Im Test: Größere WLan-Lautsprecher mit und ohne Sprachassistenten ab einem Gewicht von ungefähr zwei Kilogramm. Wir kauften die Geräte anonym im Handel.
Preise: Wir zeigen aktuelle Online-Preise ohne Versandkosten. Die Preise ermittelt der Onlinedienst Idealo. Der jeweilige Stand des Online-Preises wird für jedes Produkt individuell angezeigt. Zusätzlich wird auch der mittlere Ladenpreis aus einer überregionalen Handelserhebung angezeigt, sofern nicht anders angegeben.
Untersuchungen: Für die Prüfungen nutzten wir ein Android-Handy, auf dem die App des Sprachassistenten und die gegebenenfalls vom Lautsprecheranbieter empfohlene Steuerungs-App installiert wurden. Bei den Prüfungen zum sparsamen Erheben von Nutzerdaten setzten wir zusätzlich ein iPhone ein.
Ton: 50 %
Im Hörtest bewerteten fünf geschulte Hörer den Klang mit Stücken aus den Bereichen Klassik, Pop, Elektronik und Hörspiel: Blindtest im Einzelbetrieb mit einer Box (Mono) und, wenn möglich, mit einem zweiten identischen Lautsprecher im echten Stereo-Betrieb. Die Hörer bewerteten Gesamteindruck, Volumen, Natürlichkeit, Basswiedergabe und Stereowirkung.
Die maximale Lautstärke ermittelten wir durch den Schalldruckpegel im Bassbereich bei 80 und 100 Hertz in einem Meter Entfernung, bei dem gerade noch keine hörbaren Verzerrungen auftraten.
Störgeräusche im Betrieb und im Standby ermittelten wir subjektiv in einer sehr leisen Umgebung. Ein Experte prüfte die WLan-Reichweite innerhalb eines Gebäudes an zehn verschiedenen Standorten.
Handhabung: 20 %
Fünf Experten bewerteten die Gebrauchsanleitung, die die Anbieter mitliefern oder per Weblink bereitstellen, sowie Hilfen in der App. Unsere Experten bewerteten die Inbetriebnahme, also das Einrichten und Verbinden des Lautsprechers mit dem WLan, sowie den täglichen Gebrauch (Bedienen am Gerät und per App, Medienwiedergabe und Qualität von Anzeige oder Display).
Sprachassistent: 10 %
Drei Experten prüften die Sprachbedienung, darunter die Abhängigkeit der Spracherkennung von Formulierungen, Umgebungsgeräuschen, der Entfernung des Sprechers und die Stimmerkennung unterschiedlicher Nutzer. Drei Experten beurteilten die Abhängigkeit der Spracherkennung von Aussprache und Betonung, fünf Experten bewerteten die Natürlichkeit der Sprachausgabe.
Weitere Funktionen: Ein Experte bewertete unter anderem Wecker, Timer, Kalender, Wetterinfos, Wissensfragen und Einkaufen. Der Experte prüfte Telefonfunktionen wie Anrufe, Sprachnachrichten, Textnachrichten und die Notruffunktion. Er prüfte die Medienwiedergabe per Sprachbefehl sowie die Löschmöglichkeiten von Sprachaufzeichnungen in der App oder auf der Webseite.
Stromversorgung: 5 %
Wir bewerteten den Stromverbrauch anhand eines Nutzerprofils mit täglich 3 Stunden Musikwiedergabe bei mittlerer Lautstärke und 21 Stunden Standby. War ein Ausschalter vorhanden, wurde dieser im Stromverbrauch berücksichtigt.
Für Geräte mit integriertem Akku bewerteten wir zudem die Akkulaufzeit bei Musikwiedergabe, die Ladedauer des Akkus und die Akkustandsanzeige.
Vielseitigkeit: 5 %
Die Vielfalt der Zuspielmöglichkeiten, etwa über Streamingdienste, Internetradio und von der heimischen Festplatte, sowie die verschiedenen Anschlüsse wurden über ein gewichtetes Punkteschema bewertet.
Basisschutz persönlicher Daten: 10 %
Sparsames Erheben von Nutzerdaten: Wir bewerteten, ob ein Nutzerkonto angelegt werden muss und wie viele Daten der Anbieter dabei erfasst. Wir analysierten, welche Daten bei der Nutzung mit iOS- und Android-Apps gesendet werden. Ob und wie der Anbieter die Daten verarbeitet oder an Dritte weitergibt, können wir nicht prüfen.
Mängel in der Datenschutzerklärung: Ein Jurist überprüfte die Datenschutzerklärung des Lautsprecher-Anbieters und die des Sprachassistenten (falls integriert). Fand er Klauseln, die den Verbraucher benachteiligen, hatte dies negative Auswirkungen auf die Note. Die Datenschutzerklärungen haben wir von der jeweiligen Anbieter-Website heruntergeladen oder uns in der Apps anzeigen lassen.
Mängel in den AGB und Nutzungsbedingungen: 0 %
Ein Jurist bewertete die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Nutzungsbedingungen des Lautsprecher-Anbieters sowie gegebenenfalls die des Sprachassistenten-Anbieters. AGB und Nutzungsbedingungen haben wir von der jeweiligen Anbieter-Website heruntergeladen oder uns in der App anzeigen lassen. Der von uns hinzugezogene Jurist überprüfte sie auf unzulässige Klauseln, die den Verbraucher benachteiligen.
Weitere Untersuchungen
Wir analysierten den Datenstrom der Lautsprecher. Es wurden keine Sprachdaten gesendet, wenn der Lautsprecher nicht aktiviert war.
Abwertungen
Abwertungen sorgen dafür, dass sich Produktmängel verstärkt auf das test-Qualitätsurteil auswirken. Sie sind mit Sternchen *) gekennzeichnet. Folgende Abwertungen setzten wir ein: Bei sehr deutlichen Mängeln in der Datenschutzerklärung werteten wir das Teilurteil für den Prüfpunkt Basisschutz persönlicher Daten um eine Notenstufe ab. War der Basisschutz nur ausreichend, werteten wir das test-Qualitätsurteil um eine halbe Note ab. Ebenso bei sehr deutlichen Mängeln in den AGB und Nutzungsbedingungen.
Nutzerkommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.
Um noch einmal auf den "Latenz"-Kommentar von noolqa am 13.02.2022 um 13:47 Uhr zurückzukommen: Die Latenz, also der aufgrund der Signalbearbeitung des Tons entsstehende Zeitversatz zwischen Bild und Ton, ist nicht nur störend, sondern meist einfach unzumutbar.
Man kann sich solche Videos/Filme einfach SO NICHT ansehen! Ich habe es mit einem Notebook und zwei Funklautsprechern ausprobiert. Mich wundert, dass dieses Ausschlusskriterium in den Hinweisen rund um die Funklautsprecher eigentlich nie angesprochen wird ...
@awickmann: Vor jedem Test stellt sich eine Schlüsselfrage: Welche Produkte sollen einbezogen werden? Da die Durchführung unserer Untersuchungen kostspielig ist und Testplätze deshalb generell rar sind, geht es zum einen darum, mit relativ wenigen Produkten den Markt gut abzubilden. Zum anderen dürfen aber auch interessante und innovative Produkte nicht zu kurz kommen. Außerdem möchte der Verbraucher wissen, ob teurere Waren gegenüber deutlich billigeren wirklich qualitative Vorteile haben. Und in jedem Fall muss die Marktauswahl objektiven, nachvollziehbaren Kriterien folgen. Die Marktbedeutung der Produkte oder Dienstleistungsangebote ist ein wichtiges Auswahlkriterium. Auch der Preis und die Ausstattung können eine Rolle spielen.
Wir verwerten dabei Erkenntnisse aus der Marktforschung über die Verkaufszahlen und Verkaufstrends und befragen Händler. Damit garantieren wir eine nachvollziehbare Auswahl und die Gleichbehandlung der Anbieter. Anbieter mit geringer Marktbedeutung tauchen in unserer Auswahl entsprechend seltener auf oder eben leider gar nicht.
Hallo liebes Stiftung Warentest Team,
bevor Ihr anfangt Euch wie jedes Mal zu rechtfertigen, dass nicht alle Geräte die es auf dem Markt gibt von Euch getestet werden können, möchte ich dennoch wissen wieso die Geräte der Firma Bluesound jedes Mal außen vor sind.
Auch schon beim letzten Test vom April 2021 habe ich diese Frage gestellt und keine vernünftige Antwort bekommen.
Es ist einfach kein sachliches Argument zu behaupten, es könnten nicht alle Geräte getestet werden, dafür wird aber zum x-ten Mal Bose getestet oder die Firma Audio Pro - Deren Geräte habe ich noch nie in einem Media Markt, Saturn, Expert, o.ä. gesehen. Die Bluesound Geräte hingegen schon.
Wie gesagt, mich würde brennend interessieren anhand welcher Kriterien die Testgeräte ausgewählt werden, vielleicht verstehe ich dann wieso die Bluesound Geräte von Euch nicht getestet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Wickmann
Funklautsprecher haben einen signifikanten und deshalb nennenswerten Nachteil gegenüber mit Kabeln verbundenen Lautsprechern: eine Latenz zwischen Erzeugung und Abspielen des Tonsignals. Auch wenn der Test dieser Funklautsprecher sich hauptsächlich auf den Anwendungsfall "Musik hören" bezieht, werden sicher einige Anwender ihre Lautsprecher auch für Video oder (noch schlimmer) interaktive Anwendungsfälle wie Videospiele verwenden wollen, wo die Latenz sich beispielsweise durch eine befremdliche Asynchronizität zwischen Lippenbewegung im Film und Hören des Gesprochenen wahrnehmbar macht – der Ton "hinkt hinterher".
Je nach verwendeter Übertragungs- und Decodierungstechnologie ist diese Latenz mehr oder weniger für den Menschen (störend) wahrnehmbar. Ich würde es deshalb begrüßen, wenn die den Lautsprechern eigenen Latenzwerte in zukünftigen Tests gemessen und mit einbezogen würden.
@Stiftung Warentest: Unabhängig davon, wie stark der Standbyverbrauch in das Testurteil einfließt, bleibt doch der Aspekt der Stromkosten und der Umweltbelastung, auf den ich nicht nur bei den WLAN-Lautsprechern sondern auch ganz allgemein aufmerksam machen möchte. 1 Watt elektrische Leistung macht eben bei einem permanent an der Steckdose "hängenden" Gerät im Jahr 8,76 kWh. Bei einem Strompreis von derzeit ca. 0,40 € sind das also 3,50 € pro Watt und Jahr. Der Unterschied zwischen dem sparsamsten und dem verschwenderischsten WLAN-Lautsprecher hier beläuft sich somit auf 16 € Mehrkosten pro Jahr. Bei einer Gerätekonfiguration mit 4 Lautsprechern (2 Räume, stereo) ist man schon bei 64 €. Jedes Jahr. Das sollte einem potentiellen Käufer in dieser Klarheit vor der Kaufentscheidung bekannt sein.
Und hat man viele solcher Strom fressenden Dauerverbraucher an seinen Steckdosen, dann fällt die Stromrechnung eben entsprechend aus.