
Schneeräumen ist für Eigentümer immer und für Mieter oft Pflicht.
Sigrid B. aus Köln: Laut Mietvertrag muss ich im Wechsel mit anderen Mietern Schnee räumen und streuen. Was ist, wenn ich krank bin?
Finanztest: Wer mit dem Winterdienst dran ist, ist in der Verantwortung und muss sich um eine Vertretung kümmern, wenn er krank oder verhindert ist. Ausnahmen haben Gerichte nur im Einzelfall zugunsten alter und behinderter Menschen zugelassen (Amtsgericht Hamburg-Altona, Az. 318 A C 146/06, Landgericht Hamburg, Az. 16 S 87/88, Landgericht Darmstadt, Az. 17 S 378/87).
Wer vom Winterdienst freigestellt werden will, muss ihn unbedingt so lange weitermachen, bis feststeht, dass er nicht mehr verantwortlich ist. Rutscht jemand aus und verletzt sich, zahlt bei vorsätzlicher, also bewusster Verletzung der Winterdienstpflicht womöglich nicht mal die Privathaftpflichtversicherung.