Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte Was der teure Schutz leistet

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Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte - Was der teure Schutz leistet

© Thinkstock, Amazon, Saturn, Apple

Beim Kauf von Elektrogeräten werden oft Garan­tieverlängerungen angeboten. Fazit unseres Tests: Viele sind teuer, einige bergen im Klein­gedruckten böse Über­raschungen.

Garan­tieverlängerung für Elektrogeräte Testergebnisse für 43 Garantieverlängerungen 12/2015

Liste der 43 getesteten Produkte
Garantieverlängerungen 12/2015 - Einfache Garan­tieverlängerungen
  • Alternate (Axa) Elektronik-Geräte-Garantie
  • Amazon (Ergo Direkt) Garantieverlängerung
  • Apple AppleCare Protection Plan
  • Conrad Electronic 48 Monate Langzeit-Garantie
  • Cyberport (Axa) ExtraGarantie
  • EP: (Wertgarantie) Geräteschutz Basis
  • Euronics (Wertgarantie) Geräteschutz Basis
  • Expert (Axa) Basis Garantie
  • Expert (Wertgarantie) Plus 3 Geräteschutz
  • Media Markt PlusGarantie
  • Notebooksbilliger (Axa) Garantieverlängerung
  • Redcoon (AmTrust International) Garantie Plus
  • Saturn PlusGarantie
Garantieverlängerungen 12/2015 - Garan­tieverlängerungen mit Schutz bei Sturz- und Flüssig­keits­schäden
  • Amazon (Ergo Direkt) Geräteschutz ohne Diebstahlschutz
  • Apple (AIG Europe) AppleCare+
  • Cyberport (Axa) ExtraSchutz ohne Diebstahl
  • EP: (Wertgarantie) Komplettschutz ohne Diebstahlschutz
  • Euronics (AmTrust International) Geräteschutz
  • Euronics (Wertgarantie) Komplettschutz ohne Diebstahlschutz
  • Expert (Mannheimer) Platin-Schutz ohne Diebstahl
  • Expert (Wertgarantie) Komplettschutz ohne Diebstahlschutz
  • Medimax (Domestic & General) MaxiGarantie
  • Medimax (Domestic & General) MaxiGarantie Mobil
  • Redcoon (AmTrust International) Schutz Plus
Garantieverlängerungen 12/2015 - Garan­tieverlängerungen mit Schutz bei Sturz-, und Flüssig­keits­schäden sowie Diebstahl, Raub und Einbruch
  • Amazon (Ergo Direkt) Geräteschutz mit Diebstahlschutz
  • Cyberport (Axa) Apple extraSchutz
  • Cyberport (Axa) ExtraSchutz mit Diebstahl
  • EP: (Wertgarantie) Geräteschutz Komfort
  • EP: (Wertgarantie) Komplettschutz mit Diebstahlschutz
  • Euronics (AmTrust International) Geräteschutz Plus
  • Euronics (AmTrust International) Geräteschutz Premium
  • Euronics (Wertgarantie) Geräteschutz Komfort
  • Euronics (Wertgarantie) Komplettschutz mit Diebstahlschutz
  • Expert (Mannheimer) Platin-Schutz mit Diebstahl
  • Expert (R+V) MultiGarantie 36
  • Expert (R+V) MultiGarantie 60
  • Expert (Wertgarantie) Komplettschutz mit Diebstahlschutz
  • Expert (Wertgarantie) Premium Garantie
  • Media Markt (Allianz) PlusSchutz 2 Jahre
  • Media Markt (Allianz) PlusSchutz 4 Jahre
  • Medimax (Domestic & General) MaxiGarantie Mobil Premium
  • Saturn (Allianz) PlusSchutz 2 Jahre
  • Saturn (Allianz) PlusSchutz 4 Jahre

Das Geschäft mit der Angst der Kunden

So etwas ist richtig ärgerlich: Das neue Handy zerbricht beim Sturz gleich nach dem Kauf. Oder die teure Wasch­maschine gibt bereits nach zwei­einhalb Jahren den Geist auf. Die Verkäufer von Elektrogeräten muss so etwas nicht kümmern. Für Schusselig­keiten ihrer Kunden haften sie nicht. Und für Produktmängel müssen sie nach dem Gesetz nur zwei Jahre lang gerade stehen. Elektronikmärkte und Versiche­rungs­gesell­schaften kennen diese Situation – und die Ängste der Käufer. Geschulte Verkäufer bieten den Kunden deshalb häufig Zusatz­garan­tien an, bevor es mit dem neuen Kauf an die Kasse geht.

Was die getesteten Angebote versprechen

Mit einer solchen zusätzlichen Absicherung schlafen viele Verbraucher tatsäch­lich besser. Beschwerden zeigen aber: Kunden versprechen sich von den Zusatz­garan­tien oft mehr, als diese im Schadens­fall tatsäch­lich leisten. Finanztest hat die Garan­tieverlängerungen großer Märkte und Shops getestet.

  • Einfache Garan­tieverlängerungen. Finanztest hat 13 einfache Garan­tieverlängerungen von großen Elektromärkten und Onlineshops untersucht. Sie sichern den Kun­den gegen Repa­ratur­kosten bei Produktmängeln ab – über die ersten zwei Jahre der gesetzlichen Haftung des Verkäufers hinaus. Ist die Wasch­maschine, der Kaffee­automat oder der Fernseher nicht mehr zu ­reparieren oder über­steigen die Reparatur­kosten den Zeit­wert, bekommt der Kunde in der Regel ein Ersatz­gerät oder den Zeit­wert ausgezahlt.
  • Erweiterte Garan­tieverlängerungen. Zusätzlich hat Finanztest 30 erweiterte Garan­tieverlängerungen getestet. Dabei handelt es sich um Versicherungen, die die Elektrohändler vermitteln. Vor allem für mobile Geräte wie Handys, Tablets oder Notebooks bieten Elektromärkte ihren Kunden diese erweiterten Garan­tien an, die neben der Reparatur von Produktmängeln auch Schutz bei Stürzen, Flüssig­keits­schäden und zum Teil bei Diebstahl versprechen. Doch im Detail drohen Ärger­nisse. So sind bei Diebstahl viele alltägliche Situationen, in denen das Gerät gestohlen wird, ausgeschlossen. Außerdem ist oft zusätzlich zum hohen Beitrag eine Selbst­beteiligung im Schadens­fall fällig.

Video: Das sollten Sie wissen

Mit gebrauchtem Ersatz­gerät oder Zeit­wert ist zu rechnen

Wichtig zu wissen: Bei Totalschäden und nach einem Diebstahl sehen viele Garan­tien als Ersatz ein „gleich­wertiges“ Gerät vor. Da das eigene Gerät ja schon gebraucht war, müssen Kunden unter Umständen mit einem gebrauchten Ersatz­gerät rechnen. Gibt es statt­dessen eine Geld­leistung, orientiert sie sich in der Regel am Zeit­wert des alten Geräts. Das heißt: Der Kunde bekommt möglicher­weise weniger, als er beim Kauf ausgegeben hat. Ebenfalls wichtig: Der Preis der Absicherungen spielt auch eine große Rolle. So fanden die Tester von Finanztest Angebote, die sich preislich sehr stark unterschieden. Ihr Fazit lautet: Viele Angebote sind teuer und bergen im Klein­gedruckten böse Über­raschungen. Einige aber heben sich positiv ab.

Das bietet Ihnen der Testbe­richt

  • Test­ergeb­nisse zu 13 einfachen Garan­tieverlängerungen, wie sie etwa bei bei Conrad, Apple, Media Markt, Amazon und Cyberport angeboten werden.
  • Test­ergeb­nisse zu 30 erweiterten Garan­tieverlängerungen, die weitergehenden Schutz versprechen.
  • Die Online-Tabellen zeigen, welche Schäden abge­sichert sind, wie etwa Sturz-, Flüssig­keits­schäden oder Diebstahl und welche Leistungen es im Schadens­fall gibt. Sie sind außerdem filter­bar nach vielen weiteren Kriterien, wie zum Beispiel „Selbst­behalt im Schadens­fall“ oder „Verschleiß mitversichert“.
  • Kundenrechte im Über­blick. Im Testbe­richt lesen Sie auch, welche Rechte Kunden im Fall von Mängeln haben und wie sie im Fall einer Reklamation am besten vorgehen – Schritt für Schritt.
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7 Kommentare Diskutieren Sie mit

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EM-Ty am 09.02.2022 um 18:15 Uhr

Kommentar vom Autor gelöscht.

Antefix am 27.11.2015 um 09:58 Uhr
AVB kleingedruckt, aber bitte ohne Denkfallen!

Eigentlich fühlen wir doch beide gleich, @MacUser, nur bei den Versicherungsbedingungen empfinde ich versteckten Bedeutungswettbewerb unter den Schutzanbietern nicht nur als allgemeinschädlich, sondern inzwischen zum Würgen, weil unter den Vertragschließungen auf kleine Übervorteilungen im Versicherungsfall "am Ende" ausgerichtet. Deshalb plädiere ich für einheitliche Grundregeln, z.B. hohe Kostenlatte z.B. bei mitversichertem Fallenlassen oder Verschwinden eines kurzlebigen Smartphones, abhängig vom Zeitabstand zum ersten Versicherungstag. Kundenfreundlichkeit und Versicherungsfreiheit sollten jedenfalls nicht länger "marktwirtschaftliche" Manipulationsmasse sein.

MacUser am 27.11.2015 um 08:49 Uhr
Zufallsschäden und AVB

@Antefix
Was glauben Sie denn passiert mit den Smartphone-Versicherten Kunden, wenn ein neues iPhone rauskomm! Richtig! Das zwischenzeitlich völlig alte, unbrauchbare Smartphone ist heruntergefallen. Ups! Den Betrug dürfen alle anderen ehrlichen Versicherungsnehmer mitzahlen.
Was sollen einheitliche Regelwerke (ich denke, Sie meinen AVB) bewirken? Letztendlich gibt es Vertragsfreiheit, Sie können heute auf dem Markt frei wählen. Wollen Sie dies aufgeben? Zudem die Schadenregulierung trotz AVB immer noch sehr individuell gehandhabt wird. Wo der eine "günstigere" Versicherer alles ablehnt (irgendwoher muss ja die Ersparnis kommen), reguliert der andere Versicherer halt ein wenig kundenfreundlicher.

Antefix am 24.11.2015 um 15:54 Uhr
Beweislastumkehr / verweigerte Schadenminderung...

werden mit einer Zusatzversicherung also nicht unbedingt aufgehoben. Könnte mir sogar vorstellen, dass vermeintlich ganz pfiffige Elektronikspielzeugbesitzer etc. ihren Liebling nach Auslauf der Gewährleistung ganz zufällig überfordern oder diebstählen lassen, um ihre abgeschlossene 'ZuVer' mal zu testen. Oder wenigstens nicht umsonst bezahlt zu haben, wenn's ein niegelnagelneues Ersatzgerät od. -modell geben könnte: Denn welcher Markenbetrieb will sich mit 'Rebuilt' or 'Refurbished'-Ware seine schnellebigen Markenkonsumer vergraulen? - Ach, hier lesen auch ganz ehrliche ShitstormCreaters? Eben, und das wissen auch die Spezialversicherer und der mit allen Wassern gewaschene Prof. Dr. Hirsch als deren Ombudsmann. Deshalb tut sich die Nachweispflicht 438 BGB nach 115 Jahren Existenz heutzutage auch so schwer. Weshalb ich Verbraucherschützern empfehle, sich (z.B. bei BuMin Justiz) dafür stark zu machen, dass sich alle Spezialversicherer über einheitliche Norm- und Regelwerke einigen.

Profilbild Stiftung_Warentest am 19.11.2015 um 13:47 Uhr
Beweislastumkehr

@MacUser: Es sind nur sehr wenige Zusatzgarantien, die nach einem Totalverlust bzw.- schaden tatsächlich ein Neugerät geben oder 100 Prozent vom Kaufpreis erstatten. Erhält der Verbraucher diese Garantie, so ist dies ein klarer Vorteil für ihn. Steht der Anspruch auf das Neugerät in den Garantiebedingungen und weigert sich der Garantiegeber dennoch, das Neugerät zu stellen, kann sich der Kunden effektiv wehren: indem er sich etwa an die kostenfreie Schlichtungsstelle der Versicherungen wendet (versicherungsombudsmann.de; sofern Garantiegeber ein Versicherer ist) oder vor Gericht zieht. Die (wenigen) Zusatzgarantien, die dem Kunden im Kleingedruckten explizit einen Anspruch auf ein Neugerät bzw. 100 Prozent vom Kaufpreis zugestehen, sind in den Test-Tabellen positiv hervorgehoben. Allerdings bekommt der Kunde nicht in jedem Versicherungsfall ein Neugerät. Hat das Gerät einen reparablen Effekt, zahlt der Garantiegeber die Reparaturkosten. Nur wenn ein Totalschaden (Gerät irreparabel defekt) bzw. Totalverlust (Diebstahl) eingetreten ist, kommt ein Neugerät/100 Prozent vom Kaufpreis in Frage. (dda)