
© Thinkstock, Amazon, Saturn, Apple
Beim Kauf von Elektrogeräten werden oft Garantieverlängerungen angeboten. Fazit unseres Tests: Viele sind teuer, einige bergen im Kleingedruckten böse Überraschungen.
Testergebnisse für 43 Garantieverlängerungen 12/2015
Liste der 43 getesteten Produkte
- Alternate (Axa) Elektronik-Geräte-Garantie
- Amazon (Ergo Direkt) Garantieverlängerung
- Apple AppleCare Protection Plan
- Conrad Electronic 48 Monate Langzeit-Garantie
- Cyberport (Axa) ExtraGarantie
- EP: (Wertgarantie) Geräteschutz Basis
- Euronics (Wertgarantie) Geräteschutz Basis
- Expert (Axa) Basis Garantie
- Expert (Wertgarantie) Plus 3 Geräteschutz
- Media Markt PlusGarantie
- Notebooksbilliger (Axa) Garantieverlängerung
- Redcoon (AmTrust International) Garantie Plus
- Saturn PlusGarantie
- Amazon (Ergo Direkt) Geräteschutz ohne Diebstahlschutz
- Apple (AIG Europe) AppleCare+
- Cyberport (Axa) ExtraSchutz ohne Diebstahl
- EP: (Wertgarantie) Komplettschutz ohne Diebstahlschutz
- Euronics (AmTrust International) Geräteschutz
- Euronics (Wertgarantie) Komplettschutz ohne Diebstahlschutz
- Expert (Mannheimer) Platin-Schutz ohne Diebstahl
- Expert (Wertgarantie) Komplettschutz ohne Diebstahlschutz
- Medimax (Domestic & General) MaxiGarantie
- Medimax (Domestic & General) MaxiGarantie Mobil
- Redcoon (AmTrust International) Schutz Plus
- Amazon (Ergo Direkt) Geräteschutz mit Diebstahlschutz
- Cyberport (Axa) Apple extraSchutz
- Cyberport (Axa) ExtraSchutz mit Diebstahl
- EP: (Wertgarantie) Geräteschutz Komfort
- EP: (Wertgarantie) Komplettschutz mit Diebstahlschutz
- Euronics (AmTrust International) Geräteschutz Plus
- Euronics (AmTrust International) Geräteschutz Premium
- Euronics (Wertgarantie) Geräteschutz Komfort
- Euronics (Wertgarantie) Komplettschutz mit Diebstahlschutz
- Expert (Mannheimer) Platin-Schutz mit Diebstahl
- Expert (R+V) MultiGarantie 36
- Expert (R+V) MultiGarantie 60
- Expert (Wertgarantie) Komplettschutz mit Diebstahlschutz
- Expert (Wertgarantie) Premium Garantie
- Media Markt (Allianz) PlusSchutz 2 Jahre
- Media Markt (Allianz) PlusSchutz 4 Jahre
- Medimax (Domestic & General) MaxiGarantie Mobil Premium
- Saturn (Allianz) PlusSchutz 2 Jahre
- Saturn (Allianz) PlusSchutz 4 Jahre
Das Geschäft mit der Angst der Kunden
So etwas ist richtig ärgerlich: Das neue Handy zerbricht beim Sturz gleich nach dem Kauf. Oder die teure Waschmaschine gibt bereits nach zweieinhalb Jahren den Geist auf. Die Verkäufer von Elektrogeräten muss so etwas nicht kümmern. Für Schusseligkeiten ihrer Kunden haften sie nicht. Und für Produktmängel müssen sie nach dem Gesetz nur zwei Jahre lang gerade stehen. Elektronikmärkte und Versicherungsgesellschaften kennen diese Situation – und die Ängste der Käufer. Geschulte Verkäufer bieten den Kunden deshalb häufig Zusatzgarantien an, bevor es mit dem neuen Kauf an die Kasse geht.
Was die getesteten Angebote versprechen
Mit einer solchen zusätzlichen Absicherung schlafen viele Verbraucher tatsächlich besser. Beschwerden zeigen aber: Kunden versprechen sich von den Zusatzgarantien oft mehr, als diese im Schadensfall tatsächlich leisten. Finanztest hat die Garantieverlängerungen großer Märkte und Shops getestet.
- Einfache Garantieverlängerungen. Finanztest hat 13 einfache Garantieverlängerungen von großen Elektromärkten und Onlineshops untersucht. Sie sichern den Kunden gegen Reparaturkosten bei Produktmängeln ab – über die ersten zwei Jahre der gesetzlichen Haftung des Verkäufers hinaus. Ist die Waschmaschine, der Kaffeeautomat oder der Fernseher nicht mehr zu reparieren oder übersteigen die Reparaturkosten den Zeitwert, bekommt der Kunde in der Regel ein Ersatzgerät oder den Zeitwert ausgezahlt.
- Erweiterte Garantieverlängerungen. Zusätzlich hat Finanztest 30 erweiterte Garantieverlängerungen getestet. Dabei handelt es sich um Versicherungen, die die Elektrohändler vermitteln. Vor allem für mobile Geräte wie Handys, Tablets oder Notebooks bieten Elektromärkte ihren Kunden diese erweiterten Garantien an, die neben der Reparatur von Produktmängeln auch Schutz bei Stürzen, Flüssigkeitsschäden und zum Teil bei Diebstahl versprechen. Doch im Detail drohen Ärgernisse. So sind bei Diebstahl viele alltägliche Situationen, in denen das Gerät gestohlen wird, ausgeschlossen. Außerdem ist oft zusätzlich zum hohen Beitrag eine Selbstbeteiligung im Schadensfall fällig.
Video: Das sollten Sie wissen
Beim Laden des Videos erhebt Youtube Daten. Hier finden Sie die test.de-Datenschutzerklärung.
Mit gebrauchtem Ersatzgerät oder Zeitwert ist zu rechnen
Wichtig zu wissen: Bei Totalschäden und nach einem Diebstahl sehen viele Garantien als Ersatz ein „gleichwertiges“ Gerät vor. Da das eigene Gerät ja schon gebraucht war, müssen Kunden unter Umständen mit einem gebrauchten Ersatzgerät rechnen. Gibt es stattdessen eine Geldleistung, orientiert sie sich in der Regel am Zeitwert des alten Geräts. Das heißt: Der Kunde bekommt möglicherweise weniger, als er beim Kauf ausgegeben hat. Ebenfalls wichtig: Der Preis der Absicherungen spielt auch eine große Rolle. So fanden die Tester von Finanztest Angebote, die sich preislich sehr stark unterschieden. Ihr Fazit lautet: Viele Angebote sind teuer und bergen im Kleingedruckten böse Überraschungen. Einige aber heben sich positiv ab.
Das bietet Ihnen der Testbericht
- Testergebnisse zu 13 einfachen Garantieverlängerungen, wie sie etwa bei bei Conrad, Apple, Media Markt, Amazon und Cyberport angeboten werden.
- Testergebnisse zu 30 erweiterten Garantieverlängerungen, die weitergehenden Schutz versprechen.
- Die Online-Tabellen zeigen, welche Schäden abgesichert sind, wie etwa Sturz-, Flüssigkeitsschäden oder Diebstahl und welche Leistungen es im Schadensfall gibt. Sie sind außerdem filterbar nach vielen weiteren Kriterien, wie zum Beispiel „Selbstbehalt im Schadensfall“ oder „Verschleiß mitversichert“.
- Kundenrechte im Überblick. Im Testbericht lesen Sie auch, welche Rechte Kunden im Fall von Mängeln haben und wie sie im Fall einer Reklamation am besten vorgehen – Schritt für Schritt.
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- Für welche Mängel haften Händler? Welche Rechte haben Käufer, wenn der Verkäufer defekte Ware nicht repariert? Wir beantworten Fragen zu Garantie und Sachmängelhaftung.
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- Handyversicherungen versprechen Schutz, wenn etwa Smartphones durch einen Sturz Schaden nehmen. Unser Vergleich der Handyversicherungen zeigt: Angebote haben oft Haken.
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- Je nachdem, ob Sie im Laden oder online einkaufen, gelten unterschiedliche Regeln für Umtausch und Widerruf. Wir sagen, was zu beachten ist und wann es Geld zurück gibt.
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Kommentar vom Autor gelöscht.
Eigentlich fühlen wir doch beide gleich, @MacUser, nur bei den Versicherungsbedingungen empfinde ich versteckten Bedeutungswettbewerb unter den Schutzanbietern nicht nur als allgemeinschädlich, sondern inzwischen zum Würgen, weil unter den Vertragschließungen auf kleine Übervorteilungen im Versicherungsfall "am Ende" ausgerichtet. Deshalb plädiere ich für einheitliche Grundregeln, z.B. hohe Kostenlatte z.B. bei mitversichertem Fallenlassen oder Verschwinden eines kurzlebigen Smartphones, abhängig vom Zeitabstand zum ersten Versicherungstag. Kundenfreundlichkeit und Versicherungsfreiheit sollten jedenfalls nicht länger "marktwirtschaftliche" Manipulationsmasse sein.
@Antefix
Was glauben Sie denn passiert mit den Smartphone-Versicherten Kunden, wenn ein neues iPhone rauskomm! Richtig! Das zwischenzeitlich völlig alte, unbrauchbare Smartphone ist heruntergefallen. Ups! Den Betrug dürfen alle anderen ehrlichen Versicherungsnehmer mitzahlen.
Was sollen einheitliche Regelwerke (ich denke, Sie meinen AVB) bewirken? Letztendlich gibt es Vertragsfreiheit, Sie können heute auf dem Markt frei wählen. Wollen Sie dies aufgeben? Zudem die Schadenregulierung trotz AVB immer noch sehr individuell gehandhabt wird. Wo der eine "günstigere" Versicherer alles ablehnt (irgendwoher muss ja die Ersparnis kommen), reguliert der andere Versicherer halt ein wenig kundenfreundlicher.
werden mit einer Zusatzversicherung also nicht unbedingt aufgehoben. Könnte mir sogar vorstellen, dass vermeintlich ganz pfiffige Elektronikspielzeugbesitzer etc. ihren Liebling nach Auslauf der Gewährleistung ganz zufällig überfordern oder diebstählen lassen, um ihre abgeschlossene 'ZuVer' mal zu testen. Oder wenigstens nicht umsonst bezahlt zu haben, wenn's ein niegelnagelneues Ersatzgerät od. -modell geben könnte: Denn welcher Markenbetrieb will sich mit 'Rebuilt' or 'Refurbished'-Ware seine schnellebigen Markenkonsumer vergraulen? - Ach, hier lesen auch ganz ehrliche ShitstormCreaters? Eben, und das wissen auch die Spezialversicherer und der mit allen Wassern gewaschene Prof. Dr. Hirsch als deren Ombudsmann. Deshalb tut sich die Nachweispflicht 438 BGB nach 115 Jahren Existenz heutzutage auch so schwer. Weshalb ich Verbraucherschützern empfehle, sich (z.B. bei BuMin Justiz) dafür stark zu machen, dass sich alle Spezialversicherer über einheitliche Norm- und Regelwerke einigen.
@MacUser: Es sind nur sehr wenige Zusatzgarantien, die nach einem Totalverlust bzw.- schaden tatsächlich ein Neugerät geben oder 100 Prozent vom Kaufpreis erstatten. Erhält der Verbraucher diese Garantie, so ist dies ein klarer Vorteil für ihn. Steht der Anspruch auf das Neugerät in den Garantiebedingungen und weigert sich der Garantiegeber dennoch, das Neugerät zu stellen, kann sich der Kunden effektiv wehren: indem er sich etwa an die kostenfreie Schlichtungsstelle der Versicherungen wendet (versicherungsombudsmann.de; sofern Garantiegeber ein Versicherer ist) oder vor Gericht zieht. Die (wenigen) Zusatzgarantien, die dem Kunden im Kleingedruckten explizit einen Anspruch auf ein Neugerät bzw. 100 Prozent vom Kaufpreis zugestehen, sind in den Test-Tabellen positiv hervorgehoben. Allerdings bekommt der Kunde nicht in jedem Versicherungsfall ein Neugerät. Hat das Gerät einen reparablen Effekt, zahlt der Garantiegeber die Reparaturkosten. Nur wenn ein Totalschaden (Gerät irreparabel defekt) bzw. Totalverlust (Diebstahl) eingetreten ist, kommt ein Neugerät/100 Prozent vom Kaufpreis in Frage. (dda)