Frei­beträge beantragen Sofort mehr Geld

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Frei­beträge beantragen - Sofort mehr Geld

Hilfe für Kinder. Das Finanz­amt beteiligt sich an den Betreuungs­kosten. © Getty Images / Westend61

Ob Kosten für Arbeitsweg, Kitabeiträge oder Unterhalt – zusätzliche Frei­beträge für solche Ausgaben bringen Angestellten direkt mehr Netto.

Zusätzliche Steuerfrei­beträge bringen ein Plus

Kann das stimmen: Knapp 180 Euro mehr Netto am Monats­ende, und das ohne Gehalts­erhöhung oder Weihnachts­geld? Schauen Arbeitnehmer verwundert auf ihre Gehalts­abrechnung, müssen sie nicht gleich einen Rechen­fehler fürchten. Ein Plus bringen etwa zusätzliche Steuerfrei­beträge. Beantragt etwa eine Angestellte Ende Oktober für 30 Kilo­meter Arbeitsweg einen Frei­betrag beim Finanz­amt, bleiben ihr jeweils im November und Dezember bei 4 000 Euro Brutto­lohn netto 176 Euro mehr als vorher (Werte gerechnet für 2021).

Lohn­steuer runter – Netto­gehalt rauf

Der höhere Netto­lohn ist kein Geschenk vom Finanz­amt. Doch mit Frei­beträgen können Angestellte immerhin dafür sorgen, dass sie jeden Monat einigermaßen passend Lohn­steuer zahlen und nicht deutlich zu viel. Denn je mehr Frei­beträge gelten, desto weniger vom Brutto­lohn ist steuer­pflichtig und desto weniger Lohn­steuer muss der Arbeit­geber vom Gehalt abziehen. Damit bleibt den Beschäftigten gleich mehr, und sie müssen nicht bis zur nächsten Steuererklärung auf eine Erstattung vom Finanz­amt warten.

Unser Rat

Antrag.
Zusätzliche Steuerfrei­beträge können Sie mit dem „Antrag auf Lohn­steuer-Ermäßigung“ für bis zu zwei Jahre bekommen. Fürs laufende Jahr ist der Antrag bis zum 30. November möglich. Sie finden ihn unter formulare-bfinv.de. Achtung: Wenn Sie von zusätzlichen Frei­beträgen profitieren, wird die Steuererklärung für Sie zur Pflicht.
Elster.
Frei­beträge für ihre Lohn­steuer können Arbeitnehmer auch online über elster.de beantragen. Elektronisch einge­reicht werden können jetzt ebenso der Antrag auf Steuer­klassen­wechsel oder die Erklärung zum dauernden Getrennt­leben.
Steuerklasse.
Als Verheiratete können Sie auch mit einer guten Wahl der Steuerklassen Ihr Netto erhöhen. Ermitteln Sie mit unserem Brutto-Netto-Rechner, welche Kombination für Sie am güns­tigsten ist.
Familien.
Mehr Netto dank Frei­beträgen – das lohnt sich zum Beispiel für junge Eltern, wenn vorüber­gehend ein Einkommen wegfällt. Mehr Tipps zu Geld und Recht liefert der neue Finanzplaner junge Familien, für 16,90 Euro im Handel und im test.de-Shop. Auch für den voll­jährigen Nach­wuchs gewährt der Staat unter bestimmten Voraus­setzungen weiter Kindergeld. Informationen rund ums das Thema „Steuern und Kinder ab 18“ sowie zum Unterhalt bekommen Sie von den Steuer­experten der Stiftung Warentest.

Grund- und Kinder­frei­betrag auto­matisch berück­sichtigt

Einige Frei­beträge müssen die Arbeit­geber auto­matisch bei der Gehalts­abrechnung berück­sichtigen, je nach Steuerklasse zum Beispiel den Grund­frei­betrag von 9 744 Euro im Jahr 2021 (ab 2022 beträgt er 10 347 Euro) und Kinder­frei­beträge. Zusätzliche Frei­beträge gewährt das Finanz­amt Angestellten auf Antrag für Posten, die sie sonst erst mit der Steuererklärung abrechnen würden. Dazu zählen neben Ausgaben für den Arbeitsweg und für andere Werbungs­kosten etwa Sonder­ausgaben wie Kitabeiträge und Unter­halts­zahlungen. Handwerkerrechnungen berück­sichtigt es ebenfalls (Tabelle Mehr Netto 2021 gibts mit diesen Freibeträgen).

600-Euro-Grenze für viele Posten

Die zusätzlichen Frei­beträge gibt es für viele Posten aber erst, wenn Ausgaben von mindestens 600 Euro im Jahr zusammen­kommen. Außerdem trägt das Finanz­amt häufig nicht den vollen Wert ein: So zieht es etwa bei den Kosten für den Arbeitsweg zunächst die Werbungs­kostenpauschale von 1 000 Euro ab. Der Grund: Auch diese Pauschale gehört zu den Werten, die der Arbeit­geber auto­matisch beim Lohn­steuer­abzug anrechnet. Einer Pend­lerin, die an 220 Tagen im Jahr 30 Kilo­meter ins Büro fährt, wird somit ein Frei­betrag von 980 Euro in die Lohn­steuer­daten einge­tragen und nicht die vollen Kosten von 2 090 Euro (20 km x 30 Cent +10 km x 35 Cent, Summe x 220 Tage).

Attraktive Entlastung

Vor allem Richtung Jahres­ende machen sich Frei­beträge deutlich bemerk­bar. Wirken sich die 980 Euro für den Arbeitsweg zum Beispiel nur noch auf die Gehalts­abrechnungen im November und Dezember aus, bleiben in beiden Monaten 490 Euro (1/2 von 980 Euro) steuerfrei. Das führt je nach Einkommen zu der monatlichen Entlastung von etwa 180 Euro. Hätten der Angestellten die 980 Euro Frei­betrag bereits ab Januar zugestanden, wäre die Summe auf zwölf Monate verteilt worden. Die monatliche Entlastung wäre mit rund 30 Euro deutlich nied­riger gewesen. Sobald mehrere Frei­beträge zusammen­kommen, winkt aber auch ab Jahres­beginn eine attraktive Entlastung.

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Kommentarliste

Nutzer­kommentare können sich auf einen früheren Stand oder einen älteren Test beziehen.

  • Profilbild Stiftung_Warentest am 26.02.2019 um 11:13 Uhr
    Freibetrag: andere Einkünfte

    @MaxD1: Die Antwort ist ein schlichtes Ja. Mit dem Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmer spezielle Freibeträge für den monatlichen Lohnsteuerabzug in ihre Lohnsteuerdaten eintragen lassen. In diesem Antrag wird auch speziell nach der Höhe von voraussichtlichen anderen Einkünften und der jeweiligen Einkunftsart gefragt. Dieses Feld müssen Antragssteller natürlich beachten und ausfüllen, sofern sie Einkünfte aus anderen Quellen als ihrem Hauptdienstverhältnis beziehen. (maa)

  • MaxD1 am 18.02.2019 um 09:49 Uhr
    Freibetrag: Andere Einkünfte

    Hallo,
    ich habe eine Frage die auch für andere Interessant sein könnte.
    Wenn ich für mein Haupt-Dienstverhältnis aufgrund von hohen Aufwendungen (Kilometerpauschale) einen Freibetrag anrechnen lassen möchte.
    Müssen dann wirklich alle Einküfte angegeben/geschätzt werden, auch wenn diese keinen Einfluss auf das Haupt-Dienstverhältnis haben?
    (z.B. Nebengewerbe, Kapitalerträge,Einnahmen aus Vermietung)
    Vielen Dank für die Antwort!
    Mit freundlichen Grüßen
    Maximilian D