H. Stephan, Fürth:
Ich darf laut Mietvertrag keine Löcher in die Fliesen in Bad und Küche bohren. Ist das rechtens?
Finanztest: Nein, es sei denn, Sie haben diese Regelung mit dem Vermieter gemeinsam ausgehandelt, bevor Sie unterschrieben haben. Hat der Vermieter Ihnen das Dübelverbot aber als Teil eines vorformulierten Mietvertrags vorgelegt, ist die Klausel unwirksam. Dann dürfen Sie Fliesen im Bad anbohren, um etwa einen Handtuchhalter anzubringen (Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 10/92). Die Zustimmung des Vermieters brauchen Sie nicht.
Sie sind verpflichtet, die Löcher so weit es geht in die Fugen zu setzen. Das Anbohren der Fliesen oder Kacheln ist nur erlaubt, wenn es nicht anders geht. Leichte Objekte sollten Sie mit Klebehaken anbringen.
Wie viele Löcher zulässig sind, hängt vom Einzelfall ab. Je mehr Halterungen und Spiegel bereits im Bad installiert sind, desto weniger dürfen Sie dübeln. Bohren Sie übertrieben viele Löcher in die Fliesen, müssen Sie sich schlimmstenfalls an den Kosten der Neuverfliesung beteiligen. Sind Sie verpflichtet, die Wohnung zu renovieren, spachteln Sie beim Auszug die Löcher zu.
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