Frei­beträge beantragen

Mehr Netto 2021 gibts mit diesen Frei­beträgen

Zurück zum Artikel

Ob Arbeitsweg, Hand­werker oder Kita­gebühren – für viele Posten können Arbeitnehmer zusätzliche Steuerfrei­beträge beantragen. Dann zahlen sie monatlich direkt weniger Steuern, erhalten aber über die Steuererklärung später weniger zurück.

Dafür gibt es einen Frei­betrag, wenn 600 Euro im Jahr zusammen­kommen

Werbungs­kosten zählen nach Abzug des Arbeitnehmerpausch­betrags

Weg zur ersten Tätig­keits­stätte

Kosten für öffent­liche Verkehrs­mittel zählen mit Belegen. Oder pro Kilo­meter einfache Entfernung des Arbeits­wegs 30 Cent, ab dem 21. Kilo­meter 0,35 Cent – maximal 4 500 Euro im Jahr. Mehr Kosten mit dem Auto mit nachgewiesener Fahr­leistung.

Reise­kosten

Pauschalen für jeden gefahrenen Kilo­meter: Pkw 30 Cent, Motorrad/-roller, Moped/Mofa 20 Cent oder volle Kosten für öffent­liche Verkehrs­mittel. Verpflegungs­pauschalen: ab 8 Stunden Abwesenheit pauschal 14 Euro, bei  24 Stunden Abwesenheit 28 Euro. Am An-/Abreisetag jeweils 14 Euro.

Arbeits­mittel

Kauf­preis. Ist er mit Umsatz­steuer über 952 Euro, wird er über die Jahre der Nutzung verteilt abge­schrieben.

Arbeits­zimmer

Entweder zählen die Ausgaben bis zu 1 250 Euro im Jahr oder eventuell auch unbe­grenzt.

Andere Werbungs­kosten

Sons­tige Kosten rund um Ihren Job, wie Fort­bildungs- oder Bewerbungs­kosten.

Sonder­ausgaben bringen nach Abzug von pauschal 36 Euro (72 Euro Paare) einen Frei­betrag

Unterhalt für den Ex

Bis zu 13 805 Euro plus Beiträge, die für Kranken- und Pflege­versicherung des Empfängers aufgebracht werden.

Kirchen­steuer

In tatsäch­licher Höhe abzüglich Erstattungen.

Ausbildungs­kosten

Bis zu 6 000 Euro.

Spenden an Parteien

Bis zu 1 650 Euro, bis zu 3 300 Euro für Ehepaare und einge­tragene Lebens­partner.

Kinder­betreuungs­kosten bis 14 Jahre oder für behinderte Kinder

Wenn das Kind mit im Haushalt lebt: Zwei Drittel der Kosten, höchs­tens aber 4 000 Euro im Jahr für Kinder­garten, Kinder­laden, Tages­mutter, Kinder­frau und ähnliche Betreuungs­leistungen.

Schulgeld für Privatschule

Für jedes Kind 30 Prozent der Kosten, maximal 5 000 Euro im Jahr.

Außergewöhnliche Belastungen

Ausbildungs­frei­betrag

924 Euro für Kinder über 18, die in Ausbildung sind und auswärts wohnen, unabhängig von deren Einkünften.

Pflegepausch­betrag

924 Euro.

Unterhalt für Angehörige

Bis zu 9 744 Euro plus Beiträge für die Kranken- und Pflege­versicherung des Empfängers.

Gesund­heits­kosten

Bestimmte außergewöhnliche Belastungen bringen nach Abzug der zumut­baren Belastung einen Frei­betrag.

Dafür gibt es einen Frei­betrag ohne 600-Euro-Grenze

Hand­werker, Hilfen im Haushalt, Pflege- und Betreuungs­dienste

Für Minijobber bis zu 2 040 Euro. Für Lohn-/Fahrt­kosten von sozial­versicherungs­pflichtigen und selbst­ständigen Hilfen im Haushalt bis zu 16 000 Euro. Für Lohn-/Fahrt­kosten von Hand­werkern bis zu 4 800 Euro.

Behindertenpausch­betrag

384 Euro bis 7 700 Euro je nach Grad der Behin­derung.

Hinterbliebenenpausch­betrag

370 Euro.

Verlust­vortrag aus früheren Jahren, etwa aus Gewerbe­betrieb

Ohne Einschränkung bis zu 1 Million Euro (bis zu 2 Millionen Euro für Ehepaare/einge­tragene Lebens­partner).

Verluste, etwa aus Vermietung

Uneinge­schränkt, wenn sich Verluste nicht mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnen lassen.

Frei­betrag Neben­job (Steuerklasse VI)

Bis zur Höhe, bei der die steuerfreie Grenze durch den Haupt­beruf noch nicht ausgeschöpft ist.

2

Mehr zum Thema