Mit Freistellungsaufträgen erhalten Sparer von der Bank ihre Zinsen, Dividenden, Kursgewinne steuerfrei bis zum Sparerpauschbetrag von 801 Euro im Jahr, Ehepaare 1 602 Euro. Wie sie die Aufträge am besten verteilen, hängt von der Situation ab.
Situation |
Freistellungsaufträge1 |
Vorteil für den Anleger |
Ein Anleger bekommt bis zu 801 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei |
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Konto und Sparpapiere bei nur einer Bank |
Ein Freistellungsauftrag über |
Der Sparer muss nichts mehr in der Steuererklärung abrechnen, weil der Freistellungsauftrag dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro entspricht. Darüber liegende Erträge hat er bereits versteuert, dafür hat die Bank Abgeltungsteuer abgeführt. |
Konten und Depots bei mehreren Banken |
Einer oder mehrere Freistellungsaufträge, insgesamt kann der Sparer im Jahr 801 Euro steuerfrei freistellen. |
Der Sparer muss nichts mehr in seiner Steuererklärung abrechnen, wenn er insgesamt 801 Euro Erträge steuerfrei erhalten hat (siehe oben). |
Konten und Depots mit Zinsen sowie Kursgewinnen und -verlusten aus dem Verkauf von Fondsanteilen bei mehreren Banken |
Einer oder mehrere Freistellungsaufträge, insgesamt kann der Sparer im Jahr 801 Euro steuerfrei freistellen. |
Die Kursverluste zieht die Bank von den Zinsen und Kursgewinnen ab. Bleibt ein positiver Wert, zieht die Bank das vom Freistellungsbetrag ab. Hat sie für Zinsen über dem Freistellungsauftrag bereits Abgeltungsteuer einbehalten und fallen dann Verluste an, erstattet die Bank die Steuer, wenn die Erträge wieder unter den Freistellungsauftrag rutschen. Bleiben am Ende des Jahres Verluste, weist die Bank diese auf Antrag aus und der Kunde kann sie über seine Steuererklärung mit anderen Kapitalerträgen verrechnen.2 Kann er sie nicht 2010 verrechnen, lässt er sich für 2010 nicht den Verlust ausweisen und die Bank verrechnet ihn automatisch 2011. |
Ein Ehepaar bekommt bis zu 1 602 Euro Kapitalerträge im Jahr steuerfrei |
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Konto und Sparpapiere bei nur einer Bank |
Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag über 1 602 Euro. |
Das Paar muss nichts in der Steuererklärung abrechnen, weil der Freistellungsauftrag dem Sparerpauschbetrag von 1 602 Euro entspricht. Darüberliegende Erträge sind bereits versteuert, dafür hat die Bank Abgeltungsteuer abgeführt. |
Gemeinsames Konto und separates Aktienfondsdepot des Ehemanns und Sparpapiere der Ehefrau bei einer Bank |
Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag über 1 602 Euro bei einer Bank, auch wenn die Geldanlagen nicht beiden gemeinsam gehören. |
Bevor die Bank die Gewinne und Verluste der Partner miteinander verrechnet, betrachtet sie separat die Anlagen der Frau und des Mannes und das gemeinsame Konto. Hat der Mann mit dem Verkauf von Fondsanteilen Verluste erzielt, muss die Bank diese zum 31. Dezember mit den Erträgen der Frau und denen auf dem gemeinsamen Konto verrechnen. Hatte sie dafür Steuer einbehalten, erstattet sie die. |
Konten und Depots mit Zinsen sowie Kursgewinnen und -verlusten aus dem Verkauf von Fondsanteilen bei mehreren Banken |
Gemeinsame Freistellungsaufträge bei den Banken, insgesamt bis zu 1 602 Euro. Möglich ist auch, bei einer Bank 1 602 Euro freizustellen, bei der anderen 0 Euro. |
Jede Bank verrechnet für sich die Gewinne und Verluste des Paares zum 31. Dezember. Die Gewinne und Verluste bei verschiedenen Banken kann das Paar nur über die gemeinsame Steuererklärung verrechnen. Die Banken müssen dafür Verluste am Jahresende zur Verrechnung für die Steuererklärung auf Antrag ausweisen.2 Ohne Antrag bleibt der Verlust bei der Bank für das nächste Jahr automatisch stehen. |
Separate Konten und Depots mit Zinsen und Kursgewinnen und -verlusten |
Statt der gemeinsamen Freistellungsaufträge sind separate möglich, jeder kann 801 Euro steuerfrei stellen. |
Jede Bank verrechnet die Kursgewinne und -verluste jeweils separat. Erst über die gemeinsame Steuererklärung können die Partner ihre Verluste und Kapitalerträge gegenseitig verrechnen. |
Ein Paar mit verschiedenen Konten heiratet in diesem Jahr |
Ein oder mehrere gemeinsame Freistellungsaufträge über 1 602 Euro im Jahr. Die Aufträge gelten für das ganze Jahr, auch rückwirkend für die Monate vor der Hochzeit. |
Hat ein Partner vor der Hochzeit die 801 Euro Freistellungsvolumen ausgeschöpft und der andere noch nicht, erstattet die Bank nach dem neuen gemeinsamen Freistellungsauftrag die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Konto nur auf den Namen eines Ehepartners lautet oder auf beide (BMF-Schreiben vom 22.12.2009, IV C 1 - S 2252/08/10004, Randziffer 263). |
Ein Paar mit verschiedenen Konten und Depots trennt sich in diesem Jahr |
Gemeinsame Freistellungsaufträge bis 1 602 Euro oder individuelle Aufträge bis jeweils 801 Euro sind möglich. |
Auch im Trennungsjahr können gemeinsame Freistellungsaufträge günstiger sein als getrennte. Ansonsten gibt es nur noch die Möglichkeit des Ausgleichs über die letzte gemeinsame Steuererklärung. |
Ein Paar mit verschiedenen Konten und Depots, ein Ehepartner stirbt in diesem Jahr |
Gemeinsame Freistellungsaufträge und Freistellungsaufträge des Verstorben verlieren ihre Wirkung. |
Im Jahr 2010 erhält der Hinterbliebene 1 602 Euro Sparerpauschbetrag für seine Erträge. Erzielt er Kursverluste, kann es günstig sein, diese ins Jahr 2011 vorzutragen, um die Steuerlast zu senken, weil dann nur noch 801 Euro Erträge steuerfrei sind. |
- 1
- Inklusive Antrag, dass die Bank Kirchensteuer abführt, wenn die Sparer kirchensteuerpflichtig sind.
- 2
- Antrag auf Verlustfeststellung bei der Bank bis zum 15. Dezember 2010.
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