
Helga Reuter aus Berlin: In meinem jüngsten Rentenbescheid steht auf der ersten Seite, die Mütterrente sei bereits eingerechnet, auf der dritten Seite steht, dass das nicht der Fall ist. Was stimmt?
Finanztest: Der Zuschlag, den Sie durch die Neuregelung der Mütterrente bekommen, ist nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung noch nicht eingerechnet. Den Bescheid darüber erhalten Sie zwischen Mitte August und Mitte Oktober. Die Rentenversicherungsträger zahlen rückwirkend zum 1. Juli 2014. Ein Antrag ist dafür nicht nötig.
Der Hinweis auf der ersten Seite Ihres Bescheids bezieht sich auf die Mütterrente, die Sie schon bisher bekommen haben. Die anstehende Erhöhung ist damit nicht gemeint.
Bisher haben Sie für Ihre Erziehungsleistung nur einen „Entgeltpunkt“ pro Kind bekommen, da Ihre Kinder vor 1992 geboren sind. Künftig bekommen Sie jeweils zwei Punkte. Ein Punkt entspricht 28,61 Euro (West) oder 26,39 Euro (Ost) mehr Rente monatlich.
Tipp: Bei Fragen zum Rentenpaket können Sie sich an die kostenlose Beratungsnummer der Deutschen Rentenversicherung wenden (0 800/10 00 48 00).
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