
Die DAK und die BKK Gesundheit fusionieren zum 1. Januar 2012 zur neuen DAK Gesundheit. Mit insgesamt 6,6 Millionen Versicherten entsteht die Nummer drei unter den gesetzlichen Krankenkassen. test.de informiert.
[Update 03.11.2011]
Wie die DAK heute mitteilte, soll auch die BKK Axel Springer zum 1. Januar 2012 in der neuen DAK Gesundheit aufgehen. Die BKK Axel Springer ist eine kleine geschlossene Betriebskrankenkasse, bei der sich bislang nur Mitglieder der Axel Springer AG versichern können. Sie hat etwa 12 000 Versicherte. Seit 2012 erhebt die Kasse einen Zusatzbeitrag von 8 Euro monatlich. Über den Zusammenschluss muss noch das Bundesversicherungsamt entscheiden. [Update Ende]
Kassenübergreifende Fusion
Die drittgrößte Ersatzkasse, die DAK und die größte Betriebskrankenkasse, die BKK Gesundheit gaben heute bekannt, dass sie zum Januar 2012 zur neuen DAK Gesundheit fusionieren. Die neue Kasse soll dem Verband der Ersatzkassen angehören. Das heißt: Die BKK Gesundheit scheidet durch den Zusammenschluss aus dem System der Betriebskrankenkassen aus. Durch die kassenübergreifende Fusion entsteht die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland, hinter Branchenriese Barmer GEK und Techniker Krankenkasse. Sowohl DAK als auch die BKK Gesundheit verlangen von ihren Mitgliedern einen Zusatzbeitrag in Höhe von 8 Euro monatlich.
Chipkarte bleibt gültig
Für die Versicherten beider Kassen bedeutet die Fusion keinen großen Aufwand. So behalten zum Beispiel die Chipkarten auch nach dem Zusammenschluss ihre Gültigkeit. Die Versicherten beider Kassen können Behandlungen auch während der Übergangszeit fortsetzen. Ohnehin ändert sich am Großteil der Leistungen nichts, da etwa 95 Prozent gesetzlich vorgeschrieben sind. Die meisten Änderungen betreffen Wahltarife und Zusatzangebote wie die Übernahme von Reiseimpfungen, homöopathische Behandlungen auf Chipkarte, Zuschüsse zu Gesundheitskursen oder spezielle Patientenschulungen, die Kassen anbieten können.
Mehr Geschäftsstellen
Durch den Zusammenschluss können Versicherte beider Kassen von einem größeren Netz an Geschäftsstellen profitieren. Andere Änderungen bei Zusatzangeboten und Extras der neuen DAK Gesundheit stehen aber noch nicht fest. Übrigens: Ein Sonderkündigungsrecht allein aufgrund der Fusion haben Versicherte nicht. Sie sollten jetzt erst einmal abwarten, welche Änderungen – zum Vorteil oder zum Nachteil – der Zusammenschluss im Januar bringt. test.de berichtet an dieser Stelle, sobald es Neues dazu gibt. Wer mit der neu entstandenen Kasse unzufrieden ist, kann immer noch regulär kündigen und sich eine andere Kasse suchen, die genau das bietet, was Versicherte wünschen.
Tipp: Sind Sie bei der DAK oder der BKK Gesundheit versichert? Dann nutzen Sie unseren Produktfinder Gesetzliche Krankenkassen und vergleichen Sie, was beide Kassen derzeit bieten. In der Vergangenheit hat sich oft gezeigt, dass meist einfach die Satzung und Angebot an Mehrleistungen der größeren Kasse Maßstab für die neue Krankenkasse war. Der Produktfinder zeigt auch, welche Kassen auf einen Zusatzbeitrag verzichten.
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