Michael L., Berlin: Ich habe eine Schnittwunde, die genäht wurde. Wenn die Fäden gezogen werden müssen, bin ich allerdings schon in Kroatien in Urlaub. Bezahlt das meine Auslandsreise-Krankenversicherung?
Finanztest: Nein, denn dieser Arztbesuch ist geplant. Für vorhersehbare Behandlungen kommt die private Reisekrankenversicherung nicht auf. Sie zahlt nur für akute Erkrankungen und für einen notwendigen Rücktransport. Aber Ihre gesetzliche Krankenkasse springt ein.
Für Kroatien brauchen Sie die Europäische Krankenversicherungskarte oder eine Bescheinigung, die Ihre Kasse Ihnen ausstellt. Damit kann der Arzt in Ihrem Urlaubsort die Behandlung bei Ihrer Kasse abrechnen.
Viele Ärzte verlangen aber, dass Patienten die Rechnung bar bezahlen. Heben Sie den Beleg dann gut auf und reichen Sie ihn nach Ihrer Rückkehr bei Ihrer Kasse ein. Wenn der Arzt im Ausland keinen Fantasiepreis genommen hat, erstattet Ihnen die Kasse den überwiegenden Teil der Kosten.
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