Freibeträge

Lohnersatzleistungen: Mehr Elterngeld

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Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte können auch zu mehr Lohnersatzleistungen führen. Denn sie erhöhen das Nettoeinkommen – und das ist die Berechnungsgrundlage beispielsweise für Elterngeld, Krankengeld oder Mutterschaftsgeld. Wenn sich also eine werdende Mutter vor der Geburt ihres Kindes einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lässt, bekommt sie nach der Geburt mehr Elterngeld. Der Grund: Das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen in den zwölf Monaten vor der Geburt.

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Cashkuh am 09.02.2016 um 16:10 Uhr
völlig abwegig und monströs bürokratisch

Wer in Vollzeit arbeitet und gerade mal den Mindestlohn bezieht, verdient gemäß ablesbarer Einkommenstabelle aus der hervor geht welche Zwangsabgaben in welcher Höhe zu entrichten sind, weniger als jedem gemäß § 850c ZPO (Zivilprozessordnung) zum Leben und unpfändbar belassen werden muss. Gegenwärtig sind das monatlich 1.079,99 Euro. Werbungskosten, wie Fahrtkosten zur Arbeit, Kleidergeld u. a. kann man beim Jahressteuer-Ausgleich oder durch den Vorab-Eintrag eines Steuerfreibetrags in der elektr. Lohn-Steuerkarte seine Besteuerung im Voraus vermindern, Weil aber bei der Verabschiedung der Gesetze in aller Regel die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand gerade tut, kommen irrationale Gesetze heraus. Denn anhand der ablesbaren Einkommens und Lohnsteuertabelle, bezieht eine Verkäuferin in der Steuerkl. 1 rund 1.049,00 Euro netto, hätte aber über 60 Euro mehr, wenn sie keine Lohnsteuern zahlen müsste. Also ist der Einbehalt der Lohnsteuer in diesem Fall grob rechtswidrig.