Theo M., Wuppertal:
Ich bin Arbeitnehmer und habe nebenbei 1 000 Euro Honorar für einen wissenschaftlichen Vortrag verdient. Muss ich dafür Steuern zahlen?
Finanztest: Vielleicht. Sie müssen aber auf keinen Fall das ganze Honorar versteuern. Denn Sie können von Nebeneinnahmen wie Honoraren, Mieten und Zinsen die Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen. Kapitaleinnahmen kürzen Sie auch um den Sparerfreibetrag.
Erst das Ergebnis sind Ihre steuerpflichtigen Nebeneinkünfte. Sind es maximal 410 Euro im Jahr, bleiben sie steuerfrei. Ob Sie alleinstehend oder verheiratet sind, ist dafür egal.
Die Betriebsausgaben für Ihr Honorar müssen Sie normalerweise nachweisen. Wenn Sie es von einem gemeinnützigen Sportverein, einer Universität oder einer anderen gemeinnützigen Organisation oder juristischen Person des öffentlichen Rechts erhalten haben, können Sie stattdessen den Übungsleiterfreibetrag von bisher maximal 1 848 Euro beantragen. Dann wäre Ihr Honorar komplett steuerfrei (siehe auch Steueränderungen: Für den Arbeitnehmer).
Kommt er nicht infrage, gibt es eine andere Pauschale. Für schriftstellerische, künstlerische oder wissenschaftliche Nebenjobs erkennt das Finanzamt pauschal 25 Prozent als Betriebsausgaben an, aber maximal 614 Euro im Jahr. So wären von 1 000 Euro Honorar nur 750 Euro steuerpflichtig.
Wenn – wie in diesem Fall – Ihre steuerpflichtigen Nebeneinnahmen insgesamt niedriger als 820 Euro sind, bekommen Sie den Betrag, der bis zum Grenzwert von 820 Euro fehlt, als weiteren Freibetrag. Von Nebeneinkünften von 750 Euro wären nochmal 70 (820 – 750) Euro steuerfrei.
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