Seit dem 5. April 2018 geht die Bundesnetzagentur (BNA) gegen GPS-Tracker mit integriertem Mikrofon vor. So sollen Lauschangriffe unterbunden werden. „Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr“, erklärte BNA-Präsident Jochen Homann. Das Mikrofon der Tracker lasse sich nämlich auch unbemerkt aktivieren.
GPS-Tracker mit Abhörfunktion aus dem Verkehr gezogen
Per Pressemitteilung fordert die Bundesnetzagentur Besitzer von GPS-Trackern mit Mikrofon dazu auf, ihre Geräte zu vernichten. Solche GPS-Tracker nutzen das Mobilfunknetz, um die Position von Auto, Fahrrad, Haustier oder Kind an denjenigen zu senden, der den Tracker eingerichtet hat. Modelle mit integriertem Telefon funktionieren wie eine „Wanze“ und erlauben auch das Mithören. Daher stuft sie die Bundesnetzagentur als verbotene Sendeanlage ein und zieht sie nun aus dem Verkehr. Wer ein solches Gerät besitzt, muss es vernichten und einen Nachweis darüber aufbewahren (Details siehe Pressemitteilung).
Ohne Mikro legal
Viele GPS-Tracker geben Alarm, wenn das so gesicherte Fahrzeug, Haustier oder Kind einen definierten Bereich verlässt – diese Alarm-Funktion nennt sich Geofencing. Außerdem senden die Geräte kontinuierlich oder auf Abfrage ihre Position. Fuhrparkbetreiber nutzen GPS-Tracker als Diebstahlschutz und zur Prozessoptimierung, besorgte Eltern platzieren solche Geräte im Schulranzen und halten ihr Kind so „an der langen Leine“. Das ist rechtlich durchaus zulässig. Belange des Datenschutzes sind dabei natürlich zu berücksichtigen. So muss der Betroffene über die Maßnahme informiert werden.
Mikrofon könnten Fremde aktivieren
Die von der Bundesnetzagentur beanstandeten Modelle mit Monitor- beziehungsweise Mithörfunktion werden über App oder SMS aktiviert. Dann sendet der Tracker außer den Positionsdaten auch die in der Nähe geführten Gespräche und Geräusche. Zugriff hat jeder, der die Telefonnummer der Sim-Karte des Trackers kennt. Modelle mit Lauschfunktion sind schon für deutlich unter 50 Euro im Onlinehandel erhältlich. Einige haften magnetisch an metallischen Objekten. Sie lassen sich faktisch im Vorbeigehen platzieren, wie im Spionagethriller. Das ist aber nicht cool, sondern verboten. Nachfragen nimmt die Bundesnetzagentur unter der E-Mailadresse spionagegeraete@bnetza.de entgegen.
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