Glossar
Abklärungsuntersuchung: Ist der Befund der Mammografie auffällig, werden Frauen zur Abklärung nochmals eingeladen. Je nach Art der Auffälligkeit können unterschiedliche Untersuchungen gemacht werden: zum Beispiel eine zweite Mammografie oder ein Ultraschall der Brust. Wenn auch diese Untersuchungen einen Verdacht auf Brustkrebs nicht ausräumen können, wird zur weiteren Abklärung eine Gewebeprobe entnommen (Biopsie).
Falsch-negativer Befund: Mitteilung nach der Untersuchung, dass kein Verdacht auf Brustkrebs besteht, obwohl ein Tumor vorhanden ist.
Falsch-positiver Befund: Mitteilung nach der Untersuchung, dass ein Verdacht auf Brustkrebs besteht, der sich bei der Abklärungsuntersuchung nicht bestätigt.
Früherkennung: Maßnahmen der Krebsfrüherkennung werden fälschlicherweise oft als Krebsvorsorge bezeichnet. So kann Brustkrebs durch das Mammografie-Screening zwar früher erkannt, aber nicht verhindert werden.
Informierte Entscheidung: Eine Entscheidung gilt als informiert, wenn sie auf wichtigen Fakten beruht, mit den eigenen Einstellungen übereinstimmt und in entsprechendes Verhalten umgesetzt wird. Beispiel: Wenn das Wissen über das Screening hoch ist, die eigenen Einstellungen gegen die Teilnahme sprechen, das Screening aber trotzdem in Anspruch genommen wird, weil es von außen – zum Beispiel vom Arzt – als wichtige Maßnahme für die eigene Gesundheit deklariert wird, dann handelt es sich nicht mehr um eine informierte Entscheidung.
Intervallkarzinom: Brustkrebs, der in der Zeit zwischen zwei Mammografien entsteht.
Kooperationsgemeinschaft Mammographie: Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie ist für die Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung des Screenings verantwortlich. Träger sind der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung.
Mammobil: Fahrbare Röntgenstation, in der Frauen in ländlichen Regionen untersucht werden.
Mammografie: Röntgenuntersuchung der Brust.
Mammografie-Screening: Organisierte Reihenuntersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs. Jede Frau im Alter zwischen 50 und 69 Jahren wird alle zwei Jahre zur Röntgenuntersuchung der Brust per Brief eingeladen. Das Screening wurde 2002 vom Bundestag beschlossen und wird seit 2009 in Deutschland flächendeckend durchgeführt.
Screening-Einheit: In Deutschland gibt es 94 zertifizierte Screening-Einheiten mit rund 400 Standorten. Dort finden die Untersuchungen statt.
Überdiagnose: Ein Brustkrebs wird diagnostiziert und behandelt, der ohne Screening einer Frau zu Lebzeiten keine Probleme bereitet hätte.
Zentrale Stelle: Sie ist für die Einladungen und Terminvereinbarungen zuständig. Es gibt 17 zentrale Stellen – entsprechend den Bundesländern mit Ausnahme der zentralen Stellen Nordrhein und Westfalen-Lippe.