
Heike M. aus Mönchengladbach: Unsere Familie hat eine Reiserücktrittsversicherung für alle Reisen eines Jahres. Aus beruflichen Gründen hatte ich eine Hotelübernachtung in Düsseldorf gebucht und musste wegen einer akuten Erkrankung stornieren. Der Versicherer weigert sich, die Stornokosten zu tragen. Darf er das?
Finanztest: Ja. In vielen Verträgen ist geregelt, dass Sie erst dann eine Reise im Sinne der Versicherung machen, wenn Sie mindestens zweimal übernachten. Andere Versicherer verlangen nur eine Übernachtung. Auch die Entfernung zwischen Ihrem Reiseziel und Ihrem ständigen Wohn- oder Arbeitsort ist ein Kriterium für die Leistung. Oft verlangen die Reiserücktrittsversicherer eine Entfernung von mindestens 50 Kilometern, manchmal 100 Kilometern. Zwischen Mönchengladbach und Düsseldorf beträgt die Entfernung Luftlinie 27 Kilometer. Das reicht nicht aus, um Ihre Stornokosten mit dem Versicherer abrechnen zu können.
Tipp: Einen aktuellen Test der Reiserücktrittsversicherungen gibt es für 2,50 Euro (www.test.de/reiseruecktritt). Unter www.test.de/thema/reiseversicherung gibt es mehr Informationen rund um Versicherungsschutz auf Reisen.