Wer sich beim Feiern von anderen überreden lässt, auf einer Bierzeltgarnitur zu tanzen und dabei stürzt, kann nicht die Mittänzer verantwortlich machen. Eine Frau hatte einen Sehnenriss erlitten, weil sie von der wackligen Bank stürzte, nachdem ein Bekannter ihr heraufgeholfen hatte. Wer sich selbst gefährdet, kann nicht erwarten, dass andere ihn davon abhalten, urteilte das Oberlandesgericht Hamm (Az. 9 U 142/14).
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