Empfänger von Renten (außer gesetzliche Renten) unter 127,75 Euro im Monat (neue Bundesländer: 112 Euro) zahlen darauf keine Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Freigrenze wird jährlich aktualisiert.
Empfänger von Renten (außer gesetzliche Renten) unter 127,75 Euro im Monat (neue Bundesländer: 112 Euro) zahlen darauf keine Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Freigrenze wird jährlich aktualisiert.