Hans C. aus München: Ich habe mir von der Bank eine Verlustbescheinigung für 2012 geben lassen. Kann ich die Verluste nur in der nächsten Steuererklärung verrechnen?
Finanztest: Nein. Wenn nach Ihrer Steuererklärung 2012 noch Verluste verbleiben, weil Sie nicht genügend Gewinne aus Kapitalvermögen zum Verrechnen haben, können Sie die Verluste auch noch in späteren Jahren nutzen. Auf jeden Fall müssen Sie aktiv werden, denn das Finanzamt weiß nichts von Ihren Verlusten. Damit das Finanzamt sie anrechnen kann, müssen Sie Ihre Verluste in der Anlage KAP Ihrer Steuererklärung für 2012 geltend machen und die entsprechende Verlustbescheinigung der Bank beim Finanzamt mit einreichen.
Erst dann berücksichtigt das Finanzamt Ihre Verluste und prüft, ob sie sich für das Jahr 2012 mit Gewinnen ausgleichen lassen. Ist das nicht möglich, weil Sie keine haben, stellt das Amt einen Verlust fest und trägt ihn auf 2013 vor. Das geht so lange weiter, bis alle Verluste mit Gewinnen ausgeglichen sind.
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