Friseur­besuch Verätzung nach einer Blondierung

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Friseur­besuch - Verätzung nach einer Blondierung

Blondierung. Für die Kopf­haut kann sie bei falscher Anwendung riskant sein. © plainpicture / Mint Images

Ein Friseur­besuch endete für eine Kundin aus Nord­rhein-West­falen mit schweren Verletzungen. Die Frau wollte sich in einem Salon blonde Strähn­chen färben lassen. Nachdem ihr die zuständige Friseurin Blondier­creme aufgetragen hatte, klagte die Kundin über brennende Kopf­haut. Die Mitarbeiterin versicherte ihr, das sei normal. Sie ließ die Creme weiter einwirken. Später verstärkte sich das Brennen und die Kopf­haut begann sogar zu dampfen. Folgen der Behand­lung waren Verbrennungen und Verätzungen ersten und zweiten Grades, starke Schmerzen und eine erhebliche Infektion. Am Hinterkopf blieb dauer­haft eine hand­tellergroße unbe­haarte Fläche zurück. Vor dem Land­gericht Köln erstritt die Frau 4 000 Euro Schmerzens­geld von dem Salon, der zudem für mögliche Folgeschäden aufkommen muss (Az. 7 O 216/17, noch nicht rechts­kräftig).

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