Helga Hille, Wolfenbüttel: Ich habe bei einem Discountbroker Anteile an einem deutschen Aktienfonds gekauft. Nun will ich der Depot führenden Fondsgesellschaft einen Freistellungsauftrag erteilen. Welche Summe muss ich dort eintragen, damit die Dividenden ohne Steuerabzüge gutgeschrieben werden?
Finanztest: Das lässt sich nicht genau sagen. Faustregel ist: Der steuerpflichtige Dividendenanteil macht bei deutschen Aktien schätzungsweise 2 bis 5 Prozent des aktuellen Kurswerts aus. Es kommt also darauf an, in welche Aktien der Fondsmanager investiert. Ob Sie einen Fonds mit hohem, mittlerem oder niedrigem Dividendenanteil haben, erfahren Sie am besten bei der Fondsgesellschaft. Bedenken Sie aber auch, dass von in Deutschland ausgeschütteten Gewinnen 30 Prozent Körperschaftsteuer abgehen. Liegt ein Freistellungsauftrag vor, zahlen die Depot führenden Institute ihren Kunden den Abzug bei der Gutschrift der Dividende mit aus. Schon deswegen sollten Sie den Betrag, den Sie freistellen, etwas großzügiger ansetzen. Auch mit Freistellungsauftrag sollten Sie die Körperschaftsteuer in der Steuererklärung angeben. Sonst zahlen Sie zu viel Solidaritätszuschlag.
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