
Maria V. aus Münster: Meine Tochter möchte Studienkosten für die letzten Jahre von 2012 bis 2015 absetzen und hat keine Einkünfte.
Finanztest: Ihre Tochter kann noch für die letzten vier Jahre (2012 bis 2015) eine Einkommensteuererklärung abgeben, weil sie ohne Einkünfte bisher nicht dazu verpflichtet war.
Die Formulare erhält sie beim Finanzamt oder sie druckt die Steuererklärung über ein Steuerprogramm aus. Eine Onlineabgabe ist auch über das Elster-Portal (Elsteronline.de) möglich.
Je nachdem, ob das Studium eine Erst- oder Zweitausbildung war, werden die Kosten unterschiedlich behandelt.
Ist das Studium eine Zweitausbildung, weil Ihre Tochter vorher eine Ausbildung abgeschlossen hat, handelt es sich bei ihren Aufwendungen für das Studium um Werbungskosten. Da keine Einnahmen vorhanden sind, führen diese zu einem Verlust. Sobald sie in folgenden Jahren Einnahmen erzielt, werden diese Verluste in Höhe der Einkünfte verrechnet. Handelt es sich um ein Erststudium, sind ihre Kosten Sonderausgaben. Für die gibt es keine Verlustfeststellung.
Zu dieser Ungleichbehandlung sind beim Bundesfinanzhof mehrere Verfahren anhängig. Ihre Tochter sollte die Kosten deshalb als Werbungskosten ansetzen. Die Einkommensteuerbescheide ergehen in dem Punkt vorläufig.
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@LukasSCH: Der Unterhalt, den Eltern ihren studierenden Kindern gewähren und das Kindergeld, das sie an diese weiterreichen, gehören nicht zum steuerpflichtigen Erwerbseinkommen des Studenten. (maa)
Hallo,
Bei mir ist der Fall ähnlich. Ich hätte dazu eine kurze Frage: zählen Unterhaltszahlungen und Kindergeld zu Einkünften? Diese waren bei mir innerhalb des Seuerfreibetrags. Ich stelle mir die Frage, ob ich diese "Einnahmen" bei der nachträglichen Steuererklärung angeben muss oder diese nicht erwähnt werden müssen bzw dürfen. Vielen Dank für die schnelle Antwort!