Freiberufliche Rentenberatung Über­teuertes Honorar

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Freiberufliche Rentenberatung - Über­teuertes Honorar

Susanne Stöver sollte mehr als 2 123 Euro für eine Rentenberatung zahlen. Als Finanztest sich einschaltete, reduzierte der Berater das Honorar um knapp 800 Euro. © OSTKREUZ / Frank Schinski

Freiberufliche Rentenberater können ihr Geld wert sein. Aber einer, der 2 123 Euro für einfache Berechnungen verlangt? Wohl kaum. Die Finanztest-Experten schildern einen besonders dreisten Fall von Honorar-Abzocke und sagen, wie Sie vorgehen sollten, wenn Sie die Höhe Ihrer Rente in Erfahrung bringen wollen.

Pro Frage ein Tausender

Susanne Stöver hatte zwei Fragen zur Hinterbliebenenrente: Wie stark schmälert eigenes Einkommen der 77-Jährigen die Hinterbliebenenrente, falls ihr Mann stirbt? Wie viel Witwerrente bekommt ihr Mann unter Anrechnung anderer Einkünfte, falls sie stirbt? Mit diesen Fragen ging sie nicht zur Deutschen Renten­versicherung, sondern zu einem freiberuflichen Rentenberater, der gegen Honorar berät. Sie bekam die Auskünfte und einige Wochen später die Rechnung: 2 123,56 Euro. „Mein Mann und ich waren geschockt“, sagt sie. „Damit hatten wir nicht gerechnet.“

Intrans­parente Vereinbarung

Der Rentenberater hatte Stöver eine Honorar­ver­einbarung unter­schreiben lassen, mit vielen Paragrafen und Abkür­zungen. Sie war für einen Laien nicht verständlich – und ohne eine veranschlagte Vergütung in Euro. „Auch mündlich hat mir der Berater keinen Betrag für die Beratung genannt“, sagt Stöver. Die geforderte Summe ist nach unserer Erfahrung mit Rentenberatern um mindestens 100 Prozent über­höht. Als sich Finanztest und der Bundes­verband der Rentenberater einschalteten, senkte der Berater das Honorar um knapp 800 Euro.

Tipp: Vereinbaren Sie zuerst eine kostenlose Beratung bei einer Beratungs­stelle der Deutschen Renten­versicherung in Ihrer Nähe (bundes­weite Telefon­nummer 0 800/10 00 48 00). Wurden Sie dort nicht gut beraten, bleibt eine Beratung durch einen freiberuflichen Rentenberater. Dies gilt auch, wenn es um einen Konflikt geht, etwa um einen Wider­spruch gegen einen Bescheid der Deutschen Renten­versicherung. Vereinbaren Sie auf jeden Fall vorher schriftlich ein Honorar in Euro.

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