
Blondierung. Für die Kopfhaut kann sie bei falscher Anwendung riskant sein.
Ein Friseurbesuch endete für eine Kundin aus Nordrhein-Westfalen mit schweren Verletzungen. Die Frau wollte sich in einem Salon blonde Strähnchen färben lassen. Nachdem ihr die zuständige Friseurin Blondiercreme aufgetragen hatte, klagte die Kundin über brennende Kopfhaut. Die Mitarbeiterin versicherte ihr, das sei normal. Sie ließ die Creme weiter einwirken. Später verstärkte sich das Brennen und die Kopfhaut begann sogar zu dampfen. Folgen der Behandlung waren Verbrennungen und Verätzungen ersten und zweiten Grades, starke Schmerzen und eine erhebliche Infektion. Am Hinterkopf blieb dauerhaft eine handtellergroße unbehaarte Fläche zurück. Vor dem Landgericht Köln erstritt die Frau 4 000 Euro Schmerzensgeld von dem Salon, der zudem für mögliche Folgeschäden aufkommen muss (Az. 7 O 216/17, noch nicht rechtskräftig).