Freiberufler Freiberufler: Lehrer müssen Rentenbeiträge zahlen

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Freiberufliche Lehrer, die sich an die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) wegen einer Befreiung von der Versicherungspflicht wenden, kommen oft vom Regen in die Traufe. Bei dieser Gelegenheit fällt es nämlich auf, dass sie bisher keine Rentenbeiträge gezahlt haben.

Freiberufliche Dozenten an Fach- oder Volkshochschulen, auf Honorarbasis tätige Lehrer in Firmen, an Sprachschulen sowie Tennis-, Ski-, Fahr- oder Nachhilfelehrer sind schon seit 1922 rentenversicherungspflichtig. Die BfA verlangt Beitragsnachzahlungen für die letzten vier Jahre. Im schlimmsten Fall sind das rund 860 Mark für jeden einzelnen Monat, insgesamt mehr als 40.000 Mark.

BfA-Sprecherin Renate Thiemann: "Es gibt keine Meldepflicht. Deshalb kann es über Jahre hinweg unentdeckt bleiben, wenn ein freiberuflicher Lehrer keine Rentenbeiträge zahlt."

Versicherungsfrei ist nur, wer maximal 630 Mark im Monat verdient. War es laut Finanzamt mehr, gibt es kein Entkommen. Wer seine Einkommensverhältnisse nicht offen legen will, zahlt den Regelbeitrag von 864,64 Mark (neue Bundesländer 702,52 Mark) im Monat. Auf Antrag kann er sich für längstens drei Jahre ab Beginn seiner Lehrertätigkeit ausnahmsweise nur zum halben Satz einstufen lassen.

Zuständig für die freiberuflichen Lehrer ist die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). GEW-Vorstandsmitglied Ursula Herdt: "Die meisten sind Frauen, die nur ein geringes Einkommen erzielen. Wir bemühen uns, mit der BfA Teilstundungen oder Ratenzahlungen für sie zu vereinbaren." Außerdem wolle die GEW erreichen, dass künftig die Auftraggeber die Hälfte der Beiträge für freiberufliche Lehrer übernehmen.

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