung bei Totalschaden und Diebstahl
Übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert des Geräts oder ist keine Reparatur mehr möglich (Totalschaden) oder kommt das Gerät abhanden, gewähren viele Garantiegeber ein Ersatzgerät.
Leistet der Garantiegeber Ersatz in Geld, erhält der Kunde meist nur noch den Zeitwert des Geräts in bar (). Nur bei wenigen Anbietern können Kunden bei Totalschaden oder Diebstahl den Neupreis oder den vollen ehemals gezahlten Kaufpreis des Geräts erhalten (
).
Manchmal gibt es anstatt des Ersatzgeräts kein Bargeld, sondern einen Gutschein in Höhe des Zeitwerts oder einen entsprechenden Zuschuss beim Kauf eines Neugeräts.
Sind mehrere Leistungen (etwa Ersatzgerät oder Geld) möglich, entscheidet in aller Regel der Garantiegeber, was der Kunde erhält. Nur wenige Zusatzgarantien lassen dem Kunden die Wahl ().
Zeitwert (bei Ersatz im Totalschadensfall oder nach Diebstahl)
Sieht eine Zusatzgarantie im Fall eines Totalschadens oder nach einem Diebstahl Ersatz in Geld vor, bemisst sich die Höhe der Auszahlung oder der Zuschuss bei Neukauf in der Regel am Zeitwert des versicherten Geräts. Zeitwert ist der ursprüngliche Preis mit Abzug für Alter und Abnutzung. Häufige Zeitwerte sind: Ersatz bei Totalschaden oder Diebstahl in Jahr eins nach Kauf 100 Prozent des Kaufpreises, in Jahr zwei und drei nach Kauf 80 Prozent, in Jahr vier noch 60 Prozent und in Jahr fünf 60 oder nur 40 Prozent. Kunden müssen also im Laufe der Jahre damit rechnen, dass sie erheblich weniger als den Kaufpreis erstattet bekommen.
Art der Beitragszahlung
Die Kunden zahlen für die Zusatzgarantie entweder mit einem Einmalbeitrag für die gesamte Laufzeit oder mit Monatsbeiträgen. Für die genannten Zeiten haben wir die Monatsbeiträge addiert.
Kosten für Schutz
Welche Zusatzgarantien Kunden abschließen können und wie viel diese kosten, hängt vom Typ des Elektrogeräts, vom Kaufpreis des Geräts und von der Garantiezeit ab. Die Anbieter von Zusatzgarantien haben oftmals für verschiedene Gerätetypen unterschiedlich lange Garantien im Angebot. Die angegebenen Preise gelten für eine Waschmaschine oder einen Kaffeevollautomaten (Kaufpreis 750 Euro), ein Notebook (Kaufpreis 1 200 Euro) und ein Smartphone (500 und 800 Euro), jeweils für Laufzeiten bis fünf Jahre nach Kauf.
Wenige einfache Garantieverlängerungen beginnen uneingeschränkt direkt mit dem Kauf. Bei den meisten beginnt der Schutz effektiv erst nach Ablauf der Gewährleistung vom Verkäufer oder der Herstellergarantie. Für die genannten Preise ist bei den einfachen Garantieverlängerungen eine zweijährige Herstellergarantie unterstellt. Bietet eine Garantieverlängerung im Anschluss an die Herstellergarantie 36 Monate Schutz, endet sie also fünf Jahre nach Kauf.
Bei den erweiterten Garantieverlängerungen beginnt der Versicherungsschutz für Unfälle wie Sturz- und Flüssigkeitsschäden sowie für Diebstahl direkt nach Abschluss der Zusatzgarantie.
Besonderheiten aus den Bedingungen
Im Kleingedruckten weichen die Zusatzgarantien stark voneinander ab. Positive oder negative Besonderheiten werden ausdrücklich genannt.
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- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
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- Handyversicherungen versprechen Schutz, wenn etwa Smartphones durch einen Sturz Schaden nehmen. Unser Vergleich der Handyversicherungen zeigt: Angebote haben oft Haken.
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- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Eigentlich fühlen wir doch beide gleich, @MacUser, nur bei den Versicherungsbedingungen empfinde ich versteckten Bedeutungswettbewerb unter den Schutzanbietern nicht nur als allgemeinschädlich, sondern inzwischen zum Würgen, weil unter den Vertragschließungen auf kleine Übervorteilungen im Versicherungsfall "am Ende" ausgerichtet. Deshalb plädiere ich für einheitliche Grundregeln, z.B. hohe Kostenlatte z.B. bei mitversichertem Fallenlassen oder Verschwinden eines kurzlebigen Smartphones, abhängig vom Zeitabstand zum ersten Versicherungstag. Kundenfreundlichkeit und Versicherungsfreiheit sollten jedenfalls nicht länger "marktwirtschaftliche" Manipulationsmasse sein.
@Antefix
Was glauben Sie denn passiert mit den Smartphone-Versicherten Kunden, wenn ein neues iPhone rauskomm! Richtig! Das zwischenzeitlich völlig alte, unbrauchbare Smartphone ist heruntergefallen. Ups! Den Betrug dürfen alle anderen ehrlichen Versicherungsnehmer mitzahlen.
Was sollen einheitliche Regelwerke (ich denke, Sie meinen AVB) bewirken? Letztendlich gibt es Vertragsfreiheit, Sie können heute auf dem Markt frei wählen. Wollen Sie dies aufgeben? Zudem die Schadenregulierung trotz AVB immer noch sehr individuell gehandhabt wird. Wo der eine "günstigere" Versicherer alles ablehnt (irgendwoher muss ja die Ersparnis kommen), reguliert der andere Versicherer halt ein wenig kundenfreundlicher.
werden mit einer Zusatzversicherung also nicht unbedingt aufgehoben. Könnte mir sogar vorstellen, dass vermeintlich ganz pfiffige Elektronikspielzeugbesitzer etc. ihren Liebling nach Auslauf der Gewährleistung ganz zufällig überfordern oder diebstählen lassen, um ihre abgeschlossene 'ZuVer' mal zu testen. Oder wenigstens nicht umsonst bezahlt zu haben, wenn's ein niegelnagelneues Ersatzgerät od. -modell geben könnte: Denn welcher Markenbetrieb will sich mit 'Rebuilt' or 'Refurbished'-Ware seine schnellebigen Markenkonsumer vergraulen? - Ach, hier lesen auch ganz ehrliche ShitstormCreaters? Eben, und das wissen auch die Spezialversicherer und der mit allen Wassern gewaschene Prof. Dr. Hirsch als deren Ombudsmann. Deshalb tut sich die Nachweispflicht 438 BGB nach 115 Jahren Existenz heutzutage auch so schwer. Weshalb ich Verbraucherschützern empfehle, sich (z.B. bei BuMin Justiz) dafür stark zu machen, dass sich alle Spezialversicherer über einheitliche Norm- und Regelwerke einigen.
@MacUser: Es sind nur sehr wenige Zusatzgarantien, die nach einem Totalverlust bzw.- schaden tatsächlich ein Neugerät geben oder 100 Prozent vom Kaufpreis erstatten. Erhält der Verbraucher diese Garantie, so ist dies ein klarer Vorteil für ihn. Steht der Anspruch auf das Neugerät in den Garantiebedingungen und weigert sich der Garantiegeber dennoch, das Neugerät zu stellen, kann sich der Kunden effektiv wehren: indem er sich etwa an die kostenfreie Schlichtungsstelle der Versicherungen wendet (versicherungsombudsmann.de; sofern Garantiegeber ein Versicherer ist) oder vor Gericht zieht. Die (wenigen) Zusatzgarantien, die dem Kunden im Kleingedruckten explizit einen Anspruch auf ein Neugerät bzw. 100 Prozent vom Kaufpreis zugestehen, sind in den Test-Tabellen positiv hervorgehoben. Allerdings bekommt der Kunde nicht in jedem Versicherungsfall ein Neugerät. Hat das Gerät einen reparablen Effekt, zahlt der Garantiegeber die Reparaturkosten. Nur wenn ein Totalschaden (Gerät irreparabel defekt) bzw. Totalverlust (Diebstahl) eingetreten ist, kommt ein Neugerät/100 Prozent vom Kaufpreis in Frage. (dda)