Ulrike S. aus Stralsund: Ist es rechtens, dass wir auf unsere Abwassergebühren 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen müssen?
Finanztest: Normalerweise ist das Abwasser von der Mehrwertsteuer befreit und das Frischwasser wird ermäßigt mit 7 Prozent besteuert, weil die Versorgung eine Aufgabe der öffentlichen Hand ist. Allerdings haben viele Kommunen – auch Stralsund – das in den letzten Jahren geändert. Sie organisieren die Siedlungswasserwirtschaft mithilfe privater Firmen. Da nun ein privater Dienstleister die Leistung im Sinne der Umsatzsteuer erbringt, werden aus steuerbefreiten Gebühren steuerpflichtige Entgelte.
Das hat für gewerbliche Kunden Vorteile. Sie können sich die vom Wasserdienstleister in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Private Verbraucher erhalten aber die Mehrwertsteuer nicht zurück. Dieses Modell ist umstritten, doch aus steuerlicher Sicht bisher rechtens.
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