L. Walter, Stade: Ich zahle seit Kurzem für meine Kinder und Enkel in Lebens- und Rentenversicherungen ein. Mein Finanzamt erkannte die Beiträge nicht an. In Finanztest stand, dass ich sie absetzen kann. Irrt mein Finanzamt?
Finanztest: Nein, Ihr Finanzamt hat recht. In unserem Tipp ging es um Kranken-, Pflege-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen. Wenn Sie solche Policen für Enkel oder Kinder abschließen und bezahlen, können Sie die Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Dasselbe gilt für reine Risikolebensversicherungen.
Kosten für andere Lebens- und Rentenversicherungen berücksichtigt das Finanzamt allenfalls, wenn die Verträge vor dem Jahr 2005 begannen. Haben Sie ein Kapitalwahlrecht vereinbart, sind 88 Prozent vom Beitrag Sonderausgaben. Für reine Rentenversicherungen erkennt die Behörde den Beitrag voll an. Fondsgebundene Verträge zählen nicht.
Unser Tipp richtete sich an Rentner und Pensionäre. Sie sparen mit Versicherungen für andere oft Steuern. Die meisten Berufstätigen schöpfen den Steuervorteil dagegen schon mit Beiträgen für ihre Kranken- und Pflegeversicherung aus.
-
- Wer auf eigene Kosten etwas für seine Gesundheit tut, bekommt häufig von der Krankenkasse Geld zurück. Wir erklären, wie Finanzämter Bonuszahlungen berücksichtigen.
-
- Wer die Regeln für Spenden beachtet, kann sich einen Teil des Geldes über die Steuer zurückholen. Der Spenden-Steuer-Rechner der Stiftung Warentest zeigt, wie viel.
-
- Mit einem Potpourri aus Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Kinderbetreuung, Unterhalt und Spenden lassen sich Steuern sparen. So machen Sie diese Posten geltend.
Diskutieren Sie mit
Nur registrierte Nutzer können Kommentare verfassen. Bitte melden Sie sich an. Individuelle Fragen richten Sie bitte an den Leserservice.