GPS-Tracker Bundes­netz­agentur verbietet Abhörgeräte

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Seit dem 5. April 2018 geht die Bundes­netz­agentur (BNA) gegen GPS-Tracker mit integriertem Mikrofon vor. So sollen Lausch­angriffe unterbunden werden. „Damit die Privatsphäre der Träger und der Umge­bung der Ortungs­geräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr“, erklärte BNA-Präsident Jochen Homann. Das Mikrofon der Tracker lasse sich nämlich auch unbe­merkt akti­vieren.

GPS-Tracker mit Abhör­funk­tion aus dem Verkehr gezogen

Per Pressemitteilung fordert die Bundes­netz­agentur Besitzer von GPS-Trackern mit Mikrofon dazu auf, ihre Geräte zu vernichten. Solche GPS-Tracker nutzen das Mobil­funk­netz, um die Position von Auto, Fahr­rad, Haustier oder Kind an denjenigen zu senden, der den Tracker einge­richtet hat. Modelle mit integriertem Telefon funk­tionieren wie eine „Wanze“ und erlauben auch das Mithören. Daher stuft sie die Bundes­netz­agentur als verbotene Sende­anlage ein und zieht sie nun aus dem Verkehr. Wer ein solches Gerät besitzt, muss es vernichten und einen Nach­weis darüber aufbewahren (Details siehe Pressemitteilung).

Ohne Mikro legal

Viele GPS-Tracker geben Alarm, wenn das so gesicherte Fahr­zeug, Haustier oder Kind einen definierten Bereich verlässt – diese Alarm-Funk­tion nennt sich Geofencing. Außerdem senden die Geräte kontinuierlich oder auf Abfrage ihre Position. Fuhr­park­betreiber nutzen GPS-Tracker als Diebstahl­schutz und zur Prozess­optimierung, besorgte Eltern platzieren solche Geräte im Schulranzen und halten ihr Kind so „an der langen Leine“. Das ist recht­lich durch­aus zulässig. Belange des Daten­schutzes sind dabei natürlich zu berück­sichtigen. So muss der Betroffene über die Maßnahme informiert werden.

Mikrofon könnten Fremde akti­vieren

Die von der Bundes­netz­agentur bean­standeten Modelle mit Monitor- beziehungs­weise Mithörfunk­tion werden über App oder SMS akti­viert. Dann sendet der Tracker außer den Positions­daten auch die in der Nähe geführten Gespräche und Geräusche. Zugriff hat jeder, der die Telefon­nummer der Sim-Karte des Trackers kennt. Modelle mit Lausch­funk­tion sind schon für deutlich unter 50 Euro im Online­handel erhältlich. Einige haften magnetisch an metallischen Objekten. Sie lassen sich faktisch im Vorbeigehen platzieren, wie im Spionage­thriller. Das ist aber nicht cool, sondern verboten. Nach­fragen nimmt die Bundes­netz­agentur unter der E-Mail­adresse spionagegeraete@bnetza.de entgegen.

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Gelöschter Nutzer am 16.04.2018 um 07:30 Uhr
@halsbandschnaepper

Die BNA hat nichts direkt mit der Vorratsdatenspeicherung zu tun. Aber sie gehört zur Exekutive und setzt um, was die Regierung fordert. Sie ist also durchaus Teil des Problems.
Und ich stimmen den Kommentaren zu, wenn es um die Verhältnismäßigkeit geht. Um private Wanzen kümmert sich die BNA. Staatliche Wanzen sind dagegen egal. Das sehe auch ich als ekelhafte Doppelmoral an.

halsbandschnaepper am 14.04.2018 um 19:05 Uhr
Kranke Kommentare

Was hat denn die Bundes­netz­agentur mit Laufangriff, Abhören und Vorratsdatenspeicherung zu tun? Genau nichts. Es ist also quatsch die Themen zu vermengen. Die BNA macht ihren Job und das gut. Ich bin auch kein Freund der Vorratsdatenspeicherung und Massenüberwachung, aber deshalb muss man ja nicht gegen die BNA trollen, oder?

RBirlenbach am 09.04.2018 um 22:47 Uhr
Wer schützt die Bürger vor wilden Bürokraten

Dies zeigt mal wieder, dass das Leben unserer Kinder einen Dreck wert ist. Wenn unsere Kinder ein Gewaltopfer werden und keiner mehr weis wo dann sein Kind ist?
Ich hoffe dass dann die Leute mal wach werden und die Hyper (Über) Bürokratie stoppen.
Die Bundesnetzagentur sollte eigentlich mal die Privatisierung der Telekom regeln, da dies scheinbar nicht mehr so viel Zeit belegt, suchen sich jetzt scheinbar die Beamten neue Geschäftsbereiche, wo sie ihr Unwesen treiben können. Als Nächstes wird dann auch noch da Babyphone verboten und alle Telefone, welche eine automatische Gesprächsannahme bieten.
In Grunde zahlen wir alle die Rechnung, dieser Schwachsinn kostet uns alle zigtausend Euro und ggf. auch das Leben unserer Kinder.
Macht es doch den Kinderschändern noch einfacher!
!!! STOPT DIESEN UNFUG !!!
So und jetzt müssen auch alle neu verkauften PKW mit Notrufsystem vernichtet werden, da diese auch zu orten sind und man sich ja auch in diese Systeme hacken kann. ODER?

GuessWhat am 07.04.2018 um 05:19 Uhr
Krank

Die Tracker könnten also jederzeit zum Abhören missbraucht werden. Dagegen ist es natürlich absolut nicht zu beanstanden, dass die Regierung alle Telekommunikationsanbieter verpflichtet, eine ständige Abhörschnittstelle für Polizei und Geheimdienste bereitzuhalten und sie zwingt, eine komplette Vorratsdatenspeicherung zu betreiben.
Das ist keine Heuchelei mehr, das ist einfach nur noch krank.