So viel trägt das Finanzamt ein (Auswahl)
Hierfür gibt es einen Freibetrag, wenn mehr als 600 Euro zusammenkommen.
Werbungskosten nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 Euro1 | |
Weg zur Arbeit | Für jeden Kilometer der einfachen Entfernung des Arbeitsweges zählen 0,30 Euro, aber höchstens 4 500 Euro im Jahr. Höhere Kosten zählen, wenn Autofahrer ihre Fahrleistung belegen. Bus- und Bahnfahrer geben ihre Ticketkosten an, wenn sie höher als die Kilometerpauschalen von 30 Cent sind. |
Arbeitsmittel wie Büromaterial, berufliche Fachbücher, Laptops, Aktenschränke, Schreibtischlampen | Voller Kaufpreis. Er wird aber für Arbeitsmittel, die mit Umsatzsteuer mehr als 487,90 Euro kosten, über die Nutzungsdauer verteilt (für Computer zum Beispiel über drei Jahre, und die erste Rate wird nur für die Monate seit dem Kauf berücksichtigt. |
Weitere Werbungskosten wie Gewerkschaftsbeiträge, Kosten für die berufliche Weiterbildung | Volle Höhe. |
Werbungskosten ohne Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags von 920 Euro | |
Betreuungskosten für Kinder bis 14 Jahre im Haushalt, ohne Altersgrenze bei behinderten Kindern | Wenn Alleinerziehende oder beide Ehepartner berufstätig sind: Für jedes Kind zwei Drittel der Kosten, höchstens aber 4 000 Euro im Jahr. |
Sonderausgaben nach Abzug eines Pauschbetrags von 36 Euro (72 Euro für Ehepaare)2 | |
Unterhalt bei Trennung oder Scheidung | Bis 13 805 Euro, plus Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des Expartners. |
Kirchensteuer | In tatsächlicher Höhe, gekürzt um Erstattungen. |
Kosten für Privatschule | Für jedes Kind 30 Prozent der Kosten minus Verpflegung und Übernachtung, höchstens aber 5 000 Euro im Jahr. |
Parteispenden, -Mitgliedsbeitrag | Bis 1 650/3 300 Euro für Alleinstehende/Ehepaare. |
Kinderbetreuungskosten Für Kinder bis 14 Jahre, die im Haushalt leben, ohne Altersgrenze bei behinderten Kindern | Wenn ein Elternteil berufstätig ist und der andere in Ausbildung, länger krank oder behindert: Für jedes Kind zwei Drittel der Kosten, höchstens 4 000 Euro. Gilt auch für Alleinerziehende in Aus- und Weiterbildung. |
Für Kinder ab 3 und unter 6 Jahren, die im Haushalt leben | Alleinverdiener und nicht berufstätige Alleinerziehende: Für jedes Kind zwei Drittel der Kosten, höchstens 4 000 Euro. |
Außergewöhnliche Belastungen | |
Ausbildungsfreibetrag | 924 Euro für Kinder über 18 Jahre, die auswärts wohnen. |
Pflegepauschbetrag | 924 Euro, wenn Angehörige mit Pflegestufe III oder Schwerbehindertenausweis mit Buchstabe H (hilflos) gepflegt werden. |
Unterhalt an Angehörige | Bis 8 004 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person, plus Beiträge für deren Kranken- und Pflegeversicherung. |
Krankheitskosten wie Arzt-, Krankenhaus-, Kur-, Rezeptkosten oder Ausgaben für Brillen, Zahnersatz | Nach Abzug der zumutbaren Belastung. Sie beträgt je nach Höhe der Einkünfte 1 bis 7 Prozent vom Gesamtbetrag. Wie hoch dieser zuletzt war, steht im jüngsten Steuerbescheid. |
- 1 Um über der 600-Euro-Hürde zu liegen, müssen Kosten von mehr als 1 521 Euro zusammenkommen.
- 2 Zur Berechnung der 600-Euro-Grenze ist der Sonderausgabenpauschbetrag bzw. die zumutbare Belastung nicht abzuziehen.