Frage und Antwort Zinsen im Grundbuch viel höher als im Kreditvertrag

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Alfred Coenen, Kleve: Meine Tochter hat ein Baudarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung gewählt. Im Grundbuch ist ein Zinssatz von 15 Prozent festgelegt – viel höher als der im Kreditvertrag genannte Zinssatz. Muss sie tatsächlich so viel bezahlen?

Finanztest: Nein, für das Darlehen zahlt Ihre Tochter nur den Zinssatz, der im Kreditvertrag steht. Der Zinssatz im Grundbuch ist allein für die Bank wichtig, wenn der Kunde die Kreditraten nicht zahlen kann und die Immobilie zwangsversteigert wird.

Aus dem Zinssatz ergibt sich, wie viel die Bank vom Versteigerungserlös höchstens einstreichen darf, ehe andere Gläubiger bedient werden. Der im Grundbuch genannte Zins schützt also die Bank, üblich sind 15 bis 20 Prozent.

Beispiel: Die Grundschuld beträgt 100 000 Euro, der Grundbuchzins 15 Prozent. Um ihre Forderungen zu decken, darf die Bank nach einem Jahr höchstens 115 000 Euro aus dem Erlös der Versteigerung erhalten, ehe andere Gläubiger an der Reihe sind. Für den Schuldner spielt es keine Rolle, in welcher Reihenfolge die Gläubiger bedient werden. Die Immobilie ist er los.

Tipp: Günstige Baukredite mit zehnjähriger Zinsbindung gibt es für Zinssätze von weniger als 3 Prozent (siehe test.de/thema/immobilienkredite).

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Nolte-BO am 12.12.2019 um 15:16 Uhr
Sicherheitspolster

Ja, die Schutzfunktion ist sehr wichtig!
Gerade bei einem Baudarlehn, das während der Sollzinsbindungsdauer nicht vollständig getilgt wird, ist die Vereinbarung des höheren Zinssatzes im Grundbuch sinnvoll. So ersparen sich beide Vertragsseiten eine Grundbuchkorrektur, wenn sich der Zinssatz bei Verlängerung der Zinsfestschreibung ändert. Bei einer denkbaren Zinssatzsteigerung wären manche Kreditnehmer vielleicht versucht, bei einer (kostenpflichtigen) Grundbuchänderung nicht zügig zu kooperieren.