Hannelore P., Bergsdorf:
Ich bin alleinstehend und habe vergangenes Jahr 18 000 Euro Arbeitslosengeld I und 5 000 Euro Zinsen bezogen. Für die Zinsen hat die Bank rund 1 133 Euro Abschlagsteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt überwiesen. Kann ich die Vorauszahlung über die Steuererklärung zurückbekommen?
Finanztest: Ja, aber nicht komplett. Ihr Einkommen liegt zwar unter dem steuerfreien Existenzminimum, aber das Arbeitslosengeld macht Ihnen einen Strich durch die Rechnung.
So rechnet das Finanzamt: Es zieht von Ihren Zinsen den steuerfreien Betrag für Sparer ab, der für das Jahr 2006 noch 1 421 Euro beträgt. Den Rest kürzen die Beamten um Sonderausgaben von mindestens 36 Euro. Außerdem gehen Ihre Beiträge für Versicherungen wie Privat- und Kfz-Haftpflichtpolicen ab. Wenn Sie dafür 500 Euro ausgegeben haben, bleibt ein Zinseinkommen von 3 043 Euro.
Normalerweise zahlen Sie für diesen Betrag keine Steuern. Doch das ändert sich durch das Arbeitslosengeld. Dieses Geld ist zwar steuerfrei. Das Finanzamt addiert es aber zu Ihrem Zinseinkommen, um festzustellen, ob Sie dafür Steuern zahlen müssen und wie viel.
Von den 18 000 Euro zieht es den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro ab und addiert die restlichen 17 080 Euro mit dem Zinseinkommen von 3 043 Euro. Für die Summe gilt ein Steuersatz von rund 14,33 Prozent. Damit müssen Sie das Einkommen aus den Zinsen versteuern und rund 436 Euro Steuern zahlen. Solidaritätszuschlag fällt nicht an.
Da Ihre Bank bereits 1 133 Euro abgeführt hat, erhalten Sie 697 Euro zurück.
-
- Die Preise für Heizen, Tanken und Lebensmittel haben angezogen. Nun gibt es finanzielle Entlastungen vom Staat, als direkte Zahlung und über Steuererleichterungen.
-
- Reicht das Geld nicht für die PKV-Beiträge, heißt es schnell zu handeln. Standardtarif und Basistarif können Auswege sein, der Notlagentarif ist nur eine Zwischenlösung.
-
- Wer den Job verliert, kann sich gegen die Kündigung wehren oder eine Abfindung sichern. Wir erklären die Rechtslage und geben Tipps für Anwaltssuche und Steuererklärung.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.