Irmgard F. per E-Mail: Wir haben unser Haus vor 20 Jahren auf einem Grundstück im Erbbaurecht erbaut. Für das Erbbaurecht haben wir eine Grunderwerbsteuer von 2 Prozent gezahlt. Nun möchten wir das Grundstück kaufen. Müssen wir noch einmal Grunderwerbsteuer zahlen?
Finanztest: Ja. Das Finanzamt zieht aber vorher den aktuellen Kapitalwert des Erbbaurechts vom Grundstückskaufpreis ab. Den Kapitalwert ermittelt das Finanzamt, indem es den jährlichen Erbbauzins mit einem Vervielfältiger multipliziert, der von der Restlaufzeit des Erbbaurechts abhängt. Sind es zum Beispiel 60 Jahre, beträgt der Vervielfältiger 17,93.
Beispiel Das Grundstück kostet 100 000 Euro. Der Erbbauzins beträgt 4 000 Euro im Jahr, das Erbbaurecht läuft noch 60 Jahre. Das ergibt einen Kapitalwert von 71 720 Euro (4 000 Euro x 17,93). Sie müssen die Grunderwerbsteuer daher nur auf 100 000 Euro – 71 720 Euro = 28 280 Euro bezahlen. Sie beträgt jetzt allerdings nicht mehr 2 Prozent, sondern je nach Bundesland 3,5 bis 5,0 Prozent.
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@sixcolada: Dies ist eine schöne Frage, für die ich Ihnen die Lektüre des Ratgebers Steuerversteher ans Herz lege. Dort ist dargestellt, dass keine Grunderwerbssteuer auf das Haus anfällt, wenn dessen Erwerb völlig getrennt vom Kauf des Grundstücks erfolgt. Der Ratgeber nennt auch die Fälle, in denen der Erwerb des Grundstücks grunderwerbssteuerfrei erfolgt: www.test.de/steuerversteher. (maa)
Ich habe auch diesbezüglich eine Frage, ich hoffe mir kann jemand weiter helfen. Es darum, dass ich als Erbbaurechtgeber gerne das Gebäude auf dem Grundstück kaufen möchte. Muss ich in diesem Fall die Grunderwerbssteuer für das Haus erneut zahlen?
Da ja bereits für das Grundstück Grunderwerbssteuer bezahlt wurde?