Für erwachsene Kinder im freiwilligen Wehrdienst gibt es Kindergeld. Wann genau, erläutert ein Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern (Az. St II 2 – S 2282-PB/15/00001). Das Geld gibt es bis zum 25. Geburtstag des Kindes.
Wann es Geld gibt
Nach dem Schreiben gibt des Geld...
- ...zwischen Schule oder Lehre und Wehrdienst bis zu vier Monate oder länger, wenn das Kind den Wehrdienst – trotz Bewerbung – nicht eher beginnen kann. Als Nachweis dient die Bewerbung.
- ...während der Grund-/Dienstpostenausbildung meist in den ersten vier Monaten des Wehrdienstes, länger für Soldaten auf Zeit, Offiziers-, Unteroffizier- oder Reserveoffiziersanwärter, Studenten an Bundeswehr- oder zivilen Hochschulen.
Tipp: Sie können das Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend beantragen.