Unser Rat
Kontrolle. Behalten Sie den Überblick, bei welcher Bank Sie welchen Betrag freigestellt haben. Dazu müssen Sie selbst Buch führen oder die Informationen bei Ihren Banken erfragen.
Verrechnung. Stellen Sie die Freistellungsaufträge so, dass sie zu Ihren Geldanlagen passen. Soll die Bank Ihre Gewinne und Verluste mit den Kapitalerträgen Ihres Ehepartners verrechnen, müssen Sie bei dieser Bank einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Dafür genügt auch ein Freistellungsauftrag über 0 Euro.
Spezialantrag. Wenn Sie geringe Gesamteinkünfte haben, können Sie mehr Kapitalerträge steuerfrei von der Bank erhalten. Dazu beantragen Sie bei Ihrem Finanzamt eine Nichtveranlagungs(NV)-Bescheinigung. Formulare gibt es beim Finanzamt oder unter www.formulare-bfinv.de.