Gehalt. Arbeitnehmer, die nicht Altersteilzeit machen, sollten Freibeträge immer in die Steuerkarte eintragen lassen.
Krankengeld. Arbeitnehmer, die bald Krankengeld beziehen, sollten Freibeträge behalten und Erhöhungen oder neue Freibeträge vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit eintragen lassen.
Mutterschaftsgeld. Frauen, die in Mutterschaft gehen, sollten Freibeträge behalten und Erhöhungen oder neue Freibeträge spätestens drei Kalendermonate vor der Schutzfrist eintragen lassen.
Altersteilzeitlohn. Arbeitnehmer, die Altersteilzeit machen, sollten Freibeträge vorher auf die Höhe herabsetzen lassen, die schon vom Lohn abgezogen wurde. Den Rest sollten sie gegebenenfalls in die Steuerkarte des Partners eintragen lassen.
Internetrechner. Ein Rechner des Arbeitsamts zeigt, wie wir in den Beispielen im Text gerechnet haben. Sie finden ihn unter www.arbeitsamt.de mit einem Klick auf „Geldleistungen“, dann auf „Altersteilzeit“ und dann auf „Selbstberechnung“. Geht der zweite Klick statt auf „Altersteilzeit“ auf „Mindestnettobeträge-Tabelle 2003“, erscheint eine PDF-Datei mit den festgelegten Mindestnettobeträgen bei Altersteilzeit.
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