Malte K., Münster: Wer haftet eigentlich, wenn ein Kunde Ware kaputtmacht, die er nur zur Probe bekommen hat?
Finanztest: Der Kunde muss zahlen. Er muss sogar für den Schaden aufkommen, wenn eine teure Ware ohne Probe gar nicht verkauft werden kann, etwa ein Hörgerät. Haben Kunde und Händler die Haftung nicht geregelt, haften Kunden bei Beschädigung oder Verlust. Ersetzen müssen sie zwar nicht den Laden-, sondern nur den Einkaufspreis plus Lager- und Beschaffungskosten (Landgericht Köln, Az. 9 S 324/06).
Immerhin: große Hörgeräteanbieter haben uns versichert, Schadensfälle kulant zu handhaben, wenn Kunden bei ihnen ein anderes Gerät kaufen.
Aus dem Schneider sind Kunden, wenn sie ein Auto vom Händler Probe fahren. Gerichte gehen von einem stillschweigenden Haftungsausschluss aus, sofern der Fahrer nicht grob fahrlässig etwas kaputtmacht (Oberlandesgericht Koblenz, Az. 12 U 1360/01). Anders ist das beim privaten Autokauf. Hier sehen viele Gerichte den Fahrer auch bei leichter Fahrlässigkeit in der Haftung.
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