Fast 90 Prozent aller Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung abgeben, bekommen Geld zurück, im Schnitt knapp 1 000 Euro. Das finden alle Betroffenen super – noch besser wäre es aber, wenn sie im Jahresverlauf gar nicht erst so viel Steuern zahlen müssten. Das geht mit Freibeträgen: Die lassen sich vorab auf der Steuerkarte eintragen. Der Arbeitgeber muss sie dann beim monatlichen Gehalt berücksichtigen. Arbeitnehmer haben dadurch mehr Netto in der Tasche. test sagt, wie das Eintragen der Freibeträge funktioniert und welche Beträge möglich sind.
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- Ob Kosten für Arbeitsweg, Kitabeiträge oder Unterhalt – zusätzliche Freibeträge für solche Ausgaben bringen Angestellten direkt mehr Netto.
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- Ob Kita oder Au-pair – Eltern wollen ihren Nachwuchs in guten Händen wissen. Aufwendungen für die Aufsicht können sie sich teilweise über die Steuererklärung zurückholen.
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- Am Finanzamt führt im Ruhestand oft kein Weg vorbei. Doch die Steuern lassen sich auf ein Minimum drücken. Die Steuerexperten der Stiftung Warentest sagen, warum es...
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Wer in Vollzeit arbeitet und gerade mal den Mindestlohn bezieht, verdient gemäß ablesbarer Einkommenstabelle aus der hervor geht welche Zwangsabgaben in welcher Höhe zu entrichten sind, weniger als jedem gemäß § 850c ZPO (Zivilprozessordnung) zum Leben und unpfändbar belassen werden muss. Gegenwärtig sind das monatlich 1.079,99 Euro. Werbungskosten, wie Fahrtkosten zur Arbeit, Kleidergeld u. a. kann man beim Jahressteuer-Ausgleich oder durch den Vorab-Eintrag eines Steuerfreibetrags in der elektr. Lohn-Steuerkarte seine Besteuerung im Voraus vermindern, Weil aber bei der Verabschiedung der Gesetze in aller Regel die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand gerade tut, kommen irrationale Gesetze heraus. Denn anhand der ablesbaren Einkommens und Lohnsteuertabelle, bezieht eine Verkäuferin in der Steuerkl. 1 rund 1.049,00 Euro netto, hätte aber über 60 Euro mehr, wenn sie keine Lohnsteuern zahlen müsste. Also ist der Einbehalt der Lohnsteuer in diesem Fall grob rechtswidrig.