
Falko Stäblein reist viel und gerne: „Eine Auslandsreise-Krankenversicherung halte ich für unverzichtbar.“
Falko Stäblein aus Wilhelmshaven: Als Mitfahrer einer Reisegruppe von Senioren erlebte ich auf der Insel Ischia den Tod eines Mitreisenden. Der Auslandsreise-Krankenversicherer organisierte die Überführung nach Deutschland und übernahm die Kosten. Er verlangte allerdings nachträglich ein Attest, dass der Verstorbene bei Antritt der Reise reisefähig war. Die Angehörigen konnten dies vorlegen. Wann ist ein Attest sinnvoll?
Finanztest: Wer Vorerkrankungen hat oder chronisch krank ist, sollte eine Auslandsreise mit dem behandelnden Arzt besprechen. Spricht nichts gegen den Urlaub, sollte der Arzt für den Auslandsreise-Krankenversicherer schriftlich bestätigen, dass die Person reisefähig ist und aus medizinischer Sicht keine Bedenken bestehen. Ein Attest oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung verlangen Versicherer in manchen Krankheits- oder Todesfällen. Grund: Sie zahlen nur, wenn eine Erkrankung „akut“ oder „unvorhergesehen“ ist.
Tipp: Mehr Informationen finden Sie in unserer Meldung Chronisch krank in den Urlaub.