Zu Unrecht ein halbes Jahr ohne Führerschein: Dafür sprach das Landgericht Oldenburg einer Autofahrerin eine Entschädigung zu (Az. 5 Qs 80/15). Die Frau war der Polizei bei Nacht aufgefallen, weil sie langsam und nicht immer ganz rechts fuhr. Die Beamten stellten einen Blutalkoholwert von 0,47 Promille fest und nahmen ihr den Führerschein weg.
Die Gerichtsverhandlung ein halbes Jahr später ergab jedoch: Die geringfügigen Fahrfehler seien nicht unbedingt auf den Alkohol zurückzuführen, sondern auch durch die Dunkelheit zu erklären und die Tatsache, dass die Frau sich nicht auskannte. Erst ab 0,5 Promille wird Alkohol am Steuer generell mit einem Fahrverbot geahndet. Welche Summe der Frau genau zusteht, hängt nun davon ab, welchen Schaden sie geltend machen kann, zum Beispiel wegen Mehrkosten für öffentliche Verkehrsmittel.