Ob Arbeitsweg, Handwerker oder Kitagebühren – für viele Posten können Arbeitnehmer zusätzliche Steuerfreibeträge beantragen. Dann zahlen sie monatlich direkt weniger Steuern, erhalten aber über die Steuererklärung später weniger zurück.
Dafür gibt es einen Freibetrag, wenn 600 Euro im Jahr zusammenkommen |
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Werbungskosten zählen nach Abzug des Arbeitnehmerpauschbetrags |
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Weg zur ersten Tätigkeitsstätte |
Kosten für öffentliche Verkehrsmittel zählen mit Belegen. Oder pro Kilometer einfache Entfernung des Arbeitswegs 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 0,35 Cent – maximal 4 500 Euro im Jahr. Mehr Kosten mit dem Auto mit nachgewiesener Fahrleistung. |
Reisekosten |
Pauschalen für jeden gefahrenen Kilometer: Pkw 30 Cent, Motorrad/-roller, Moped/Mofa 20 Cent oder volle Kosten für öffentliche Verkehrsmittel. Verpflegungspauschalen: ab 8 Stunden Abwesenheit pauschal 14 Euro, bei 24 Stunden Abwesenheit 28 Euro. Am An-/Abreisetag jeweils 14 Euro. |
Arbeitsmittel |
Kaufpreis. Ist er mit Umsatzsteuer über 952 Euro, wird er über die Jahre der Nutzung verteilt abgeschrieben. |
Arbeitszimmer |
Entweder zählen die Ausgaben bis zu 1 250 Euro im Jahr oder eventuell auch unbegrenzt. |
Andere Werbungskosten |
Sonstige Kosten rund um Ihren Job, wie Fortbildungs- oder Bewerbungskosten. |
Sonderausgaben bringen nach Abzug von pauschal 36 Euro (72 Euro Paare) einen Freibetrag |
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Unterhalt für den Ex |
Bis zu 13 805 Euro plus Beiträge, die für Kranken- und Pflegeversicherung des Empfängers aufgebracht werden. |
Kirchensteuer |
In tatsächlicher Höhe abzüglich Erstattungen. |
Ausbildungskosten |
Bis zu 6 000 Euro. |
Spenden an Parteien |
Bis zu 1 650 Euro, bis zu 3 300 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. |
Kinderbetreuungskosten bis 14 Jahre oder für behinderte Kinder |
Wenn das Kind mit im Haushalt lebt: Zwei Drittel der Kosten, höchstens aber 4 000 Euro im Jahr für Kindergarten, Kinderladen, Tagesmutter, Kinderfrau und ähnliche Betreuungsleistungen. |
Schulgeld für Privatschule |
Für jedes Kind 30 Prozent der Kosten, maximal 5 000 Euro im Jahr. |
Außergewöhnliche Belastungen |
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Ausbildungsfreibetrag |
924 Euro für Kinder über 18, die in Ausbildung sind und auswärts wohnen, unabhängig von deren Einkünften. |
Pflegepauschbetrag |
924 Euro. |
Unterhalt für Angehörige |
Bis zu 9 744 Euro plus Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung des Empfängers. |
Gesundheitskosten |
Bestimmte außergewöhnliche Belastungen bringen nach Abzug der zumutbaren Belastung einen Freibetrag. |
Dafür gibt es einen Freibetrag ohne 600-Euro-Grenze |
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Handwerker, Hilfen im Haushalt, Pflege- und Betreuungsdienste |
Für Minijobber bis zu 2 040 Euro. Für Lohn-/Fahrtkosten von sozialversicherungspflichtigen und selbstständigen Hilfen im Haushalt bis zu 16 000 Euro. Für Lohn-/Fahrtkosten von Handwerkern bis zu 4 800 Euro. |
Behindertenpauschbetrag |
384 Euro bis 7 700 Euro je nach Grad der Behinderung. |
Hinterbliebenenpauschbetrag |
370 Euro. |
Verlustvortrag aus früheren Jahren, etwa aus Gewerbebetrieb |
Ohne Einschränkung bis zu 1 Million Euro (bis zu 2 Millionen Euro für Ehepaare/eingetragene Lebenspartner). |
Verluste, etwa aus Vermietung |
Uneingeschränkt, wenn sich Verluste nicht mit Gewinnen aus anderen Einkünften verrechnen lassen. |
Freibetrag Nebenjob (Steuerklasse VI) |
Bis zur Höhe, bei der die steuerfreie Grenze durch den Hauptberuf noch nicht ausgeschöpft ist. |
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