Arbeitnehmer können mit einem Freibetrag auf der Steuerkarte die Lohnsteuer drücken.
Alleinstehende und Ehepaare, die dieses Jahr Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen über 600 Euro haben, können noch bis 30. November einen Freibetrag in die Steuerkarte eintragen lassen. Sie müssen sich beim Finanzamt nur den Antrag besorgen und die Formulare ausgefüllt zurückschicken.
Beim Prüfen der 600-Euro-Grenze zählen alle Ausgaben vom ersten bis letzten Euro mit. Nur von Werbungskosten zieht das Finanzamt vorher den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1 044 Euro im Jahr ab und von Betreuungskosten für Kinder bis 14 die Selbstbeteiligung der Eltern von 1 548 Euro.
Außerdem gibt es Posten, die unabhängig vom 600-Euro-Limit einen Freibetrag bringen. Dazu gehören:
- die Verluste aus Einkunftsarten wie Vermietung und Verpachtung,
- die Modernisierungskosten von Haus- und Wohnungseigentümern in den neuen Bundesländern, die noch über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben anerkannt werden,
- die Pauschbeträge für Behinderte,
- die Pauschbeträge für Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Waisen).
Sind Ehepartner beide berufstätig, verteilt das Finanzamt Freibeträge automatisch zur Hälfte auf beide Steuerkarten. Sie können im Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aber auch eine andere Wahl treffen. Nur Werbungskosten können sie nicht übertragen.
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