Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte Was der teure Schutz leistet

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Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte - Was der teure Schutz leistet

© Thinkstock, Amazon, Saturn, Apple

Beim Kauf von Elektrogeräten werden oft Garan­tieverlängerungen angeboten. Fazit unseres Tests: Viele sind teuer, einige bergen im Klein­gedruckten böse Über­raschungen.

Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte Testergebnisse für 43 Garantieverlängerungen 12/2015 freischalten

Liste der 43 getesteten Produkte
Garantieverlängerungen 12/2015 - Einfache Garan­tieverlängerungen
  • Alternate (Axa) Elektronik-Geräte-Garantie
  • Amazon (Ergo Direkt) Garantieverlängerung
  • Apple AppleCare Protection Plan
  • Conrad Electronic 48 Monate Langzeit-Garantie
  • Cyberport (Axa) ExtraGarantie
  • EP: (Wertgarantie) Geräteschutz Basis
  • Euronics (Wertgarantie) Geräteschutz Basis
  • Expert (Axa) Basis Garantie
  • Expert (Wertgarantie) Plus 3 Geräteschutz
  • Media Markt PlusGarantie
  • Notebooksbilliger (Axa) Garantieverlängerung
  • Redcoon (AmTrust International) Garantie Plus
  • Saturn PlusGarantie
Garantieverlängerungen 12/2015 - Garan­tieverlängerungen mit Schutz bei Sturz- und Flüssig­keits­schäden
  • Amazon (Ergo Direkt) Geräteschutz ohne Diebstahlschutz
  • Apple (AIG Europe) AppleCare+
  • Cyberport (Axa) ExtraSchutz ohne Diebstahl
  • EP: (Wertgarantie) Komplettschutz ohne Diebstahlschutz
  • Euronics (AmTrust International) Geräteschutz
  • Euronics (Wertgarantie) Komplettschutz ohne Diebstahlschutz
  • Expert (Mannheimer) Platin-Schutz ohne Diebstahl
  • Expert (Wertgarantie) Komplettschutz ohne Diebstahlschutz
  • Medimax (Domestic & General) MaxiGarantie
  • Medimax (Domestic & General) MaxiGarantie Mobil
  • Redcoon (AmTrust International) Schutz Plus
Garantieverlängerungen 12/2015 - Garan­tieverlängerungen mit Schutz bei Sturz-, und Flüssig­keits­schäden sowie Diebstahl, Raub und Einbruch
  • Amazon (Ergo Direkt) Geräteschutz mit Diebstahlschutz
  • Cyberport (Axa) Apple extraSchutz
  • Cyberport (Axa) ExtraSchutz mit Diebstahl
  • EP: (Wertgarantie) Geräteschutz Komfort
  • EP: (Wertgarantie) Komplettschutz mit Diebstahlschutz
  • Euronics (AmTrust International) Geräteschutz Plus
  • Euronics (AmTrust International) Geräteschutz Premium
  • Euronics (Wertgarantie) Geräteschutz Komfort
  • Euronics (Wertgarantie) Komplettschutz mit Diebstahlschutz
  • Expert (Mannheimer) Platin-Schutz mit Diebstahl
  • Expert (R+V) MultiGarantie 36
  • Expert (R+V) MultiGarantie 60
  • Expert (Wertgarantie) Komplettschutz mit Diebstahlschutz
  • Expert (Wertgarantie) Premium Garantie
  • Media Markt (Allianz) PlusSchutz 2 Jahre
  • Media Markt (Allianz) PlusSchutz 4 Jahre
  • Medimax (Domestic & General) MaxiGarantie Mobil Premium
  • Saturn (Allianz) PlusSchutz 2 Jahre
  • Saturn (Allianz) PlusSchutz 4 Jahre

Das Geschäft mit der Angst der Kunden

So etwas ist richtig ärgerlich: Das neue Handy zerbricht beim Sturz gleich nach dem Kauf. Oder die teure Wasch­maschine gibt bereits nach zwei­einhalb Jahren den Geist auf. Die Verkäufer von Elektrogeräten muss so etwas nicht kümmern. Für Schusselig­keiten ihrer Kunden haften sie nicht. Und für Produktmängel müssen sie nach dem Gesetz nur zwei Jahre lang gerade stehen. Elektronikmärkte und Versiche­rungs­gesell­schaften kennen diese Situation – und die Ängste der Käufer. Geschulte Verkäufer bieten den Kunden deshalb häufig Zusatz­garan­tien an, bevor es mit dem neuen Kauf an die Kasse geht.

Was die getesteten Angebote versprechen

Mit einer solchen zusätzlichen Absicherung schlafen viele Verbraucher tatsäch­lich besser. Beschwerden zeigen aber: Kunden versprechen sich von den Zusatz­garan­tien oft mehr, als diese im Schadens­fall tatsäch­lich leisten. Finanztest hat die Garan­tieverlängerungen großer Märkte und Shops getestet.

  • Einfache Garan­tieverlängerungen. Finanztest hat 13 einfache Garan­tieverlängerungen von großen Elektromärkten und Onlineshops untersucht. Sie sichern den Kun­den gegen Repa­ratur­kosten bei Produktmängeln ab – über die ersten zwei Jahre der gesetzlichen Haftung des Verkäufers hinaus. Ist die Wasch­maschine, der Kaffee­automat oder der Fernseher nicht mehr zu ­reparieren oder über­steigen die Reparatur­kosten den Zeit­wert, bekommt der Kunde in der Regel ein Ersatz­gerät oder den Zeit­wert ausgezahlt.
  • Erweiterte Garan­tieverlängerungen. Zusätzlich hat Finanztest 30 erweiterte Garan­tieverlängerungen getestet. Dabei handelt es sich um Versicherungen, die die Elektrohändler vermitteln. Vor allem für mobile Geräte wie Handys, Tablets oder Notebooks bieten Elektromärkte ihren Kunden diese erweiterten Garan­tien an, die neben der Reparatur von Produktmängeln auch Schutz bei Stürzen, Flüssig­keits­schäden und zum Teil bei Diebstahl versprechen. Doch im Detail drohen Ärger­nisse. So sind bei Diebstahl viele alltägliche Situationen, in denen das Gerät gestohlen wird, ausgeschlossen. Außerdem ist oft zusätzlich zum hohen Beitrag eine Selbst­beteiligung im Schadens­fall fällig.

Video: Das sollten Sie wissen

Mit gebrauchtem Ersatz­gerät oder Zeit­wert ist zu rechnen

Wichtig zu wissen: Bei Totalschäden und nach einem Diebstahl sehen viele Garan­tien als Ersatz ein „gleich­wertiges“ Gerät vor. Da das eigene Gerät ja schon gebraucht war, müssen Kunden unter Umständen mit einem gebrauchten Ersatz­gerät rechnen. Gibt es statt­dessen eine Geld­leistung, orientiert sie sich in der Regel am Zeit­wert des alten Geräts. Das heißt: Der Kunde bekommt möglicher­weise weniger, als er beim Kauf ausgegeben hat. Ebenfalls wichtig: Der Preis der Absicherungen spielt auch eine große Rolle. So fanden die Tester von Finanztest Angebote, die sich preislich sehr stark unterschieden. Ihr Fazit lautet: Viele Angebote sind teuer und bergen im Klein­gedruckten böse Über­raschungen. Einige aber heben sich positiv ab.

Das bietet Ihnen der Testbe­richt

  • Test­ergeb­nisse zu 13 einfachen Garan­tieverlängerungen, wie sie etwa bei bei Conrad, Apple, Media Markt, Amazon und Cyberport angeboten werden.
  • Test­ergeb­nisse zu 30 erweiterten Garan­tieverlängerungen, die weitergehenden Schutz versprechen.
  • Die Online-Tabellen zeigen, welche Schäden abge­sichert sind, wie etwa Sturz-, Flüssig­keits­schäden oder Diebstahl und welche Leistungen es im Schadens­fall gibt. Sie sind außerdem filter­bar nach vielen weiteren Kriterien, wie zum Beispiel „Selbst­behalt im Schadens­fall“ oder „Verschleiß mitversichert“.
  • Kundenrechte im Über­blick. Im Testbe­richt lesen Sie auch, welche Rechte Kunden im Fall von Mängeln haben und wie sie im Fall einer Reklamation am besten vorgehen – Schritt für Schritt.
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9 Kommentare Diskutieren Sie mit

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 17.07.2023 um 11:57 Uhr
    Garantieverlängerung

    @Dirk7777777: Nach Ansicht der Stiftung Warentest ist eine Versicherung dann wichtig, wenn sie Schäden abdeckt, die für unversicherte Personen existenzbedrohend sind (Beispiel Privathaftpflichtversicherung: einer Person, auf einem Balkon stehend, fällt ein Blumentopf aus der Hand. Dieser fällt einem Fußgänger auf den Kopf, der dadurch schwere Gehirnschäden erleidet, die ihn sein ganzes Leben lang beeinträchtigen. In so einem Fall kann es sein, dass der Schadenverursacher Hundertausende Euro Schadenersatz zu zahlen hat.). Der Verlust eines Elektrogeräts (Handy, Laptop, etc.) ist zwar schmerzhaft und insbesondere etwa für Kinder und Jugendliche oft auch nicht einfach zu kompensieren. Dennoch ist der Verlust eines solchen Geräts überschaubar und nicht existenzbedrohend. Daher gehören Garantieversicherungen für Elektrogeräte aus unserer Sicht nicht zu den wichtigen Versicherungen. Sie fallen eher in die Kategorie 'Kann man machen (wenn man genug Geld dafür hat), muss man aber nicht'. Im unserem Test erfahren Verbraucher, welche Garantieversicherungen viel Schutz bieten und welche weniger. Außerdem weisen wir auf (überraschende) Haken in den Produkten hin.

  • Dirk7777777 am 15.07.2023 um 13:55 Uhr
    Machen diese Versicherungen Sinn?

    Liebes Team von Warentest,
    können Sie pauschal beantworten, ob diese Versicherungen Sinn machen?
    Danke

  • Dirk7777777 am 15.07.2023 um 13:51 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • EM-Ty am 09.02.2022 um 18:15 Uhr

    Kommentar vom Autor gelöscht.

  • Antefix am 27.11.2015 um 09:58 Uhr
    AVB kleingedruckt, aber bitte ohne Denkfallen!

    Eigentlich fühlen wir doch beide gleich, @MacUser, nur bei den Versicherungsbedingungen empfinde ich versteckten Bedeutungswettbewerb unter den Schutzanbietern nicht nur als allgemeinschädlich, sondern inzwischen zum Würgen, weil unter den Vertragschließungen auf kleine Übervorteilungen im Versicherungsfall "am Ende" ausgerichtet. Deshalb plädiere ich für einheitliche Grundregeln, z.B. hohe Kostenlatte z.B. bei mitversichertem Fallenlassen oder Verschwinden eines kurzlebigen Smartphones, abhängig vom Zeitabstand zum ersten Versicherungstag. Kundenfreundlichkeit und Versicherungsfreiheit sollten jedenfalls nicht länger "marktwirtschaftliche" Manipulationsmasse sein.